Ladeinfrastruktur BBG Carports 2+3

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ladeinfrastruktur BBG Carports 2+3

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dieser Veröffentlichung geht um die Qualifizierung von Unternehmen, die geeignet sind, um für die Hamburger Hochbahn AG bei künftigen Beschaffungsbedarfen Lieferungen und Leistungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erbringen.

Die Hamburger Hochbahn AG ist eines der größten Nahverkehrsunternehmen Deutschlands und befördert täglich über 1,2 Millionen Fahrgästen auf vier U-Bahn-Linien und 113 Buslinien. Im Rahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Hamburg hat sich die Hochbahn verpflichtet, die rund 1000 mit konventionellen Dieselmotoren ausgestatteten Busse durch Busse mit alternativen Antriebstechnologien zu ersetzen. Ab 2020 müssen ausschließlich emissionsfrei angetriebene Busse, wie batteriebetriebene Elektrobusse, beschafft werden.

Der Umstieg auf Elektrobusse bringt viele nötige Veränderungen in der bisherigen Infrastruktur der Betriebshöfe mit sich. Unter diesen Veränderungen kommt dem Aufbau einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur die größte Bedeutung zu.

Hierzu wurde das bestehende Betriebshof-Management-System (BMS) um verschiedene Module erweitert, z. B. um das Modul „Last- und Lademanagement“. Das Betriebshof-Management-System organisiert heute weitestgehend automatisch die Betriebsabläufe und koordiniert die Umlauf- und Fahrzeugdisposition unter

Berücksichtigung des Fahrzeugzustandes und vieler Betriebsparameter wie Tankfüllstand, Wartungsintervalle und etwaiger Störungen.

Für eine erfolgreiche Zuordnung der Fahrzeuge auf die einzelnen Umläufe ist eine stetige Überwachung von entsprechenden Fahrzeugparametern, wie beispielsweise der aktuelle Ladezustand, erforderlich. Dementsprechend müssen Informationen aus dem Bus oder der Ladeinfrastruktur mit dem Betriebshof-

Management-System bidirektional ausgetauscht werden.

Um den Einsatz der Elektrobusse zu sichern, bedarf es der höchsten technischen Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur. Dies wird durch die ständige Überwachung der zentralen Energieversorgung sowie der nachgelagerten Ladetechnik realisiert. Die technische Überwachung und Steuerung erfolgt in der zentralen

Schaltwarte der Hochbahn.

Um die bestehende Energie-Infrastruktur nicht zu überlasten und einen gesicherten Energiefluss gewährleisten zu können, wird ein Last- und Lademanagementsystem (LMS) lokal auf dem jeweiligen Betriebshof realisiert werden.

Im Kerne geht es um den Aufbau von Technikzentralen. In einer solchen Technikzentrale befinden sich i.d.R. die Energieversorgung von der Mittelspannungsschaltanlage, über den Transformator bis hin nur Niederspannungsschaltanlage, die DC-Ladegeräte sowie die zugehörigen Schutz- und Kommunikationstechnik, die Eigenbedarfsverteilung und eine Lüftungs-/Kühleinheit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 24/03/2021
Ende: 31/10/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen kein Verfahren gem. § 123-124 GWB eingeleitet worden ist.

2. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist.

3. Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge

4. Kopie aktuelle Wirtschaftsauskunft (Creditsafe oder vergleichbar), dieser darf nicht älter als 3 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge.

5. Kopie vom Handelsregisterauszug.

6. Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis mind. 3 Mio. EUR pro Schadensfall.

7. Aktuelle Kopie der Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes und von 2 Krankenkassen bei denen die meisten Beschäftigten des Unternehmens versichert sind.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

— Zugang zu der elektronischen Plattform DTVP,

— Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache,

— Nachweise zur Compliance-Erklärung. Haben Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption ergriffen?

— Akzeptanz der Unfallverhütungsvorschriften der Hamburger Hochbahn,

— Zertifikate DIN EN ISO 9001; DIN ISO 14001 müssen vorhanden sein,

— Vorlage einer Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im „Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn“ genannten Mindeststandards. Abzurufen unter: www.hochbahn.de/nachhaltigkeitsstandards-lieferanten

Die vorstehend unter Ziffer 1. – 5. genannten Eignungsnachweise sind bei Bewerbergemeinschafften für alle Beteiligten einzureichen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Weitere Anforderungen sind auf unserer Homepage aufgeführt und können dort runtergeladen werden.

https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/allgemeine-technische-ausschreibungen

Oder Alternativ über folgende E-Mailadresse abzufordern:[removed]

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Die Erläuterung sind auf unserer Homepage aufgeführt und können dort runtergeladen werden.

https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/allgemeine-technische-ausschreibungen

Oder Alternativ über folgende E-Mailadresse abzufordern: [removed]

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Qualifizierte Unternehmen sind verpflichtet, der Hochbahn Änderungen unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

Hochbahn und Antragsteller tragen ihre Kosten des Qualifizierungssystems jeweils selbst. Die Vorlage von Bescheinigungen, Zertifikaten etc. erfolgt für die Hochbahn kostenlos, auch soweit diese ausdrücklich angefordert wurden.

Alle eingereichten Unterlagen verbleiben in der Qualifizierungsstelle und werden vertraulich behandelt.

Anträge von Konsortien, Kooperations- bzw. Bietergemeinschaften im Qualifizierungssystem sind zulässig. Voraussetzung für eine Qualifizierung ist, dass diese Unternehmen bei gemeinsamer Betrachtung die entsprechenden Bewertungskriterien erfüllen. Angaben und Nachweise sind für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Der Fragebogen gliedert sich nach Bewertungskriterien zur allgemeinen Unternehmens- und Leistungsbewertung sowie der Qualitätssicherung. Zur Bewertung dieses Fragebogens geben wir folgende Hinweise:

— Die einzelnen Fragen wurden entsprechend der Bedeutung gewichtet und bewertet.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vorlage einer Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im „Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn“ genannten Mindeststandards. Abzurufen unter: www.hochbahn.de/nachhaltigkeitsstandards-lieferanten

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeanträge sind mit den in III.1.9) geforderten Unterlagen bis zum 27.4.2021 an die Anschrift gem. Pkt. I.1) einzureichen.

Nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die qualifizierten Bieter zeitnah zur Angebotsabgabe aufgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2021