Dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen, Migration vorhandener Lizenzen sowie Pflege- und Supportleistungen in Bezug auf die Software True Sight
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen, Migration vorhandener Lizenzen sowie Pflege- und Supportleistungen in Bezug auf die Software True Sight
Der Leitungsgegenstand umfasst
— Migration von Bestandslizenzen,
— Bezug von zeitlich unbefristeten Lizenzen,
— Wartungs-/Pflege-/Supportleistungen für Bestandslizenzen und neue Lizenzen für die Software True Sight.
Der Leitungsgegenstand umfasst
— Migration von Bestandslizenzen,
— Bezug von zeitlich unbefristeten Lizenzen,
— Wartungs-/Pflege-/Supportleistungen für Bestandslizenzen und neue Lizenzen für die Software True Sight.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die BWI GmbH hat die Leistungen auf der Grundlage eines wegen äußerster Dringlichkeit gebotenen Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV) vergeben.
Die beschriebene Beschaffungsmaßnahme war objektiv erforderlich, um die Kommunikationsfähigkeit der Bundeswehr und somit die Verteidigungs- und Sicherheitsbereitschaft der BRD aufrecht zu erhalten. Da im Verfahren 1175-SL-True Sight aufgrund der Notwendigkeit der Aufhebung kein Zuschlag erteilt werden konnte, wäre eine erhebliche Beeinträchtigung der Kommunikationsfähigkeit der Bundeswehr und somit die massive Gefährdung der Verteidigungs- und Sicherheitsbereitschaft der BRD nicht auszuschließen gewesen, wenn die ununterbrochene Leistungsfähigkeit der Serverinfrastruktur durch die Beschaffung der Migration vorhandener Lizenzen der Software True Sight, durch die Beschaffung neuer Lizenzen der Software True Sight sowie durch die ununterbrochene Pflege sowie den Support der Software True Sight nicht hätte gewährleistet werden können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen, Migration vorhandener Lizenzen sowie Pflege- und Supportleistungen in Bezug auf die Software True Sight
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de