Sanierung des Heinrich-von-Kleist-Parks in Berlin-Schöneberg, Planungsleistungen für Freianlagen nach HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 3079
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Heinrich-von-Kleist-Parks in Berlin-Schöneberg, Planungsleistungen für Freianlagen nach HOAI
Der Heinrich-von-Kleist-Park ist eine zentrale Grünanlage in Berlin-Schöneberg. Er ist ein streng angelegter Park mit einer zentralen ovalen Rasenfläche und dessen umrundenden Hauptweg angrenzend an rahmende Erddämme/Hänge.
Die heutige Gestaltung ist stark durch die Gestaltung Pniowers geprägt, so ist die markante Topografie von Rasenoval und Erddämmen nahezu komplett erhalten. Ausnahmen sind Wegebeziehungen auf den Dämmen und vereinzelte Ausstattungen.
Die heutige Bepflanzung entspricht nicht mehr der ursprünglichen Gestaltung: Der historische Baumbestand ist weitgehend verschwunden. Dagegen haben sich die Gehölze in den Randbereichen und auf den Hängen aufgrund ausgebliebener Pflege waldartig entwickelt. Die ehemaligen Staudenhänge sind nicht mehr ablesbar.
Der Heinrich-von-Kleist-Park ist in der Denkmalliste eingetragen. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Ausstattung und Vegetation.
Heinrich-von-Kleist-Park
10781 Berlin-Schöneberg
Das derzeit in Erstellung befindliche Parkpflegewerk wird als Entscheidungshilfe dienen, wo und wie Instandsetzungen, Restaurierungen oder Neugestaltungen sinnvoll und möglich sind. Es soll ein Programm für die Pflege, Unterhaltung und Weiterentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalwertes der Anlage darstellen und langfristig die denkmalgerechte Sanierung und grünpflegerische Unterhaltung des Heinrich-von-Kleist-Parks vorgeben.
Schwerpunkt bei der Sanierung des Parks ist die Entwicklung der Vegetationsflächen gemäß den Vorgaben des erstellten Parkpflegwerkes. Blickbezüge und Sichtachsen sollen wiederhergestellt und die Orientierung verbessert werden. Ökologisch wirkungsvolle Pflanzflächen sind anzulegen. Gehölzflächen sind zu erneuern und Parkbäume nachzupflanzen.
Wesentlich wird dabei die Erarbeitung eines Bewässerungskonzeptes für den gesamten Park sein. Ziel ist es die Wiesen/Rasen-Flächen sowie die Hänge nördlich und südlich des Rasenovals unter Nutzung des im Jahr 2004 errichteten Tiefbrunnens zu bewässern. Evtl. ist eine Wasseraufbereitung wg. dem erhöhtem Eisenanteil im Grundwasser notwendig.
Wege müssen in Teilen saniert und die Ausstattung (Bänke, Abfallbehälter, etc.) erneuert werden.
Im Januar dieses Jahres fanden auf den Hängen nördlich und südlich des Rasenovals archäologische Grabungen statt, in deren Zuge Reste historischer Treppenanlagen aufgefunden wurden. Diese sind in Abstimmung mit dem LDA in Teilen wiederherzustellen.
Eine Überarbeitung der Beleuchtung kann mit dem Budget nicht realisiert werden und ist somit nicht Teil der Sanierungsmaßnahme.
Die Sanierung der dem Kammergericht vorgelagerten Brüstung mit Zaunanlage wird derzeit durch die Senatsverwaltung durchgeführt.
Folgende Bereiche sind Bestandteil der Maßnahme:
— Rasenoval,
— Erddämme, Hänge,
— Rasenflächen nördlich und südlich des Kammergerichts,
— Vorplatz der Kolonnaden,
— Bewässerungsanlage,
— Wegeflächen,
— Bänke und Abfallbehälter,
— Zaunanlagen,
— Entwässerungseinrichtungen,
Umfang der zu vergebenden Leistung
Oberflächen/Wege:
1. Geländeoberfläche: Entwässerung der versiegelten Oberflächen, Prüfung der Entwässerungsmöglichkeiten, Darstellung der Entwässerung,
2. Berücksichtigung der Anforderung der Pflege: Prüfung der Zugänge/Wegbreite/ Radien/Wendeschleifen Pflegefahrzeuge,
3. Festlegung der Wegebefestigung: Materialität, Aufbau (Belag, Tragschicht, Oberbau), Einfassungen,
Baukonstruktionen:
1. Sanierung von Treppen/Stufen,
2. Sanierung und Neuplanung von Einfriedungen,
Technische Anlagen:
1. Regenwassermanagement (Rückhaltung, Versickerung, Sanierung/Wartung),
2. Bewässerungsanlage,
Vegetation:
1. Entwicklung des bauzeitlichen Gehölzbestandes,
2. Herstellung von klima- und standortgerechten Pflanzgesellschaften nach historischem Vorbild mit hohem optischen und ökologischen Anspruch,
3. Neupflanzung (Sträucher, Bäume),
4. Pflege und Entwicklung,
Weitere Aspekte:
1. Abstimmung mit allen Planungsbeteiligten (u. a. BA Tempelhof – Schöneberg Fachbereich Grünflächen sowie ggf. Fachbereich Straßen, Untere Denkmalschutzbehörde, Landesdenkmalamt),
2. Im Rahmen der Umsetzung sollen die Bürger in einem Beteiligungsverfahren weiter einbezogen werden,
3. Die Anforderungen der Unterhaltungsabteilung zur Grünflächenpflege sind einzuholen und zu berücksichtigen.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 200 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (8 Pkt)
1.1 (8 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planung von Freiraumflächen) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto).,
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (9 Pkt)
2.1 (9 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Freianlagenplaner nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Freianlagenplaner nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Freianlagenplaner sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 30 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Freianlagenplaner (nach Diplom oder gleichwertig),
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 500 netto) von mind. 1 Mio. EUR,
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren,
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Freianlagenplaner (nach Diplom oder gleichwertig),
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 500 netto) von mind. 1 Mio. EUR,
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren,
3.3 Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Erfahrung,
3.3.1 (5 Pkt) – in der Planung und Bauleitung von Freianlagen im öffentlichen Raum,
3.3.2 (5 Pkt) – in der Gartendenkmalpflege,
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 153 Pkt)**
Jedes der 3 Referenzprojekte wird mit bis zu 51 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-h erfüllt sind.
4.1 (4 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 500 betragen mindestens 1,5 Mio. EUR.
4.2 (4 Pkt) – Das Referenzprojekt hatte eine Baukostenobergrenze.
4.3 (8 Pkt) – Es wurden die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht (je erbrachter Leistungsphase 1 Punkt).
4.4 (4 Pkt) – Es beinhaltet die Herstellung von Barrierefreiheit.
4.5 (5 Pkt) – Es beinhaltet die Sanierung von Bewässerungssystemen.
4.6 (4 Pkt) – Es beinhaltet die Sanierung von Wegen in einer denkmalgeschützten Grünanlage.
4.7 (5 Pkt) – Es beinhaltet eine Pflanzplanung in einer denkmalgeschützten Grünanlage.
4.8 (6 Pkt) – Es beinhaltet ein öffentliches Beteiligungsverfahren.
4.9 (6 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.10 (5 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.].
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach §§ 39 HOAI (2021). Nach der Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 2 werden die Leistungsphasen 3 bis 5, 6 bis 7 und 8 optional ganz oder teilweise, stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind besondere Leistungen optional zu übernehmen:
Im Rahmen der Umsetzung sollen die Bürger im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens weiter einbezogen werden. Geplant sind 2 Veranstaltungen. Der Leistungsrahmen umfasst deren Vor- und Nachbereitung inkl. Plakat- und Flyererstellung, die Durchführung und die Nachbereitung einer jeden Bürgerinformationsveranstaltung ggf. mit Rundgang.
Jede Veranstaltung ist mit 2,5 Stunden Präsentation/Führung und deren Vor- und Nachbereitung zu kalkulieren.
Die 2 Beteiligungsveranstaltungen werden pauschal vergütet.
Erstellen und Einreichen von Rodungs- und Baumfällanträgen sowie Abstimmungen mit den zu beteiligenden Stellen ist eine weitere Besondere Leistung.
Zusätzlich ist nach Abschluss der Bauarbeiten eine koordinierter Leitungsplan auf Basis der Bestands- und Planungsunterlagen für den Heinrich-von-Kleist-Park zu erstellen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das BGB sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, HOAI (2021), LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, BauO Bln, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen. Die EEE muss dem Auftraggeber elektronisch übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE sowie einen Bewerberbogen vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate EEE vollständig ausgefüllt (Teile II bis VI) sowie einen Bewerberbogen einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.
Ein Fehlen der geforderten EEE führt zum Ausschluss.
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit 2 Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) muss vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gewesen sein. Die Leistungen dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um die Sanierung/den Umbau einer öffentlichen Freianlage handeln.
g) Das Referenzprojekt hat eine Fläche von mindestens 5 000 qm.
h) Bei mindestens eines der Referenzprojekte handelt es sich um ein Gartendenkmal.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 3 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 3 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
[1.] Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
[2.] Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Bundesland/dem jeweiligen Staat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist. Im Auftragsfall sind die Vorgaben des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) zu erfüllen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung – Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235),
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236),
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238).
(Auflistung nicht abschließend.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich.
Weiterhin ist der Bewerberbogen ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Heinrich-von-Kleist-Park“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z. B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in der EEE / weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Die EEE und der Bewerberbogen müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 9.4.2021.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i. V. m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
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Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
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Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/