Generalplanung Versorgungsbauwerk (Technischer Knotenpunkt Süd) Referenznummer der Bekanntmachung: AF 17/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Versorgungsbauwerk (Technischer Knotenpunkt Süd)
Generalplanung Versorgungsbauwerk (Technischer Knotenpunkt Süd).
Berlin
Die Charité — Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt, am Campus Virchow-Klinikum (CVK) infrastrukturelle Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen zu modernisieren. Die baulichen Maßnahmen sollen im südwestlichen Teil des Campus realisiert werden und umfassen die Anbindung des Neubaus des Deutschen Herzzentrums (DHZC) und die Vorbereitung des Baufeldes mit Umschluss der Sonderisolierstation.
Für die zentrale Energieversorgung soll auf dem Campus ein Versorgungsbauwerk (Technischer Knotenpunkt Süd) als Energiezentrale Süd errichtet werden. Für die Energieversorgung wurde eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Die Realisierung des Projektes soll unter Aufrechterhaltung des Betriebes und der Versorgungssicherheit des Klinikums erfolgen.
Umfang dieser Ausschreibung sind die notwendigen Planungsleistungen zur Errichtung des Versorgungsbauwerks. Die Planungsleistungen für die technischen Erzeugungsanlagen, die in dem Bauwerk unterzubringen sind, sind nicht Teil dieser Ausschreibung, sondern werden separat ausgeschrieben. Für die richtige Dimensionierung der Gebäudeteile, insbesondere bezüglich der Traglasten und notwendiger Aussparungen sind enge Absprachen mit dem Generalplaner für die technische Infrastruktur zu führen.
Weitere Informationen zum Leistungsumfang und -inhalt entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Als besondere Leistung sind optional eine Bauvoranfrage in LP 2 und die örtliche Bauleitung in LP 8 anzubieten.
Sollte ein Bieter erkennen, dass darüber hinaus besondere Leistungen notwendig sind, sind diese gesondert aufzuführen und zu begründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung Versorgungsbauwerk (Technischer Knotenpunkt Süd)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bauplanung-plauen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]