Planungsleistungen der Äußeren Erschließung Oberbillwerders Referenznummer der Bekanntmachung: OBW 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Äußeren Erschließung Oberbillwerders
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Überseeallee 1
20457 Hamburg
— Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7,
— Tragwerksplanung für Rahmen- oder Gewölbetragwerke und Baugrubenverbauten (Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. der HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6,
— Technische Ausrüstungsplanung für elektrische Anlagen der Bahntechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7,
— Technische Ausrüstungsplanung für Entwässerungs- und elektrische Anlagen der Tunneltechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7,
— Die Leistungen umfassen neben den Grundleistungen insbesondere auch weitere leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Beauftragt wird zunächst lediglich die Stufe 1, alle weiteren Stufen können durch den AG optional abgerufen werden. Der Abschluss der Stufe 1 ist bis 30.6.2022 vorgesehen.
Die Leistungen werden von dem AG in folgenden Stufen abgerufen:
— Stufe 1: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §43 HOAI, §51 HOAI und § 55 HOAI,
— Stufe 2: Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß §43 HOAI, §51 HOAI und § 55 HOAI,
— Stufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß §43 HOAI, der Leistungsphase 5 bis 6 gemäß §51 HOAI und der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 55 HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (= Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.
Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,5 Mio. EUR festgelegt.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten 3 Kalenderjahren anzugeben.
Darüber hinaus ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, anhand der vorzulegenden Referenzprojekte aus folgenden Leistungsbereichen:
— Objektplanung konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen,
— Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke und Baugrubenverbauten nachzuweisen.
Dabei gilt, dass für jeden der beiden Leistungsbereiche jeweils mindestens 2 Referenzprojekte eingereicht werden müssen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Es sind für jedes Kalenderjahr mindestens 15 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen.
Es werden grundsätzlich nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 1.1.2015 begonnen hat. Soweit Leistungen in Planungsgemeinschaft erbracht wurden, muss der Eigenanteil des Bewerbers mindestens 50 % betragen.
Mindestanforderung für Referenzprojekte aus dem Leistungsbereich „Objektplanung konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen“:
— Objektplanung gem. § 41 HOAI für den Neubau eines Straßentunnelbauwerks unter in laufendem Betrieb befindlichen bahntechnischen Anlagen der DB,
— Erbrachte Planungsleistungen umfassen LPH 2-4 gemäß HOAI §43,
— Baukosten des Referenzprojektes >2,0 Mio. – 6,0 Mio. EUR.
Mindestanforderung für Referenzprojekte aus dem Leistungsbereich „Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke und Baugrubenverbauten“:
— Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für den Neubau eines Straßentunnelbauwerks unter in laufendem Betrieb befindlichen bahntechnischen Anlagen der DB,
— Erbrachte Planungsleistungen umfassen LPH 2-4 gemäß HOAI §51,
— Baukosten des Referenzprojektes >2,0 Mio. – 6,0 Mio. EUR.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GDVKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/