Rahmenvertrag für Bedarfsprogramme hochbaulicher Teil im Bezirk Spandau Referenznummer der Bekanntmachung: 117-2021_Bedarf_Spd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.szsp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Bedarfsprogramme hochbaulicher Teil im Bezirk Spandau
Für Baumaßnahmen des Bezirksamtes Spandau wird regelmäßig die Erstellung von Bedarfsprogrammen notwendig. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Architekten- bzw. Ingenieurbüro geschlossen werden, das diese Leistungen kurzfristig übernehmen kann.
Bei den zu bearbeitenden Objekten, handelt es sich um Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen an diversen Gebäuden (z. B. Schulen, Verwaltungsgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken) des Bezirksamtes Spandau von Berlin nach Erfordernis.
Berlin-Spandau
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist ein Rahmenvertrag zur Erstellung von Bedarfsprogrammen (hochbaulicher Teil).
Bedarfsprogramme sind gemäß Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von 2007 (Anhang 2 zur ABau) in Phase 2 des Ablaufs einer öffentlichen Baumaßnahme im Land Berlin zu erstellen. Zu beachten ist auch die Anweisung III 110.H der ABau (frühe Kostensicherheit).
Vom AN sind ist hierbei ausschließlich die Zuarbeiten des hochbaulichen Teils zu erbringen. Die Gesamtmaßnahmen der Bedarfsprogramme werden vom Bedarfsträger geleitet.
Bei den zu bearbeitenden Objekten handelt es sich um Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen an diversen Gebäuden, zum Beispiel Schulen, Verwaltungsgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen und Bibliotheken, des Bezirksamtes Spandau von Berlin.
Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gehören z. B.:
— Teilnahme an Sitzungen des Planungsbegleitenden Ausschusses (inkl. Vorstellung von erarbeiteten Alternativen und Präsentationen über Baulogistik),
— Erstellung Einpassungsplanung,
— Beschreibung des (Bau-)Grundstücks (Baum-/Gehölzbestand, Altlastensituation, Baugrundverhältnisse etc.),
— Angaben zur Erschließung des Grundstücks gemäß DIN 276, Kostengruppe 200; dazu gehört zum Beispiel ein Konzept zur Barrierefreiheit,
— Angaben zum Bauwerk – Baukonstruktion gemäß DIN 276 – Kostengruppe 300; zum Beispiel Beschreibung und Bewertung notwendiger Maßnahmen,
— Bauwerk – Technische Anlagen gemäß DIN 276, Kostengruppe 400; dazu gehört zum Beispiel Beschreibung und Bewertung der Stellungnahmen des AG, Betrachtung besonderer Rahmenbedingungen getrennt nach Anlagengruppen,
— Angaben zu den Außenanlagen gemäß DIN 276, Kostengruppe 500; dazu gehört zum Beispiel Beschreibung und Bewertung der Stellungnahmen des AG, Abstimmung mit Grünflächenamt,
— Ausstattung und Kunstwerke gemäß DIN 276, Kostengruppe 600 und anteilig in Kostengruppe 700 gemäß ABau; dazu gehört zum Beispiel Einarbeitung der Stellungnahmen des AG,
— Beachtung Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU),
— Optimierung Projektablauf/Erarbeitung eines Meilensteinplans,
— Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die erarbeiteten Alternativen,
— Leistungsbeschreibungen für eine spätere Vergabe von Planungsleistungen (fakultativ).
Weitere Leistungspflichten (ggf. bei Abruf): Koordination fachlich Beteiligter. Abstimmung mit Gebäude-, Freianlagenplanern, Planern tangierender Baumaßnahmen, beteiligten Künstlern, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Eigentümer, Maßnahmenträger, für Kultur zuständige Stelle AG. Beachtung Urheberrecht Dritter. Berücksichtigung Artenschutz. Formblätter/Dokumentation gemäß ABau VI 150 (falls nötig).
Die Erstellung der Einpassungsplanung hat innerhalb eines Monats nach Freigabe des Raum- und Funktionsprogrammes zu erfolgen. Nach Übergabe des vom Bedarfsträger erstellten und freigegebenen Raum- und Funktionsprogrammes muss die Zuarbeit vom AN an den Bedarfsträger je nach Maßnahmengröße innerhalb von 3 Monaten, in schwierigen Fällen und in Absprache mit den AG innerhalb von bis zu 6 Monaten, zu erfolgen.
Soweit erforderlich ist der Auftragnehmer für die Beschaffung der Bestandsunterlagen verantwortlich.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes [Betrag gelöscht] EUR netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN informiert den AG mindestens 6 Monate im Voraus, wenn dieser überschritten werden könnte.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 165 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (7 Pkt)
1.1 (10 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto),
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (10 Pkt)
2.1 (10 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Architekten/Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten/Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten/Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 34 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt bzw. Ingenieur nach Diplom oder gleichwertig,
3.1.2 (10 Pkt) – Erfahrung in der Erstellung von Bedarfsprogrammen,
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren,
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt bzw. Ingenieur nach Diplom oder gleichwertig,
3.2.2 (10 Pkt) – Erfahrung in der Erstellung von Bedarfsprogrammen,
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren,
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 111 Pkt)**
Jedes der 3 Referenzprojekte wird mit bis zu 37 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-e erfüllt sind.
4.1 (5 Pkt) – Es beinhaltet die Erstellung einer Einpassungsplanung in einem Neubau.
4.2 (5 Pkt) – Es beinhaltet die Erstellung einer Einpassungsplanung in einem Bestandsgebäude.
4.3 (4 Pkt) – Das Bauvorhaben wurde aus Fördermitteln finanziert.
4.4 (4 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
4.5 (5 Pkt) – Es verfügt über eine Bruttogeschossfläche von mindestens 30 000 qm.
4.6 (5 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau (oder vergleichbar) geplant und umgesetzt.
4.7 (4 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.8 (5 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen:
Leistungsbeschreibungen für eine spätere Vergabe von Planungsleistungen (fakultativ):
Der AN bereitet in enger Abstimmung mit der SE FM und ggf. mit dem Bedarfsträger auf der Grundlage der wirtschaftlichsten Lösung Leistungsbeschreibungen zur Vergabe von Leistungen zur Umsetzung der Baumaßnahme für Gebäudeplaner, Tragwerksplaner und TGA-Planer vor.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen. Die EEE muss dem Auftraggeber elektronisch übermittelt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE sowie einen Bewerberbogen vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate EEE vollständig ausgefüllt (Teile II bis VI) sowie einen Bewerberbogen einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.
1. Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
2. Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
3. Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
4. Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit 3 Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) Mindestens eine der Referenzen muss die Erstellung eines gesamten Bedarfsprogramms enthalten.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 3 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
[zu 3] Es sind mind. 2 Mitarbeiter für die Verantwortlichkeiten Projektleitung und Stellvertretung zu benennen, welche beide die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen. Der Nachweis erfolgt mittels Lebenslauf für die Projektleitung und Kopie des Hochschulabschlusses des benannten Projektleiters und seines Stellvertreters.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in oder Ingenieur/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung – Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235),
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236),
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238).
(Auflistung nicht abschließend.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich.
Weiterhin ist der Bewerberbogen ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Spandau“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z. B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in der EEE / weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Die EEE und der Bewerberbogen müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 13.4.2021.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i. V. m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]