Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Tegelsbarg/ Müssenredder Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2020000688
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Tegelsbarg/ Müssenredder
Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Tegelsbarg/ Müssenredder.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Wandsbek — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Tegelsbarg/ Müssenredder im Förderzeitraum.
Der Auftrag ist auf der Grundlage des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 19/3652) sowie der Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) und Förderrichtlinie (FHH, BSW (Hg.) 2018) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/) durchzuführen.
Der/die beauftragte Gebietsentwickler/in bildet gemeinsam mit dem/der Gebietskoordinator/in des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien wird der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt. Der/die Gebietsentwickler/in wirkt als Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Akteuren im Fördergebiet, initiiert und koordiniert die geplanten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen, organisiert die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort und wirkt an der Evaluierung der Programmumsetzung mit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Tegelsbarg/ Müssenredder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr.2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.