Rahmenvereinbarung über Lieferung von Kompost und Blumenerde Referenznummer der Bekanntmachung: WFB-ZVS-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-bremer-stadtreinigung.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfb-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lieferung von Kompost und Blumenerde
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kompost und/oder Blumenerde.
Fertigkompost
Stadtgemeinde Bremen
Lieferung von Fein- und Strukturkompost auf Einzelabruf (mindestens 18 Paletten mit 22 kg-Säcken pro Einzelabruf).
Die Ware ist sackweise auf Euro-Paletten frei Haus an die verschiedenen Recyclingstationen (bis zu 16 Standorte) zu liefern. Die Folien-Säcke sind vom AN zu beschaffen und farbig zu bedrucken. Die Herstellung der Druck-Klischees obliegt dem AN. Die AG stellt lediglich die Vorlage für das Design (Eigenmarkensack) zur Verfügung. Die gelieferte Ware muss für den (Weiter-) Verkauf an Endverbraucher*innen uneingeschränkt geeignet sein.
AG erhält die Option, die Vereinbarung 2 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Die Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Fein- und Strukturkompost endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, sofern die AG von ihrem Optionsrecht auf Verlängerung keinen Gebrauch macht. Die AG erhält die Option, die Vereinbarung 2 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Einzelabruf beginnt spätestens 2 Monate nach Beauftragung und Überlassung der Druckvorlagen.
Blumenerde
Stadtgemeinde Bremen
Lieferung von Blumenerde auf Einzelabruf (mindestens 18 Paletten mit 20 / 40 Liter-Säcken pro Einzelabruf).
Die Ware ist sackweise auf Euro-Paletten frei Haus an die verschiedenen Recyclingstationen (bis zu 16 Standorte) zu liefern. Die Folien-Säcke sind vom AN zu beschaffen und farbig zu bedrucken. Die Herstellung der Druck-Klischees obliegt dem AN. Die AG stellt lediglich die Vorlage für das Design (Eigenmarkensack) zur Verfügung. Die gelieferte Ware muss für den (Weiter-) Verkauf an Endverbraucher*innen uneingeschränkt geeignet sein.
AG erhält die Option, die Vereinbarung 3 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Die Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Blumenerde endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern die AG von ihrem Optionsrecht auf Verlängerung keinen Gebrauch macht. Die AG erhält die Option, die Vereinbarung 3 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Einzelabruf beginnt spätestens 2 Monate nach Beauftragung und Überlassung der Druckvorlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt 124LD, beschränkt auf nachfolgende Punkte:
— Angaben zu Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Erklärung zu verfügbaren Arbeitskräften,
— Angaben zu Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
— Siehe oben Ziffer III.1.2),
— Mindestens 3 Referenzen oder Eigenerklärungen über vergleichbare Leistungen. Als vergleichbar gelten Nachweise über ordentlich beendete Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten über die Lieferleistungen von Kompost (für Los 1) bzw. Pflanzerden (für Los 2). Wenn sich die Nachweise auf bereits beendete Rahmenvereinbarungen beziehen, darf der Vertragsbeginn nicht länger als 3 Jahren zurückliegen. Noch nicht beendete Verträge müssen seit mindestens 12 Monaten bestehen, damit sie als vergleichbar gelten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens Winter/Frühjahr 2022 (Los 2) und Winter/Frühjahr 2023 (Los 1)
Anmerkung zu Ziffer IV.1.3):
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer pro Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).