Objekt- und Tragwerksplanung Fußgängertunnel Referenznummer der Bekanntmachung: DRO 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rege.hamburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Tragwerksplanung Fußgängertunnel
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel – intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit – wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante „Durchstich“ soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur anderen zu erzeugen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0 m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode „Building Information Mode-ling“ (BIM) zu erbringen.
Rothenburgsort
Die Bearbeitung umfasst Planungsleistungen der
— Objektplanung,
— Tragwerksplanung,
— Verkehrsplanung,
— technischen Ausrüstung (Bahntechnik),
— technische Ausrüstung Tunnel,
— Die Leistungen umfassen neben den Grundleistungen insbesondere auch weitere leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Option Planungsleistungen
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Beauftragt wird zunächst die Stufe 1, alle weiteren Stufen können durch den AG optional abgerufen werden. Der Abschluss der Stufe 1 ist bis 31.1.2022 vorgesehen.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 der jeweiligen Leistungsbilder nach HOAI,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 der jeweiligen Leistungsbilder nach HOAI,
— Stufe 3: Leistungsphasen 6 - 9 der jeweiligen Leistungsbilder nach HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3Geschäftsjahre anzugeben.
Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,5 Mio. EUR festgelegt.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GDWRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/