Bf. Warnemünde, Entwicklung Empfangsgebäude, Nahversorger Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47105

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bf. Warnemünde, Entwicklung Empfangsgebäude, Nahversorger

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47105
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sanierung Empfangsgebäude Bf. Warnemünde

BIM-Planung Lph 3+4, Option Lph 5-7, Besondere Leistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungen unter Anwendung der BIM-Methodik (Objektplanung Gebäude Lph 3-4, optional Lph 5-7; OP Freianlagen Lph 3-4, optional Lph 5-7; Tragwerksplanung Lph 2-4, optional Lph 5-6; Fachplanungen TGA Lph2 (hier nur Besondere Leistungen), Lph 3-4, optional Lph 5-7 jeweils für die KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG 430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz, KG450 TK-BMA-SAA; Thermische Bauphysik/Wärmeschutz Lph 3-4, optional Lph 5; diverse Besondere Leistungen in allen Gewerken).

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Planungen unter Anwendung der BIM-Methodik (Objektplanung Gebäude Lph 5-7; OP Freianlagen Lph 5-7; Tragwerksplanung Lph 5-6; Fachplanungen TGA Lph 5-7 jeweils für die KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG 430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz, KG450 TK-BMA-SAA; Thermische Bauphysik/Wärmeschutz Lph 5; diverse Besondere Leistungen in allen Gewerken).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bf. Warnemünde, Entwicklung Empfangsgebäude, Nahversorger

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Einstellung wegen erheblichen und maßgeblichen sowie terminlichen Änderungen der Verdingungsunterlagen im Rahmen der inhaltlichen Projektaufgabe.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2021