Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg: Neugestaltung der Eingangshalle Referenznummer der Bekanntmachung: 1003070
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg: Neugestaltung der Eingangshalle
Die DAK-G unterhält im Nagelsweg 27 - 31, 20097 Hamburg, die Zentrale Ihres Unternehmens. Die Eingangshalle des Gebäudes soll grundlegend umgestaltet werden. Bereits im Jahr 2019 wurde die Leistung „Umplanung der Eingangshalle“ an ein externes Büro vergeben. Die Zusammenarbeit wurde mit Abschluss der LPH 4 beendet. Die Vollständigkeit der erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 1-4 kann seitens der DAK-G nicht gewährleistet werden. Die DAK-G stellt dem Auftragnehmer als Vertragsgrundlage alle Planungsunterlagen der bisherigen Bearbeitung zur Verfügung (Grundrisspläne, Schnitte, Ansichten und Perspektiven). Diese Unterlagen sind die Grundlage zur weiteren Ausarbeitung.
Daher wird mit dem Auftragnehmer ein Rahmenvertrag über Architektenleistungen (inkl. TGA, Akustik, Lichtplanung) geschlossen, welcher die notwendigen planerischen Leistungen nach der HOAI übernimmt. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen, die erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Zur Konkretisierung der zu erbringenden Leistungen gelten neben den Regelungen dieses Vertrages auch die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung und die seitens der DAK-G mitgeteilten Informationen und die zwischen der DAK-G und dem Auftragnehmer einvernehmlich abgestimmten und festgelegten Bedingungen.
Die in seinem mit dem Angebot eingereichten Konzept dargestellten Aspekte an die Herangehensweise an die Leistungsausführung sind durch den Auftragnehmer einzuhalten.
DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Die DAK-G unterhält im Nagelsweg 27 - 31, 20097 Hamburg, die Zentrale Ihres Unternehmens. Die Eingangshalle des Gebäudes soll grundlegend umgestaltet werden. Bereits im Jahr 2019 wurde die Leistung „Umplanung der Eingangshalle“ an ein externes Büro vergeben. Die Zusammenarbeit wurde mit Abschluss der LPH 4 beendet. Die Vollständigkeit der erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 1-4 kann seitens der DAK-G nicht gewährleistet werden. Die DAK-G stellt dem Auftragnehmer als Vertragsgrundlage alle Planungsunterlagen der bisherigen Bearbeitung zur Verfügung (Grundrisspläne, Schnitte, Ansichten und Perspektiven). Diese Unterlagen sind die Grundlage zur weiteren Ausarbeitung.
Daher wird mit dem Auftragnehmer ein Rahmenvertrag über Architektenleistungen (inkl. TGA, Akustik, Lichtplanung) geschlossen, welcher die notwendigen planerischen Leistungen nach der HOAI übernimmt. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen, die erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Zur Konkretisierung der zu erbringenden Leistungen gelten neben den Regelungen dieses Vertrages auch die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung und die seitens der DAK-G mitgeteilten Informationen und die zwischen der DAK-G und dem Auftragnehmer einvernehmlich abgestimmten und festgelegten Bedingungen.
Die in seinem mit dem Angebot eingereichten Konzept dargestellten Aspekte an die Herangehensweise an die Leistungsausführung sind durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Abruf der Leistungsphasen LPH 5 ff. nach der HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Grohmann Lehnhardt GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.grohmann-lehnhardt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYE9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.