Sicherheitsdienstleistungen an der UdK Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: BS-GAE 0001/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen an der UdK Berlin
Sicherheitsdienstleistungen an der UdK Berlin.
Einsteinufer 43
10587 Berlin
Objektschutz, mobile Streifen- und Interventionsdienstleistungen in verschiedenen Gebäuden der UdK in Berlin sowie Veranstaltungsschutz bei Veranstaltungen der AG. Im Rahmen des Objektschutzes müssen verschiedene Aufgaben, z. B. die Bedienung und Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, die Durchführung von Alarmierungen, die Steuerung von Maßnahmen bei Ereignissen, Besetzung von Pforten, Kontrollgänge, Schließdienste sowie allgemeine Aufgaben des Kontroll- und Ordnungsdienstes wahrgenommen werden. Im Rahmen des Veranstaltungsschutzes fallen verschiedene Aufgaben, wie z. B. Einlasskontrollen, Überwachung von Verkehrswegen, Bestreifung des Veranstaltungsbereichs, Bewachung von Material und Infrastruktur der Veranstaltung sowie Unterstützung bei Räumungen an. Der AN muss sich darauf einstellen, auf Anforderung der AG auch zusätzliche Sonderdienste zu übernehmen.
4 * um jeweils 12 Monate
Geeignete Referenzen:
a) Objektschutzreferenzen: bewertet werden 3 vergleichbare Objektschutzreferenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, jeweils nach folgender Bewertungsmethode:
aa) Art des Referenz-/Auftraggebers max. 1 Pkt.,
bb) Art und Nutzung des Referenzobjektes max. 20 Pkt.,
cc) Finanzielles Volumen p.a. max. 9 Pkt.,
dd) Vergleichbarkeit der in der Referenz erbrachten Leistungen max. 20 Pkt.,
ee) Vergleichbarkeit hinsichtlich der Mitarbeiteranzahl, der zu besetzenden Positionen und der geforderten Qualifikationen max. 8 Pkt.,
ff) Leistungserbringung nach DIN 77200-1:2017-11 vom Referenzgeber gefordert max. 3 Pkt., insgesamt max. 61 Pkt. je Referenz und 183 Pkt. für 3 Referenzen.
b) Referenzen über Veranstaltungssicherheitsleistungen: bewertet werden 3 vergleichbare Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, jeweils nach folgender Bewertungsmethode:
aa) Art des Referenz-/Auftraggebers max. 1 Pkt.,
bb) Veranstaltungen einer Universität/Fachhochschule/vergleichbarer Lehr- oder Kulturbetrieb max. 2 Pkt.,
cc) Leistungserbringung nach DIN 77200-1:2017-11 sowie DIN 77200-2:2020-07 vom Referenzgeber gefordert max. 1 Pkt.,
dd) Vergleichbarkeit der in der Referenz erbrachten Bewachungsleistungen max. 8 Pkt.,
ee) Vergleichbarkeit der bewachten Veranstaltungen max. 4 Pkt, insgesamt max. 16 Pkt. je Referenz und 48 Pkt. für 3 Referenzen.
Der Umfang der Sicherheitsdienstleistungen bezüglich der Veranstaltungen kann ggf. erweitert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister: auf beigefügtem Formblatt des Auftraggebers,
2. Ausschluss von Bewerbern und Bietern (§§ 123, 124 GWB): auf beigefügtem Formblatt des Auftraggebers/Anlage 1,
3. Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO i. V. m. Bewachungsverordnung: Kopie der Erlaubnis – Mindestanforderungen:
— der Inhaber/die Leitungsperson des Bewerbers ist zuverlässig und sachkundig i. S. v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und erfüllt die weiteren dort genannten Anforderungen,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen, insb. die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung liegen vor,
— die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen besitzen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde (§ 128 Abs. 2 GWB).
Für ausländische Bewerber: gleichwertige Erlaubnis eines anderen Staates
4. Unternehmensbeschreibung: formlose schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers.
5. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt netto/p.a.: auf beigefügtem Formblatt des Auftraggebers,
6. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen/Bewachungsdienstleistungen netto/p.a.: auf beigefügtem Formblatt des Auftraggebers,
7. Haftpflichtversicherung: auf beigefügtem Formblatt des Auftraggebers,
8. aktuelle Bankauskunft: Kopie der Auskunft.
Zu Eignungskriterium 6: Mindestanforderung: je Geschäftsjahr mind. [Betrag gelöscht] EUR
Zu Eignungskriterium 7: mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis: Personen- und sonstige Schäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert: [Betrag gelöscht] EUR. Im Rahmen der Versicherungssumme für sonstige Schäden gelten folgende Mindest-Versicherungssummen: Beschaffung neuer Schlüssel und Austausch von Schlössern/Schließsystemen [Betrag gelöscht] EUR; Vermögensschäden, insb. gem. geltendem Datenschutzrecht [Betrag gelöscht] EUR;
Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR; Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Von der Versicherung müssen auch Schäden abgedeckt sein, die durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen entstehen.
Falls die Höhe der bestehenden Deckungssummen nicht ausreicht, hat der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Versicherungsunternehmens mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
9. Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre des Gesamtunternehmens und der für den Auftrag vorgesehene Niederlassung: auf beigefügtem Formblatt des Auftraggebers,
10. Zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle oder einer zertifizierten Alar-mempfangsstelle: Kopie des Zertifikats,
11. Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001: Kopie des Zertifikats,
12. Zertifizierung für Sicherungsdienstleistungen DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07: Kopie des Zertifikats oder Eigenerklärung über die Umsetzung der darin genannten Anforderungen,
13. Geeignete Referenzen: auf beigefügtem Formblatt des Auftraggebers.
Zu Eignungskriterium 10: Betrieb einer eigenen oder der Aufschaltung auf eine fremde lokale Notruf- und Service-Leitstelle, die gem. der VdS-Richtlinie 3138 zertifiziert ist oder einer Alarmempfangsstelle, die gem. der DIN EN 50518 zertifiziert ist.
Falls eine solche nicht vorhanden ist, ist folgender Nachweis zu erbringen: Betrieb einer eigenen oder Kooperation mit einer fremden lokalen Interventionsstelle (IS), die gem. VdS-Richtlinie 2172 zertifiziert ist.
Hinweis: Unter „lokal“ ist zu verstehen, dass ein Interventionsdienst bei normaler Verkehrslage maximal 30 Minuten nach Alarmauslösung am Objekt eintrifft.
Für ausländische Bewerber:
Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung, dass die Kriterien der VdS-Richtlinie 3138 bzw. 2172 erfüllt werden.
Zu Eignungskriterium 11: Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Zu Eignungskriterium 12: Zertifizierung nach den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5)
Hinweis: Nachweise über eine Zertifizierung gem. DIN 77200:2008-05 werden nicht als gleichwertig betrachtet und nicht akzeptiert.
Für ausländische Bewerber:
Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5).
Zu Eignungskriterium 13: Mindestanforderungen:
a) mindestens 3 Referenzen aus laufenden Verträgen über vergleichbare Objektschutzleistungen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus den letzten 3 Jahren. Vergleichbar sind Referenzen, wenn
— der Objektschutz in öffentlicher, frei zugänglicher Einrichtung mit vergleichbarem Publikumsverkehr erbracht wurde,
— der bereits erbrachte Leistungszeitraum mindestens 12 Monate beträgt und
— der Leistungsumfang hinsichtlich der Art der Aufgaben und dem Umfang der Aufgaben dem ausgeschriebenen Leistungsumfang zumindest nahe kommt. Mindestens eine der 3 Referenzen muss von einer Universität, Fachhochschule, vergleichbarem Lehrbetrieb oder Kulturbetrieb stammen.
Erreicht die umfangreichste der 3 vergleichbaren Mindestreferenzen nicht einen Umsatz mit personellen Sicherheitsdienstleistungen von mind. [Betrag gelöscht] EUR p.a., wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit aller Referenzen näher zu erläutern.
b) mindestens 3 Referenzen aus laufenden Verträgen über vergleichbare Veranstaltungssicherheitsleistungen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus den letzten 5 Jahren. Vergleichbar sind Referenzen über Bewachungstätigkeiten von Kulturveranstaltungen, deren Art der Aufgaben und dem Umfang der Aufgaben dem ausgeschriebenen Leistungsumfang zumindest nahe kommt. Mindestens eine der 3 Referenzen muss Veranstaltungen an einer Universität, Fachhochschule, vergleichbarem Lehrbetrieb oder Kulturbetrieb betreffen.
Gemäß § 34a GewO
Siehe Bedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In 72 Monaten
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Antrag beizubringen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie Ausschlussgründe nach §§ 123ff. GWB,
— Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV); auf Anforderung den Namen des Unternehmens, die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Erklärungen nach § 123ff GWB und Eignungsnachweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]