Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: V0924/2020
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern
Für die Freie Hansestadt Bremen vom 1.7.2021 - 30.6.2022 (Mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen
Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven
Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen und passenden Spendern vom 1.7.2021 – 30.6.2022 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung.
Achtung:
1. Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity (ehemals SCA)
Ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden.
Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.
2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.
b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o. g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.
c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst.
Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar.
Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein.
Mengenangabe:
Ca. 19 000 Kartons / Pakete Papierhandtücher/-rollen Ca. 16 500 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen)
Ca. 3 000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife)
Sowie diverse Falthandtuchpapier-, Papierrollen-, Toilettenpapier- und Seifenspender,
Sowie Papierabfallbehälter.
Ökologische Anforderungen:
Die angebotenen Produkte, für die im Leistungsverzeichnis nur unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), haben die folgenden Kriterien zu erfüllen.
Handtuchpapier:
Die Papierhandtücher müssen aus 100 % Recyclingpapier bestehen, sie müssen zudem geruchsneutral, nassfest, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein.
Toilettenpapier:
Alle Toilettenpapiere müssen aus 100 % Recyclingpapier und einem angenehmen, haut-
Freundlichen Material bestehen, das zudem geruchsneutral, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein muss.
Soweit der Bieter für die angebotenen Produkte einen entsprechenden Nachweis vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt.
Auflistung der geforderten Nachweise:
— Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit,
— Produktbeschreibungen oder Produktblatt,
— Nachweise für die Hygienepapiere aus Recyclingpapier,
— Zertifikat EN ISO 9001 vom Hersteller,
— Zertifikat EN ISO 14001 vom Hersteller.
Für die aufgeführten Zertifikate werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert.
Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen und passenden Spendern vom 1.7.2021 - 30.6.2022 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung. Achtung:
1. Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity (ehemals SCA) ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden. Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.
2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.
b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o. g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.
c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst. Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung.
Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein. Mengenangabe:
— ca. 19 000 Kartons /Pakete Papierhandtücher/-rollen;
— ca. 16 500 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen);
— ca. 3 000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife) sowie diverse Falthandtuchpapier-, Papierrollen-, Toilettenpapier- und Seifenspender, sowie Papierabfallbehälter.
Ökologische Anforderungen an die Hygienepapiere: Die angebotenen Produkte, für die unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), müssen aus 100 Prozent Recyclingpapier bestehen und haben die Kriterien der Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder „EU-Ecolabel“ (Euroblume) entnommenen zu erfüllen. Soweit der Bieter ein entsprechendes Zertifikat vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt. Gleichwertige Nachweise werden akzeptiert. Auflistung der einzureichenden Nachweise:
— Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit;
— Produktbeschreibung oder Produktdatenblatt für die angebotenen Hygienepapiere;
— Zertifikate für die angebotenen Hygienepapiere;
— Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Qualitätsmanagementsystems gem. EN ISO 9001;
— Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Umweltmanagementsystems gem. EN ISO 14001.