C17- Erneuerung technischen Infrastruktur Campus Berlin-Buch (SIWANAIII)/ VE5.08 – Tiefbauarbeiten – Bauarbeiten für Rohrleitungen/ 45231100-6
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
C17- Erneuerung technischen Infrastruktur Campus Berlin-Buch (SIWANAIII)/ VE5.08 – Tiefbauarbeiten – Bauarbeiten für Rohrleitungen/ [removed]
Am Campus Berlin-Buch wird die Infrastruktur für die Gewerke Abwasser-, Wasser-, Wärmeversorgungs-, raumlufttechnische-, elektrische- und informationstechnische Anlagen grundlegend erneuert und z. T. erweitert. Dies begründet sich durch die hohe Nutzungsdauer der Bestandsanlagen, sowie steigende Bedarfe durch Erweiterungsbauten bzw. höhere Datenaufkommen auf dem Gelände.
Campus Berlin-Buch
Robert-Rössle Str. 10
13125 Berlin
Enthalten sind folgende wesentliche Leistungen:
Leitungsgraben herstellen 10 500 m³ Grabenverbau 14 500 m2,
Regenwasserleitungen DN 150-200 rd. 370 m Regenwasserleitungen DN 250-400 rd. 220 m Regenwasserleitungen DN 800 rd. 40 m Regenwasserleitungen DN 1000 rd. 115 m Regenwasserschächte 1000-2000 ca. 42 Stück Schmutzwasserleitungen DN 150-200 rd. 115 m Schmutzwasserschächte 33 Stück mit Reparatur Trinkwasserleitung DN 100 rd. 210 m Trinkwasserleitung DN 200 rd. 400 m Wärmeleitung DN 300 rd. 730 m Wärmeleitung DN 150 rd. 310 m Wärmeleitung DN 65 rd. 300 m Datentrasse 260 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index. Für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index. Für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index. Für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe I.1 Kontaktstelle und Adresse; Haus 84; Raum 1004
Bieter sind zur Eröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird empfohlen, sich für die automatische Zusendung weiterer Informationen (z.B. Bieteranfragen, – informationen) bei Subreport zu registrieren.
2. Die Verdingungsunterlagen bestehend aus dem (Formblatt 213) Angebotsschreiben, den Angebotsunterlagen, den Planunterlagen können einfach und ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELVIS, www.subreport.de heruntergeladen werden, unter folgender: Nummer: E77251724 Ein Postversand erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Unter folgendem Link: www.subreport-elvis.de/E77251724 können die Verdingungsunterlagen vorab eingesehen werden und vollständig heruntergeladen werden.
Subreport Verlag Schawe GmbH Buchforststr. 1-15, 51101 Köln Hotline: 0221 985 78-0 Fax: 0221 985 78-66 E-Mail: [removed] Abruf der Unterlagen bis zum Eröffnungstermin. Kontaktaufnahme ausschließlich über die Vergabeplattform und dem Menüpunkt „Nachrichten“.
4. Angebote können elektronisch in Textform über die Vergabeplattform abgegeben werden.
5. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache, vom Bieter zu unterzeichnen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Angebotsunterlagen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB(3)1. – 4. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1-4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/