Einrichtung u.Betrieb von mobilen u.stationären Testzentren, Durchführung d.Tests(PoC-Schnelltest u.bei Bedarf PCR-Tests inkl.Laborleistungen)sowie flankierende Dienstleistungen,insbe.Betrieb d.Online-Plattformen www.testen-lernen.berlin u.www.test-to-go.berlin einschließlich einer Telefon-Hotline f.beide Online-Plattformen im Rahmen d.akt.Testkonzeptes d.Landes Berlin
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: BerlinBerlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung u.Betrieb von mobilen u.stationären Testzentren, Durchführung d.Tests(PoC-Schnelltest u.bei Bedarf PCR-Tests inkl.Laborleistungen)sowie flankierende Dienstleistungen,insbe.Betrieb d.Online-Plattformen www.testen-lernen.berlin u.www.test-to-go.berlin einschließlich einer Telefon-Hotline f.beide Online-Plattformen im Rahmen d.akt.Testkonzeptes d.Landes Berlin
Einrichtung und Betrieb von Teststationen mit flankierenden Dienstleistungen.
Es können nur Angebote für alle Lose (1-3) abgegeben werden.
Einrichtung und Betrieb von 11 stationären Teststationen
Land Berlin
Einrichtung und Betrieb von 11 stationären Teststationen, Betrieb und Weiterentwicklung Online-Plattformen einschließlich begleitender Hotline sowie Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen Digitalen Testats;
Einrichtung und Betrieb von 10 stationären Teststationen
Land Berlin
Einrichtung und Betrieb von 10 stationären Teststationen;
Einrichtung und Betrieb von 10 mobilen Teststationen
Land Berlin
Einrichtung und Betrieb von 10 mobilen Teststationen;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124 EU) oder Bescheinigung der Senatsverwaltung f.Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis, bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV Referenzen gemäß Vordruck über 2 vergleichbare Aufträge Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nicht älter als 6 Monaten. Wenn keine Eintragungspflicht besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. Ummeldung für die ausführende Betriebsstätte,Nachweis eines aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregisters gültige Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung "Wirt-235 Unteraufträge / Eignungsleihe", Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer", Vordruck "Wirt-238 Erklärung der Bieter-, Bewerbergemeinschaft Akkreditierung des med. Labors /Bestätigung des Vorliegens des QM-Systems durch das zuständige Eichamt, Teilnahmebescheinigung für die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch.
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Wirt-2141 über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/,
2. Vordruck Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt,
3. Vordruck Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen,
4. Vordruck Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (Teil B),
5. Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlin verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einrichtung und Betrieb von mobilen und stationären Testzentren, Durchführung der Tests (PoC-Schnelltest und bei Bedarf PCR-Tests inklusive Laborleistungen) sowie flankierende Dienstleistungen, insbesondere Betrieb der Online-Plattformen www.testen-lernen.berlin und www.test-to-go.berlin einschließlich einer Telefon-Hotline für beide Online-Plattformen im Rahmen des aktuellen Testkonzeptes des Landes Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses über die dieser Veröffentlichung zugrundeliegende Finanzierung durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 17.März 2021
1. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform.
2. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform. zu erfolgen. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln.
4. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren.
5. Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Der Auftraggeber wird für Bietende, die den Zuschlag erhalten sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
9.Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/