Open-House-Verfahren „Testzentren für Bürgertestungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) – beauftragt durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.hamburg.de/corona-kontakt/14967362/openhouse-corona/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verfahren „Testzentren für Bürgertestungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) – beauftragt durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es sollen Testmöglichkeiten für jede Bürgerin und jeden Bürger in der Nähe seines Wohnorts geschaffen werden. Die Testzentren werden zu den Bedingungen des Bundes vom ÖGD beauftragt.

Die Teststandorte sollen Antigen-Tests durchführen und die Möglichkeit zur Probenentnahme für die PCR-Testung anbieten. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen kein Honorar von der Stadt Hamburg, da die Durchführung der Antigenschnelltests im Rahmen der Testverordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wird. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, sich mit der KV in Verbindung zu setzen und die Abrechnungsmodalitäten zu klären. Er wird im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens vorab von der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Testungen als beauftragter Dritter beauftragt. Vertragslaufzeit: 1.4.2021 bis 30.9.2021 mit der Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2021.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hierbei handelt es sich um ein Open-House-Verfahren. Aus Ermangelung an einem entsprechenden Formular wird diese Bekanntmachung genutzt und den Beginn des Verfahrens europaweite per Bekanntmachung zu veröffentlichen. Für alle Unternehmen gelten dieselben Eintrittsbedingungen und es besteht ein jederzeitiges Beitrittsrecht während der gesamten Vertragslaufzeit.

Die Testzentren werden zu den Bedingungen des Bundes vom ÖGD beauftragt. Die Teststandorte sollen Antigen-Tests durchführen und die Möglichkeit zur Probenentnahme für die PCR-Testung anbieten. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen kein Honorar von der Stadt Hamburg, da die Durchführung der Antigenschnelltests im Rahmen der Testverordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wird. In der Testverordnung ist zum Zeitpunkt des Zulassungsverfahrens eine Abrechnung von 12 EUR/Abstrich inkl. Zeugnis sowie bis zu 6 EUR pro Testkit vorgesehen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, sich mit der KV in Verbindung zu setzen und die Abrechnungsmodalitäten zu klären. Er wird im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens vorab von der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Testungen als beauftragter Dritter beauftragt. Die Bewerbungsphase zum Open House Verfahren beginnt mit Bekanntgabe des Zulassungsverfahrens und endet analog zum o. g. Vertragszeitraum. In diesem Zeitraum können Bieter von der Auftraggeberin nach Maßgabe dieses Zulassungsverfahrens beauftragt werden. Die im Leistungsverzeichnis unter 2.3 beschriebenen Anforderungen (allgemeine Vorgaben, Arbeitsschutz, Hygienevorgaben, Vorgaben zur Dokumentation und zur Aufklärung, Meldepflichten gegenüber der Auftraggeberin, Vorgaben zum Datenschutz) müssen vom Auftragnehmer erfüllt werden und in einem Gesamtkonzept eingereicht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 30/09/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag zur Beauftragung kann jeweils für 3 Monate im beidseitigem Einverständnis verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag zur Beauftragung kann jeweils für 3 Monate im beidseitigem Einverständnis verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung im Open-House-Verfahren. Die Vergütung, das Leistungsverzeichnis und Qualitätsanforderungen sowie deren Beurteilung sind klar bestimmt und können überprüft werden, so dass für alle Interessenten dieselben Eintrittsbedingungen gelten. Das Beitrittsrecht wird während der gesamten Vertragslaufzeit gewährt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das Testzentrum unterliegt einer ärztlichen Leitung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/09/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/09/2021
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Open-House-Verträge fallen nicht unter die Vergabe-Regelungen in § 103 GWB und ist nicht mit einem öffentlichen Auftrag gleichzusetzen. Als nicht exklusives Zulassungsverfahren gewährt der Open-House Vertrag jedem interessierten Unternehmen ein Beitrittsrecht während der Vertragslaufzeit. Der öffentliche Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten.

Bei diesem reinen Zulassungsverfahren tritt das Vergaberecht nicht in Kraft.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Open-House-Verträge fallen nicht unter die Vergabe-Regelungen in § 103 GWB und ist nicht mit einem öffentlichen Auftrag gleichzusetzen. Als nicht exklusives Zulassungsverfahren gewährt der Open-House Vertrag jedem interessierten Unternehmen ein Beitrittsrecht während der Vertragslaufzeit. Der öffentliche Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten. Bei diesem reinen Zulassungsverfahren tritt das Vergaberecht nicht in Kraft.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2021