Bf. Warnemünde, Entwicklung Empfangsgebäude, Nahversorger Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47105
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Warnemünde, Entwicklung Empfangsgebäude, Nahversorger
Sanierung Empfangsgebäude Bf. Warnemünde
BIM-Planung Lph 3+4, Option Lph 5-7, Besondere Leistungen.
Planungen unter Anwendung der BIM-Methodik (Objektplanung Gebäude Lph 3-4, optional Lph 5-7; OP Freianlagen Lph 3-4, optional Lph 5-7; Tragwerksplanung Lph 2-4, optional Lph 5-6; Fachplanungen TGA Lph2 (hier nur Besondere Leistungen), Lph 3-4, optional Lph 5-7 jeweils für die KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG 430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz, KG450 TK-BMA-SAA; Thermische Bauphysik/Wärmeschutz Lph 3-4, optional Lph 5; diverse Besondere Leistungen in allen Gewerken).
Planungen unter Anwendung der BIM-Methodik (Objektplanung Gebäude Lph 5-7; OP Freianlagen Lph 5-7; Tragwerksplanung Lph 5-6; Fachplanungen TGA Lph 5-7 jeweils für die KG410 Wasser-Abwasser, KG420 Wärmeversorgung, KG 430 RLT-Entrauchung, KG440 50Hz, KG450 TK-BMA-SAA; Thermische Bauphysik/Wärmeschutz Lph 5; diverse Besondere Leistungen in allen Gewerken).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf. Warnemünde, Entwicklung Empfangsgebäude, Nahversorger
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einstellung wegen erheblichen und maßgeblichen sowie terminlichen Änderungen der Verdingungsunterlagen im Rahmen der inhaltlichen Projektaufgabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.