RV Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20011000406
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Sicherheitsdienstleistungen
Zur Durchführung und Unterstützung sicherheitsrelevanter Prozesse, möchte die Flughafen Hamburg GmbH einen externen Sicherheitsdienstleister beauftragen.
Hamburg
Der Hamburg Airport ist der fünftgrößte deutsche Verkehrsflughafen. Die Aktivitäten der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) als Betreiber des Hamburg Airport reichen von klassischen Luftverkehrsaufgaben (Betrieb des Start- und Landebahnsystems, Bodenverkehrsdienste etc.) bis zum Non-Aviation-Bereich. Die Hamburg Airport Gruppe setzt sich aus mehreren, überwiegend operativen Tochtergesellschaften und mehreren Geschäftsbereichen zusammen.
Gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist jeder Flughafenbetreiber zu einer sog. „Eigensicherung“ verpflichtet. Eine wesentliche Aufgabe ist es hierbei, die Sicherheitsbereiche vor unbefugtem Zutritt zu schützen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG) sowie befugte Personen vor dem Zutritt zu überprüfen und zu durchsuchen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG). Der Flughafenbetreiber ist darüber hinaus auch zur Ermöglichung der Sicherungsmaßnahmen Dritter verpflichtet. Hierzu gehört der sichere Transport von aufgegebenem Gepäck zu den Gepäckkontrollanlagen der Bundespolizei (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG) und die Mitwirkung bei manuellen Nachkontrollen von aufgegebenem Gepäck (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG).
Am Hamburg Airport ist die Abteilung Airport Security für die Flughafensicherheit zuständig. Ihr obliegt die Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen. Hierzu zählen u.a. die Sicherung der verschiedenen Sicherheitsbereiche sowie die klassischen operativen Prozesse des Objektschutzes, wie z. B.:
— Personal- und Warenkontrollen für Zugangskontrollen zu den Sicherheitsbereichen,
— Revier- und Streifendienste,
— reguläre und sonderdienstliche Bewachungstätigkeiten (z. B. Objektschutz, Sonderdienste, Veranstaltungsdienste etc.) sowie
— der 24/7 – Betrieb der Leitstelle Sicherheit.
Zur Durchführung und Unterstützung dieser Prozesse möchte die Flughafen Hamburg GmbH einen externen Sicherheitsdienstleister beauftragen. Dieser Auftrag wird in verschiedene Titel unterteilt:
— Titel 1: geplantes Volumen 2021: 205 000 h:
Stellung von Sicherheitspersonal für Luftsicherheitskontrollen gem. §8 LuftSiG an Personal- und Warenkontrollstellen mit der Qualifikation gemäß § 34a GewO sowie 11.2.3.1 b des NLSP – Nationales Luftsicherheitsprogramm,
— Titel 2: geplantes Volumen 2021: 39 000 h:
Stellung von Sicherheitspersonal für sonstige Kontrollen, Überwachungen, Revier- und Streifentätigkeiten und weitere Objektschutztätigkeiten:
— Titel 2a: Sicherheitspersonal für nachgelagerte Personal- und Warenkontrollen mit der Qualifikation gemäß § 34a GewO sowie 11.2.3.1 b des NLSP,
— Titel 2b: Sicherheitspersonal für allgemeine und spezielle Überwachungen sowie Revier- und Streifentätigkeiten mit der Qualifikation gemäß § 34a GewO, GSSK (IHK) sowie 11.2.3.5 des NLSP,
— Titel 2c: Sicherheitspersonal für Zugangskontrollen, allgemeine und spezielle Überwachungen, Schutz- und Sicherheitskontrollen, sowie die Mitwirkung bei manuellen Gepäcknachkontrollen mit der Qualifikation gemäß § 34a GewO sowie 11.2.3.5 des NLSP,
— Titel 3: geplantes Volumen 2021: 0 h:
Stellung von Schutz- und Sicherheitskräften in Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) mit der Qualifikation gemäß § 34a GewO, GSSK (IHK) und 11.2.3.5 NLSP im Rahmen einer Arbeitsnehmerüberlassung zur Unterstützung der FHG im allgemeinen Streifendienst (Streifenläufer und Streifenfahrer),
— Titel 4:
Stellung von technischen Ausrüstungsgegenständen für die Titel 1 und 2.:
— Titel 4a: Kontrolltechnik für Personal- und Warenkontrollen,
— Titel 4b: Fahrzeuge für Kontroll- und Lotsenfahrten/Revierfahrten,
— Titel 4c: CBT-Fortbildungssystem (optional),
— Titel 5: geplantes Volumen 2021: 9 300 h.
Stellung von geeigneten und qualifizierten operativen Führungskräften als ständige Ansprechpartner für alle operativen Belange der Titel 1 bis 4 mit der Qualifikation § 34a GewO, GSSK (IHK) sowie 11.2.3.1 b, 11.2.3.5 und 11.2.4 des NLSP.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Verlängerungsoption A: 1.2.2024-31.1.2028,
— Verlängerungsoption B: 1.2.2028-31.1.2030.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— maximal 200 Punkte auf die Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, wobei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und zum Gesamtumsatz entfallen,
— maximal 800 Punkte auf die Unterlagen zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit, wobei maximal 100 Punkte auf die Angaben zu den Mitarbeitern und max. 700 Punkte auf die Referenzangaben entfallen.
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (400 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (200 Punkte),
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (100 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal.
Keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge
Unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die
Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-16feb9ab320-61f2f8a9a0712d73
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-16feb9ab320-61f2f8a9a0712d73
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-16feb9ab320-61f2f8a9a0712d73
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z. B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2)-III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7.4.2021 bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Entfällt
Land: Deutschland
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.