Container-Basiertes-Rechenzentrum (HPC-Cluster) Referenznummer der Bekanntmachung: MI104

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=381989
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Container-Basiertes-Rechenzentrum (HPC-Cluster)

Referenznummer der Bekanntmachung: MI104
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gem. Leistungsbeschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HSU beabsichtigt, ihre Forschung und Entwicklung in der rechner- und datengestützten Wissenschaft (Computational and Data Science) zu stärken. Hierzu will sie ein container-basiertes HPC-Rechenzentrum (CBRZ) erwerben.

Der obsiegende Bieter muss das CBRZ liefern, installieren und im Anschluss warten. Das CBRZ soll die verschiedenen Bedarfe der vielfältigen HSU-Nutzergruppen abdecken. Das CBRZ muss zum Einsatz von Forschungssoftware und kommerzieller Software geeignet sein. Primär die Ingenieurwissenschaften, derzeit insbesondere Computational Materials, Computational Fluid Dynamics sowie die Forschung zu Hoch- und Höchstleistungsrechnen für Mehrskalensimulation sowie die Skalierbarkeit von neuen, zumeist FEM-basierten numerischen Verfahren erfordern sehr große Rechenleistungen.

Das CBRZ muss eine container-basierte Infrastruktur sowie ein Linux-basiertes HPC-Cluster inklusive CEPH- und parallelem Dateisystem bereitstellen und die folgenden Komponenten umfassen:

— IT-Container, die ausreichend Platz für das HPC-System bereitstellen und Ausbaureserven beinhalten. Die IT-Container müssen „self-contained“ sein und dürfen für ihren Betrieb lediglich Anschlüsse ans Stromnetz mit entsprechender Redundanz benötigen. Die Container müssen zudem über ein ausreichendes Kühlungssystem verfügen und einen unterbrechungsfreien Versorgungsmechanismus bereitstellen, der im Falle eines Stromausfalls ein Herunterfahren der Systeme sicherstellt,

— eine maximale Anzahl homogener X86-basierter Rechenknoten (PartitionX86),

— Login- und Administrationsknoten,

— fünf High-End-GPU-Knoten, bestehend aus einer mit den homogenen Rechenknoten kompatiblen Recheneinheit und High-End-GPUs (Partition GPU),

— fünf Fat-Memory Rechenknoten, die in ihrer CPU identisch sind mit dem Knoten der Partition X86 und die mindestens über 768 GB RAM verfügen (PartitionX86Fat),

— ein Hochleistungskommunikationsnetzwerk,

— ein paralleles Dateisystem mit mindestens 1 PB Nettokapazität,

— ein CEPH-Dateisystem mit 1 PB Kapazität und Dreifachreplikation,

— Infrastruktur für die Rechenknoten (Racks, Kühlkomponenten, etc.),

— Software und Tools zur Analyse und Administration des Systems (inklusive Updates und längerfristigem Nutzungsrecht: Eine Nutzung muss auch jenseits von 5 Jahren möglich sein),

— das CBRZ muss über eine Hardwaregewährleistung für mindestens 3 Jahre verfügen. Darüber hinaus muss der obsiegende Bieter das CBRZ über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren warten. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer mit der weiteren Wartung des CBRZ über einen Zeitraum von jeweils einem Jahr zu beauftragen.

Für den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme (schlüsselfertige Übergabe) sowie den Service des CBRZ über den inkludierten Zeitraum von 3 Jahren steht ein festes Budget von [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets soll das CBRZ bestmögliche Rechenleistung und Energieeffizienz bereitstellen. Der Preis für die optionale Wartung über jeweils ein Jahr (maximal 2 Jahre) ist in dieser Summe nicht inkludiert und fließt in die Wertung ein.

Einzelheiten ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/05/2021
Ende: 28/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die HSU ist berechtigt, den abzuschließenden EVB-IT-Servicevertrag für das CBRZ 2 Mal um jeweils ein Jahr zu im vorhinein festgelegten Konditionen zu verlängern. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die HSU ist berechtigt, den abzuschließenden EVB-IT-Servicevertrag für das CBRZ 2 Mal um jeweils ein Jahr zu im vorhinein festgelegten Konditionen zu verlängern. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass

— keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind,

— der Bieterin das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.

b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):

Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Installation und Wartung von HPC-Rechenzentren mit einem Auftragsvolumen von mehr als 3 Mio. EUR (netto) vergleichbar sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):

Liste der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Lieferung, Installation und Wartung von HPC-Rechenzentren mit einem Auftragsvolumen von mehr als 3 Mio. EUR (netto)), unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/04/2021
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2021