Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: V0924/2020

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven

Referenznummer der Bekanntmachung: V0924/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33770000 Hygienepapier
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern

Für die Freie Hansestadt Bremen vom 1.7.2021 - 30.6.2022 (Mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Anstatt:

Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen

muss es heißen:

Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen und passenden Spendern vom 1.7.2021 – 30.6.2022 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung.

Achtung:

1. Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity (ehemals SCA)

Ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden.

Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.

2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:

a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.

b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o. g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.

c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst.

Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar.

Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein.

Mengenangabe:

Ca. 19 000 Kartons / Pakete Papierhandtücher/-rollen Ca. 16 500 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen)

Ca. 3 000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife)

Sowie diverse Falthandtuchpapier-, Papierrollen-, Toilettenpapier- und Seifenspender,

Sowie Papierabfallbehälter.

Ökologische Anforderungen:

Die angebotenen Produkte, für die im Leistungsverzeichnis nur unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), haben die folgenden Kriterien zu erfüllen.

Handtuchpapier:

Die Papierhandtücher müssen aus 100 % Recyclingpapier bestehen, sie müssen zudem geruchsneutral, nassfest, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein.

Toilettenpapier:

Alle Toilettenpapiere müssen aus 100 % Recyclingpapier und einem angenehmen, haut-

Freundlichen Material bestehen, das zudem geruchsneutral, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein muss.

Soweit der Bieter für die angebotenen Produkte einen entsprechenden Nachweis vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt.

Auflistung der geforderten Nachweise:

— Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit,

— Produktbeschreibungen oder Produktblatt,

— Nachweise für die Hygienepapiere aus Recyclingpapier,

— Zertifikat EN ISO 9001 vom Hersteller,

— Zertifikat EN ISO 14001 vom Hersteller.

Für die aufgeführten Zertifikate werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert.

muss es heißen:

Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen und passenden Spendern vom 1.7.2021 - 30.6.2022 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung. Achtung:

1. Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity (ehemals SCA) ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden. Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.

2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:

a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.

b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o. g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.

c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst. Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung.

Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein. Mengenangabe:

— ca. 19 000 Kartons /Pakete Papierhandtücher/-rollen;

— ca. 16 500 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen);

— ca. 3 000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife) sowie diverse Falthandtuchpapier-, Papierrollen-, Toilettenpapier- und Seifenspender, sowie Papierabfallbehälter.

Ökologische Anforderungen an die Hygienepapiere: Die angebotenen Produkte, für die unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), müssen aus 100 Prozent Recyclingpapier bestehen und haben die Kriterien der Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder „EU-Ecolabel“ (Euroblume) entnommenen zu erfüllen. Soweit der Bieter ein entsprechendes Zertifikat vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt. Gleichwertige Nachweise werden akzeptiert. Auflistung der einzureichenden Nachweise:

— Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit;

— Produktbeschreibung oder Produktdatenblatt für die angebotenen Hygienepapiere;

— Zertifikate für die angebotenen Hygienepapiere;

— Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Qualitätsmanagementsystems gem. EN ISO 9001;

— Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Umweltmanagementsystems gem. EN ISO 14001.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: