Jelbi-MaaS-Lösung (App) für die Berliner Verkehrsbetriebe AöR Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0166-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1781c329fc3-7ba3c5282fee42d2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jelbi-MaaS-Lösung (App) für die Berliner Verkehrsbetriebe AöR

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0166-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der Vergabe soll die Fortführung von Jelbi sichergestellt werden. Der Kooperationspartner stellt hierzu das technische Kernprodukt für eine Mobilitätsplattform als White-Label-Lösung und als native, multi- und intermodale Mobilitäts-as-a-Service Lösung (App, Software und Backend, siehe Nr. 46 des LV) zur Verfügung. Auf dieser Grundlage werden die Vertragsparteien in gemeinsamer Kooperation eine Mobilitätsplattform entwickeln, die es der BVG ermöglicht, eine iOS- und Android- App im Branding der BVG zu betreiben, auf deren Grundlage die BVG ihren Kunden Mobilitätsdienste anbieten kann („MaaS-Lösung“).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Jelbi ist eine „Mobilitätsplattform“, die alles kann: Mit der Fahrtauskunft zeigt sie alle Möglichkeiten an, um ans Ziel zu kommen, vergleicht (nach Preis und Dauer) und kombiniert die unterschiedlichen Angebote (multimodal und intermodal) und macht sie alle mit nur einem Nutzer-Account nutzbar und bezahlbar.

Mit der intelligenten Verknüpfung von ÖPNV und Sharing-Angeboten schaffen wir für die Menschen ein bedarfsgerechtes, einfach und komfortabel buchbares Mobilitätsangebot, das für jede Situation das richtige Mobilitätsangebot bereitstellen kann. Nur wenn sich die Menschen einer attraktiven Alternative zum privaten PKW gewiss sein können, die ihre vielfältigen, individuellen Mobilitätsbedarfe deckt, ist der Weg zu autofreien Haushalten und damit autoarmen Kiezen und Städten geebnet.

Die Jelbi App – für Android und iOS verfügbar – hat als multi- und intermodale Mobilitäts-App neben dem ÖPNV-Angebot alle weiteren Verkehrsformen geteilter Mobilität „tiefenintegriert“ eingebunden, vom Car-Sharing, über Bike-, Tretroller, Elektro-Roller- und Ride-Sharing bis hin zum Taxi-Angebot. Das bedeutet, dass in der Jelbi App dem Nutzer von der Fahrtenauskunft (multimodal und intermodal) über die Reservierung bis zur Bezahlung aller Verkehrsformen geteilter Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Somit macht die Jelbi App alle Angebote mit nur einem Nutzer-Account nutzbar und bezahlbar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dieser Vertrag kann einseitig um jeweils ein Jahr oder um mehrere Jahre verlängert werden. Die Ausübung dieser Option ist mehrmals möglich. Die maximale Laufzeit des Vertrages einschließlich aller Verlängerungen beträgt 13 Jahre (13 Jahre und 8 Monate, Ende Verkehrsvertrag August 2035) ab Vertragsbeginn. Eine Verlängerungsoption muss spätestens jeweils drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Kooperationspartner ausübt werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sämtliche Kriterien sind in den Vergabeunterlagen, insbsondere den Bewertungsmatrizen abschließend benannt.

Nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge fordert der Auftraggeber die 5 bestplatzierten zur Abgabe eines Angebotes auf. Die Bewertung der Teilnahmeanträge wird anhand der Matrix BVG_MaaS-Lösung_Teilnahmewettbewerb bewertet.

Nach Prüfung und Auswertung des Proof of Concept werden Verhandlungen mit den 3 best-platzierten Bietern durchgeführt. Der PoC wird anhand des Tabellenblatt Matrix „Proof of Concept“ „BVG_MaaS-Lösung_Bewertungsmatrix“ bewertet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Unterstützung Huawei Mobile Services/OS,

2. Lizenz – Kartenmaterial/-dienste,

3. Verifizierungslsg. (Auzsweisdokument/Führerschein/Mobilfunknr.),

4. Mandantenfähigkeit,

5. B2B Firmenkunden,

6. Archivsystem,

7. Hochverfügbarkeit 99,8 %.

Die Optionen 1 bis 7 werden gemäß Dokument „00_BVG_MaaS-Lösung_Leistungsverzeichnis.pdf“ näher erläutert.

Optionen 1 bis 7 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden.

Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional einseitig um jeweils ein Jahr oder um mehrere Jahre verlängert werden. Die Ausübung dieser Option ist mehrmals möglich. Die maximale Laufzeit des Vertrages einschließlich aller Verlängerungen beträgt 13 Jahre (13 Jahre und 8 Monate, Ende Verkehrsvertrag August 2035) ab Vertragsbeginn. Eine Verlängerungsoption muss spätestens jeweils drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Kooperationspartner ausübt werden.

Anstelle einer Vertragsverlängerung durch Ausübung einer Option gemäß Ziffer 22.2 können die Vertragsparteien einvernehmlich eine Vertragsfortsetzung unter Abänderung einzelner oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages vereinbaren, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden:

— Der Umfang der Kooperation und auch die Beiträge der Vertragsparteien können geändert werden, soweit dies sinnvoll ist, um die Maas-Lösung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht an die tatsächlichen Marktgegebenheiten (insbesondere die Marktnachfrage) anzupassen. Die Änderungen sind beschränkt auf das notwendige bzw. sinnvolle Maß, um die BVG in die Lage zu versetzen, eine an die Marktgegebenheiten angepasste MaaS-Lösung Jelbi am Markt betreiben zu können oder um eine wirtschaftlich lukrative Drittvermarktung der Maas-Lösung sicherzustellen,

— eine Vergütung des Kooperationspartners durch die BVG darf nur auf der Grundlage der für die finanziellen Beiträge der BVG für die initiale Laufzeit maßgeblichen Parameter (Pauschale, Stundensätze für den technischen Betrieb) vereinbart werden. Die Gesamtvergütung des Kooperationspartners pro Jahr darf die durchschnittlichen finanziellen Beiträge der BVG während der initialen Laufzeit um maximal 50 % übersteigen. Eine weitergehende Erhöhung der finanziellen Beiträge der BVG bzw. eine weitergehende Vergütung des Kooperationspartners ist nur zulässig, wenn diese erhöhten Aufwendungen durch eine erhöhte Nachfrage der MaaS-Lösung Jelbi bedingt sind,

— eine Reduzierung Beiträge der Kooperationspartner ist jederzeit möglich,

— der Vertrag darf insgesamt verlängert werden bis zu einer maximalen Laufzeit (einschließlich der initialen Vertragslaufzeit) von 13 Jahren ab Vertragsbeginn.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.

Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber:

— bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und

— der Bewerber alle Muss-Kriterien (BK=M) erfüllt hat.

Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.

Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Bietern bildet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

— zum Korruptionsregister,

— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,

— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,

— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123. 124 GWB,

— über die Zahlung von Steuern,

— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,

— zum Gewerbezentralregister,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,

— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),

— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der Zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Erklärungen,

— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),

— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),

— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt

Eignugsleihe) zu verwenden. Nach Ablauf der Frist zur Einsendung der Teilnahmeanträge wird die BVG die eingegangenen Anträge prüfen und die Eignung feststellen. Es erfolgt zunächst eine formale Prüfung (fristgerechter Eingang, Vollständigkeit) sowie anschließend eine Eignungsprüfung. Für die Eignungsprüfung werden die in Kapitel 1.1.3 genannten Unterlagen herangezogen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):

— Übermitteln Sie den Jahresabschluss für die letzten 3 Jahre. Für 2020 reicht ggfs. ein vorläufiger Jahresabschluss,

— Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2021.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):

— Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter,

— Sie können den Betrieb mind. 2 vergleichbaren Systeme (Mobilitätsplattform mit tiefenintegrierten Mobilitätsanbietern [Level 3: Beauskunftung, Reservierung/Buchung, Bezahlen] mit mindestens jeweils einem free-floating CarSharing-, BikeSharing und ScooterSharing-Anbieter) nachweisen, davon darf sich max. ein Referenzprojekt noch in der Umsetzung (es muss ein Umsetzungsstand von mind. 50 % nachgewiesen werden) befinden. Mindestens eine dieser Referenzen muss mittels agiler Softwarentwicklung umgesetzt worden sein,

— von den mindestens 2 Referenzen zu den vergleichbaren Systemen (Vgl. Kennung 2.1) müssen mindestens 1 System in produktivem Betrieb sein, die entweder einen ÖPNV-Router von Mentz, Hacon oder vergleichbar angebunden oder ein eigenes Routing implementiert haben,

— von den mindestens 2 Referenzen zu den vergleichbaren Systemen (Vgl. Kennung 2.1) haben Sie mindestens 1 System in produktiven Betrieb, in denen Echtzeitdaten und Störungsmeldungen umgesetzt, verarbeitet und den Kunden in den Apps angezeigt werden,

— von den mindestens 2 Referenzen zu den vergleichbaren Systemen (Vgl. Kennung 2.1) haben Sie mindestens 1 ÖPNV-Ticketing eines anderen Unternehmens integriert und bieten in mindestens einer Ihrer Systeme den ÖPNV-Ticketkauf produktiv an,

— von den mindestens 2 Referenzen zu den vergleichbaren Systemen (Vgl. Kennung 2.1) haben Sie mindestens bei einer 1 Zahlungsdienstleister integriert und im produktiven Betrieb,

— der Bewerber bestätigt, dass dieses Projekt Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Anzahl der Mitarbeiter muss mit Stand Dezember 2020 mind. 50 Personen betragen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt Anhand der vorgegebenen Anforderungen der Teilnahmewettbewerbsunterlagen.

Die mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Folgende Unterlagen müssen vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:

— Teilnahmeantrag im AI-Vergabemanager,

— Eigenerklärung zur Eignung Formblatt,

— Bewertungsmatrix für Teilnahmewettbewerb (Vgl. 1.1.4): Alle mit Bewertungskriterium (BK) = M (Musskriterium) gekennzeichneten Anforderungen,

— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen Tabelle,

— Formblatt Frauenförderbogen: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Formblatt Kernarbeitsnormen: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Vertraulichkeitsvereinbarung: auszufüllen und zu unterzeichnen.

Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/05/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Wir weisen darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten Sie das Lastenheft, die dazugehörige Bewertungsmatrix und die Konzeptliste über das Nachrichtenportal.

Im ersten Schritt muss der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgelobten Leistung nachweisen. Hierzu sind die in der Vergabeplattform gestellten Fragen zu beantworten und entsprechende Unterlagen hochzuladen. Der Teilnahmeantrag ist vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform an die Vergabestelle einzureichen. Folgende Unterlagen müssen vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:

— Teilnahmeantrag im AI-Vergabemanager,

— Eigenerklärung zur Eignung Formblatt,

— Bewertungsmatrix für Teilnahmewettbewerb (Vgl. 1.1.4): Alle mit Bewertungskriterium (BK) = M (Musskriterium) gekennzeichneten Anforderungen,

— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen Tabelle,

— Formblatt Frauenförderbogen: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Formblatt Kernarbeitsnormen: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung: auszufüllen und zu unterzeichnen,

— Vertraulichkeitsvereinbarung: auszufüllen und zu unterzeichnen.

Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

Die Mindestanforderungen werden im Detail in dem Excel-Dokument „[Datum] BVG_MaaS-Lösung_Teilnahmewettbewerb“ definiert und beschrieben. Das Nichterfüllen eines BK=M-Kriteriums führt zum Ausschluss.

Der Bewerber verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht in Höhe von 5 Mio EUR.

Diese Anforderung wird im Detail in der Eigenerklärung zur Eignung definiert und beschrieben.

Nach Ablauf der Frist zur Einsendung der Teilnahmeanträge wird die BVG die eingegangenen Anträge prüfen und die Eignung feststellen. Es erfolgt zunächst eine formale Prüfung (fristgerechter Eingang, Vollständigkeit) sowie anschließend eine Eignungsprüfung. Für die Eignungsprüfung werden die in Kapitel 1.1.3. genannten Unterlagen herangezogen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen vorzulegen.

Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.

Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber:

— bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und

— der Bewerber alle Muss-Kriterien (BK=M) erfüllt hat.

Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.

Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Bietern bildet.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die 5 besten Bieter zu einem Proof of Concept eingeladen (Vgl. Kapitel 6). Wenn ein Bieter sein Angebot zurückziehen sollte oder auch aus sonstigen Gründen nicht mehr teilnimmt, rückt jeweils der nächstbestülatzierte Bieter nach.

Nach Prüfung und Auswertung des Proof of Concept werden Verhandlungen mit den 3 bestplatzierten Bietern durchgeführt. Grundlage für die Bewertung der Reiter „Proof of Concept“ aus dem Dokument „BVG_MaaS-Lösung_Bewertungsmatrix“. Jeder Bieter erhält die Möglichkeit, ein verbessertes Angebot einzureichen, welches abschließend geprüft wird (siehe Details Bewertungsmatrix).

Der Auftraggeber gibt das folgende Vorgehen für die Zuschlagswertung und die folgenden Zuschlagskriterien bekannt:

Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im AI- Vergabemanager.

Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet.

Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50 %, die Qualität (Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50 % in die abschließende Bewertung ein.

Aus der Bewertungsmatrix können maximal 1716 Punkte für Bewertungskriterien (B) und 390 Punkte für Konzepte sowie aus dem Proof of Concept 10 Punkte erreicht werden, die entsprechend des Zielerreichungsgrad im Verhältnis zur Maximalpunktzahl gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel:

Zunächst werden für die B-Kriterien, Konzepte und das PoC die Leistungspunkte wie folgt ermittelt:

— Leistungspunkte = erreichte Punktzahl/mögliche Punktzahl x 100

Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien gehen zu 25 %, die der Konzepte zu 25 % und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 50 % in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein:

? Gesamtpunktzahl Leistung = 0,25 x Leistungspunkte B-Kriterien + 0,25 x Leistungspunkte Konzepte + 0,5 x Leistungspunkte Proof of Concept

Kennzahl (zuschlagsrelevant)

Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei 2 oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag.

Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:

Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung/Angebotspreis * Gewichtungsfaktor

Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien erteilt.

Der Auftraggeber behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen. Dies ist zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens jedoch ausdrücklich nicht beabsichtigt.

Der Auftraggeber behält sich ferner vor, nach pflichtgemäßem Ermessen alle Bieter diskriminierungsfrei erneut zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufzufordern (Zurückversetzung), wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Aufhebung des Vergabeverfahrens vermieden werden kann.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2021