Festen Fehmarnbeltquerung-(FBQ): Planungsleistung 1.1/1.2
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Festen Fehmarnbeltquerung-(FBQ): Planungsleistung 1.1/1.2
Der Planfeststellungsabschnitt 1.1 verläuft durch das Stadtgebiet von Bad Schwartau (Bau-km 104,970 – 107,532). Der Bahnhof Bad Schwartau wird an die Tieferlegung angepasst. Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 umfasst die Gemeinden Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz (Bau-km 107,532 – 123,576). Die Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau bekommen einen neuen gemeinsamen Haltepunkt, die Gemeinde Scharbeutz bekommt einen neuen Haltepunkt.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.1
Bad Schwartau
Am 3. September 2008 wurde zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zur Herstellung einer „Festen Fehmarnbeltquerung — (FBQ)“ geschlossen. Die Querung wird danach als eine kombinierte Straßen- und Schienenverbindung errichtet. In dem Staatsvertrag wurde festgeschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung verantwortlich ist. Aus diesem Grund soll die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden (DB Strecken-Nr. 1100) auf einer Länge von ca. 80 km um ein zweites Gleis erweitert, elektrifiziert und die Strecke auf 160 km/h, abschnittsweise auf 200 km/h, ausgebaut werden. Durch das Land Schleswig-Holstein wurde ein Raumordnungsverfahren nach § 14 Landesplanungsgesetz (LaPlaG SH) durchgeführt und mit der landesplanerischen Beurteilung vom 6. Mai 2014 für die Trassenführung der Eisenbahnstrecke abgeschlossen. Der Bauherr hat die landesplanerische Beurteilung und die dortigen Maßgaben und Hinweise im Rahmen der weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Bedingt durch die Länge der Strecke und die Komplexität der geplanten Baumaßnahmen erfolgte eine Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte (PFA) auf Grundlage von Verwaltungsgrenzen.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.1 verläuft durch das Stadtgebiet von Bad Schwartau (Bau-km 104,970 – 107,532). Der Bahnhof Bad Schwartau wird an die Tieferlegung angepasst. Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 umfasst die Gemeinden Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz (Bau-km 107,532 – 123,576). Die Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau bekommen einen neuen gemeinsamen Haltepunkt, die Gemeinde Scharbeutz bekommt einen neuen Haltepunkt.
Nach derzeitigem Stand werden die Leistungen zur
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Objektplanung Verkehrsanlage Schiene,
— Objektplanung Verkehrsanlage Straße,
— Teile der Technischen Streckenausrüstung (zum aktuellen Stand EEA, 50Hz und OLA).
Für beide PFA in jeweils einem Los ausgeschrieben. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI, teilweise Lph 1 und 2 mit Option auf Lph 6 und7.
Von der Planung sind sämtliche Ingenieurbauwerke sowie die Strecke an sich im oben genannten Bereich betroffen.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.2
Gemeinden Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz
Am 3. September 2008 wurde zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zur Herstellung einer „Festen Fehmarnbeltquerung — (FBQ)“ geschlossen. Die Querung wird danach als eine kombinierte Straßen- und Schienenverbindung errichtet. In dem Staatsvertrag wurde festgeschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung verantwortlich ist. Aus diesem Grund soll die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden (DB Strecken-Nr. 1100) auf einer Länge von ca. 80 km um ein zweites Gleis erweitert, elektrifiziert und die Strecke auf 160 km/h, abschnittsweise auf 200 km/h, ausgebaut werden. Durch das Land Schleswig-Holstein wurde ein Raumordnungsverfahren nach § 14 Landesplanungsgesetz (LaPlaG SH) durchgeführt und mit der landesplanerischen Beurteilung vom 6. Mai 2014 für die Trassenführung der Eisenbahnstrecke abgeschlossen. Der Bauherr hat die landesplanerische Beurteilung und die dortigen Maßgaben und Hinweise im Rahmen der weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Bedingt durch die Länge der Strecke und die Komplexität der geplanten Baumaßnahmen erfolgte eine Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte (PFA) auf Grundlage von Verwaltungsgrenzen.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.1 verläuft durch das Stadtgebiet von Bad Schwartau (Bau-km 104,970 – 107,532). Der Bahnhof Bad Schwartau wird an die Tieferlegung angepasst. Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 umfasst die Gemeinden Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz (Bau-km 107,532 – 123,576). Die Gemeinden Timmendorfer Strand und Ratekau bekommen einen neuen gemeinsamen Haltepunkt, die Gemeinde Scharbeutz bekommt einen neuen Haltepunkt.
Nach derzeitigem Stand werden die Leistungen zur
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Objektplanung Verkehrsanlage Schiene,
— Objektplanung Verkehrsanlage Straße,
— Teile der Technischen Streckenausrüstung (zum aktuellen Stand EEA, 50Hz und OLA).
Für beide PFA in jeweils einem Los ausgeschrieben. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI, teilweise Lph 1 und 2 mit Option auf Lph 6 und7.
Von der Planung sind sämtliche Ingenieurbauwerke sowie die Strecke an sich im oben genannten Bereich betroffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben