ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Carrier Referenznummer der Bekanntmachung: 55_2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Carrier
Beschaffung von dezentralen Telefon-und Internetanschlüssen einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen, Bereitstellung und Betrieb von Ethernet-Festverbindungen und VPN-basierter Standortvernetzung sowie dezentralen Breitbandinternetanschlüssen und zentralen SIP-Trunks.
Telefonie- und Internetanschlüsse
Die Haupt-Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 1 – „Telefonie-und Internetanschlüsse“ ist die Beschaffung dezentraler Telefonanschlüsse sowie Internetanschlüsse mit und ohne Telefoniediensten einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i. V. m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 1 „Telefonie-und Internetanschlüsse“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Ethernetfestverbindungen und VPN-basierte Standortvernetzung
Die Haupt-Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 2 – „Ethernet-Festverbindungen und VPN-basierte Standortvernetzung“ ist die Beschaffung von Ethernet-Festverbindungen und VPN-basierter Standortvernetzung für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i. V. m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 2 „Ethernet-Festverbindungen und VPN-basierte Standortvernetzung“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Dezentrale Breitbandinternetanschlüsse
Die Haupt-Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 3 – „Dezentrale Breitbandinternetanschlüsse“ ist die Beschaffung von dezentralen Breitbandinternetanschlüssen für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i. V. m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 3 „Dezentrale Breitbandinternetanschlüsse“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Zentrale SIP-Trunks
Die Haupt-Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 4 – „Zentrale SIP-Trunks“ ist die Beschaffung von zentralen SIP-Trunks für das Berliner Landesnetz (BeLa) und weitere SIP-Trunks mit erhöhten Anforderungen zunächst für die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i. V. m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 4 „Zentrale SIP-Trunks“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1), III.1.2), III.1.3), III.2.2) (u. a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz/Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) (losunabhängig): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U;
III.1.1.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U;
III.1.1.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U
(Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
III.1.2.2 (A) (losunabhängig): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall; *E
(Legende siehe III.1.1)
Zu III.1.2.2 (A): Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Vertrag
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U;
III.1.3.3 (A) (losunabhängig): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U;
III.1.3.4 (A) (losunabhängig): Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E V
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Leistung, aus der die Art und Anzahl der Leitungen/Verbindungen hervorgehen,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der erbrachten Leistung bzw. zur Laufzeit des Vertrages,
— Angabe der Auftraggeber der Referenz*/Empfänger der Leistung*,
— Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann.; *L, *S.
III.1.3.5 (A) (losunabhängig): Angabe von mindestens 1 Unternehmensreferenz für die Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen (Weiterverrechnung der Leistungen an dezentrale Organisationen), gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E V
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Leistung,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der erbrachten Leistung bzw. zur Laufzeit des Vertrages,
— Angabe des Auftraggebers der Referenz*/Empfängers der Leistung*,
— Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann.; *L, *S.
III.1.3.6 (A) (losunabhängig): Nachweis der einschlägigen telekommunikationsrechtlichen (Carrier-) Lizenz; *L, *S;
III.1.3.7 (A) (losunabhängig): Erklärung, dass die Auftrags- und Abrechnungsverarbeitung nur nach den Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie erfolgt. Dies beinhaltet die Speicherung und den Zugriff auf sämtliche Stamm- und Vertragsdaten.; *L, *S
(Legende siehe III.1.1)
— zu III.1.3.3 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z. B. nach ISO 9000 ff.) Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z. B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird,
— zu III.1.3.4 (A): mindestens 3 Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Angebotsabgabe) ist,
— zu III.1.3.5 (A): mindestens 1 Unternehmensreferenz für die Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Angebotsabgabe) ist,
— zu III.1.3.6 (A): Vorlage (Carrier-) Lizenz vom Telekommunikationsdienstleister.
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U;
III.2.2.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A
— III.2.2.3 – III.2.2.8 inkl. Mindestanforderungen unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der hohen Migrations-/Portierungskosten wird eine möglichst lange Laufzeit der Rahmenverträge vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.3 (A) (Lose 1-3): Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Geheimschutzbetreuung, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E III für die Mitarbeitenden des Bieters und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen; *A, *U;
III.2.2.4 (A) (Los 4): Eigenerklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Geheimschutzbetreuung, Vorlage von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E IV für die Mitarbeitenden des Bieters und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen; *A, *U;
III.2.2.5 (A) (losunabhängig): Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS); *L; *S;
III.2.2.6 (A) (losunabhängig): Angabe der Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden für die Rolle Systemspezialist/in und dessen jeweilige Vertretung unter Verwendung des Formulars E VI und Nachweis gültiger Qualifikationen; *L; *S;
III.2.2.7 (A) (losunabhängig): Angabe der Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden für die Rolle Projektleiter/in und dessen jeweilige Vertretung unter Verwendung des Formulars E VII und Nachweis gültiger Qualifikationen; *L; *S;
III.2.2.8 (A) (losunabhängig): Angabe der Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden für die Rolle Techniker/in und dessen jeweilige Vertretung unter Verwendung des Formulars E VIII und Nachweis gültiger Qualifikationen; *L; *S;
Geforderte Mindeststandards:
— zu III.2.2.3 (A): Nachweis der BSI-Zertifizierung des ISMS nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz oder ersatzweise Nachweis des ISO 27001-Zertifikats zum ISMS,
— zu III.2.2.6 (A): mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre).
Auf die Komponenten des Systemherstellers zertifizierte Fachkraft mit entsprechender Hersteller-Zertifizierung für komplexe Konfigurationsarbeiten, Erstellung von Konfigurationsplänen und ausführungsreifer Netzplanung, Analyse und Beseitigung komplexer oder unklarer Fehlerbilder;
— zu III.2.2.7 (A): mehrjährige Berufs- und Projekterfahrung (mindestens 5 Jahre) im Bereich Telekommunikation für strategische Technologieberatung (Systemdesign), umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrungen im Projektmanagement, Kenntnisse und Erfahrungen zu Projektmanagementstandards bzw. -rahmenwerken (PRINCE 2, PMBOK Guide (PMI), ICB (IPMA Competence Baseline) etc.), Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von Vorgehensmodellen (V-Modell, RUP, SCRUM, XP, FDD, BDD etc.), Kenntnisse in der Anwendung von Projektmanagement-Werkzeugen, insbesondere MS Project,
— zu III.2.2.8 (A): ausgebildete Fachkraft in einem IT-/Telekommunikations-/Elektroinstallationsberuf mit anerkanntem Abschluss für Installations- und Montagearbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
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Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/