Konzession zur Wärmeversorgung der Quartiere Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.iba-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession zur Wärmeversorgung der Quartiere Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel
Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung von Neubauten in den Quartieren Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel in Hamburg-Wilhelmsburg aus nach bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Energieerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen. Wahlfreiheit bei unterschiedlichen technischen Alternativen zur Erzeugung entsprechend vorgegebener technisch-wirtschaftlicher Randbedingungen (variantenoffenes Verfahren).
Weitere Informationen über die Konzession, die Teilnahmebedingungen und den Verfahrensablauf waren der Bekanntmachung sowie ergänzend der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen zu entnehmen.
Hamburg-Wilhelmsburg
Wärmeversorgung von Neubauten in den Projektgebieten Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel in Hamburg-Wilhelmsburg aus nach bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Energieerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen.
Derzeit wird für die auf städtischen Flächen neu entstehenden und zu versorgenden Gebäude ein Wärmebedarf von insgesamt rund 30 000 MWhth mit einer thermischen Leistung von 16 000 kWth prognostiziert, basierend auf einer erwarteten Gebietsentwicklung von ca. 489 000 m2 BGF Wohnen (ca. 4 900 Wohneinheiten bei 100 m2 BGF/Wohneinheit), ca. 89 000 m2 BGF Gewerbe und ca. 33 000 m2 Soziales auf einer Gesamtfläche von rund 611 000 m2 (BGF) über die 3 Quartiere. Von diesen Flächen- und Bedarfswerten war im Rahmen der Konzessionsvergabe auszugehen.
Der Wärmebedarf der privaten Bestandsgebäude (Mischnutzung und Gewerbe) einschließlich der perspektivischen Entwicklungspotenziale auf Basis des neuen Planungsrechtes beträgt nach derzeitiger Prognose rund 15 500 MWhth mit einer thermischen Leistung von rund 7 750 kWth auf einer Fläche von ca. 84 000 m2 BGF Wohnen und 71 000 m2 BGF Gewerbe. Eine Wärmeversorgung im Rahmen der Konzession ist nur für ggf. entstehenden Neubauten sicherzustellen.
- Kriterium: Energiepreise
- Kriterium: Nachhaltigkeit
- Kriterium: Technisches Konzept
Abschnitt IV: Verfahren
Der Konzessionsgeber hat die Konzession zur Wärmeversorgung von Neubauten in den Quartieren Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel in Hamburg-Wilhelmsburg auf der Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung vergeben. Das Verfahren wurde ausgerichtet an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Konzession zur Wärmeversorgung der Quartiere Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmewettbewerb diente der Feststellung der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen wurden. Das Verhandlungsverfahren erfolgte nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Alle Informationen zum Verfahren waren in der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen abrufbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat,innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland