Schülerbeförderung in 6 Losen – Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: TK 13042021-1000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung in 6 Losen – Rahmenvertrag
Schülerbeförderung von ca. 320 lern-, sprach-, körper-, und geistigbehinderten Schülerinnen und Schülern.
Ahorn-Schule
Ahorn-Schule
Peter-Hille-Str. 118
12587 Berlin
Schulwegbeförderung behinderter Schülerinnen und Schüler vom Wohnort in Treptow-Köpenick zur Ahornschule (Schule für Sprachbehinderte), ca. 151 Schülerinnen und Schüler mit Bussen und einer Busbegleitung auf festgelegten Fahrstrecken mit mehreren Haltepunkten und zurück.
Wesentlicher Leistungsumfang: jeweils ca. 1,25 Einsatzstunden morgens und nachmittags mit Bussen und Kleinbussen an Schultagen, minimale Entfernung 3 km, maximale Entfernung 20 km.
Die Beförderungsdauer je Schülerinnen und Schüler und Tor darf 75 Minuten nicht überschreiten.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.7.2024
Diverse Schwimmstätten
Schwimmhalle Baumschulenweg, Neue Krugallee 209, 12435 Berlin
Schwimmhalle Allendeviertel, Pablo-Neruda-Str. 5, 12559 Berlin
Schwimmhalle FEZ-Berlin in der Wuhlheide, Str. zum FEZ 2, 12459 Berlin
Beförderung von ca. 83 Grundschulklassen zum Schwimmunterricht in Treptow-Köpenick (Klasse á 25-30 Schülerinnen und Schüler) an 5 Unterrichtstagen je Schulwoche.
Wesentlicher Leistungsumfang: variable Einsatzmöglichkeiten von bis zu 5 Einsatzbussen gleichzeitig an Vormittagen, Entfernung zwischen 2 km und 10 km.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.7.2024
Albatros-Schule
Albatros-Schule, Treskowallee 222, 12459 Berlin
Zweigstelle Albatros-Schule, Köüenicker Landstr. 185a, 12437 Berlin
Schule am Wildgarten, Köpenicker Landstr. 185a, 12437 Belrin
Schulschwimmen
Beförderungsleistung zum Schwimmunterricht der Albatros-Schule (Schule für geistige Behinderung - auch Schüler im Rollstuhl) zu folgenden 2 Schwimmstätten im Bezirk Treptow-Köpenick:
— in die Schwimmhalle „FEZ“, Eichgestell, 12459 Berlin,
— in die Schwimmhalle „Neue Krugallee“, 12435 Berlin.
An 3 Unterrichtstagen je Schulwoche.
Schulwegbeförderung
Schulwegbeförderung von ca. 90 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vom Wohnort in Treptow-Köpenick zum Hauptstandort der Albatros-Schule (Schule für geistige Behinderung) und ca.11 Schülerinnen und Schüler zur Zweigstelle der Albatros-Schule (Schule für geistige Behinderung) mit Bussen und einer Busbegleitung auf festgelegten Fahrstrecken mit mehreren Haltepunkten und zurück.
Wesentlicher Leistungsumfang: jeweils ca. 1,25 Einsatzstunden morgens und nachmittags mit Bussen und Kleinbussen an Schultagen, minimale Entfernung 3 km, maximale Entfernung 20 km.
Die Beförderungsdauer je Schülerinnen und Schüler und Tor darf 75 Minuten nicht überschreiten.
Schulwegbeförderung Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vom Wohnort in Treptow-Köpenick zur Schule am Wildgarten (Schule für Lernbehinderte), ca. 8 Schülerinnen und Schüler mit Bussen und einer Busbegleitung auf festgelegten Fahrstrecken mit mehreren Haltepunkten und zurück.
Wesentlicher Leistungsumfang: jeweils ca. 1,25 Einsatzstunden morgens und nachmittags mit Bussen und Kleinbussen an Schultagen, minimale Entfernung 3 km, maximale Entfernung 20 km.
Die Beförderungsdauer je Schülerinnen und Schüler und Tor darf 75 Minuten nicht überschreiten.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.7.2024
Fürstenwalde und Erkner
Burgdorf-Schule, August-Bebel-Str. 1-4, 15517 Fürstenwalde (Brandenburg)
Regine-Hildebrandt-Schule, Ahornallee 49-51, 15537 Erkner (Brandenburg)
Schulwegbeförderung von ca. 5 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vom Wohnort in Treptow-Köpenick zur Burgdorf-Schule (Schule für geistige Behinderung), mit Kleinbussen und einer Busbegleitung auf festgelegten Haltepunkt/Sammelpunkt und zurück.
Wesentlicher Leistungsumfang: jeweils ca. 1,5 Einsatzstunden morgens und nachmittags mit Kleinbussen an Schultagen.
Die Beförderungsdauer je Schülerinnen und Schüler und Tor darf 90 Minuten nicht überschreiten.
Schulwegbeförderung von ca. 2 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vom Wohnort in Treptow-Köpenick zur Regine-Hildebrandt-Schule (Schule für geistige Behinderung und Autismus), mit Kleinbussen und einer Busbegleitung auf festgelegten Haltepunkt/Sammelpunkt und zurück.
Wesentlicher Leistungsumfang: jeweils ca. 1,25 Einsatzstunden morgens und nachmittags mit Kleinbussen an Schultagen.
Die Beförderungsdauer je Schülerinnen und Schüler und Tor darf 75 Minuten nicht überschreiten.
Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, maximal jedoch bis zum 31. Juli 2024.
Teltow
Hans-Christian-Andersen-Schule
Lichterfelder Allee 45
14512 Teltow (Brandenburg)
Schulwegbeförderung von ca. 6 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vom Wohnort in Treptow-Köpenick zur Hans-Christian-Andersen-Schule (Schule für geistige Behinderung), mit Kleinbussen und einer Busbegleitung auf festgelegten Haltepunkt/Sammelpunkt und zurück.
Wesentlicher Leistungsumfang: jeweils ca. 1,25 Einsatzstunden morgens und nachmittags mit Kleinbussen an Schultagen.
Die Beförderungsdauer je Schülerinnen und Schüler und Tor darf 75 Minuten nicht überschreiten.
Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, maximal jedoch bis zum 31. Juli 2024.
Diverse Schulen
Diverse Schulen in Treptow-Köpenick
Schulwegbeförderung zu diversen Schulen (Grund- und Oberschulen) im Bezirk Treptow-Köpenick von ca. 18 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung (auch Rollstuhlfahrer) vom Wohnort in Treptow-Köpenick, mit Kleinbussen und einer Busbegleitung auf festgelegten Haltepunkt/Sammelpunkt und zurück.
Wesentlicher Leistungsumfang: jeweils ca. 1,25 Einsatzstunden morgens und nachmittags mit Kleinbussen an Schultagen.
Die Beförderungsdauer je Schülerinnen und Schüler und Tor darf 75 Minuten nicht überschreiten.
Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, maximal jedoch bis zum 31. Juli 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung),
2. Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung),
3) Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt Wirt 124,
4) Eigenerklärung zur Tariftreue nach Formular Wirt 214,
5) Eigenerklärung Frauenförderung nach Formular Wirt 2141.
1. jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern,
2. Umsatz des letzten Jahres,
3. Haftpflichtversicherung für Personen-Sach-Vermögensschaden.
Zu 3. mit unbegrenzter Deckung, mindestens für
1. Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
2. Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
3. Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Je nach Versicherungsfall abdeckt. Der Versicherungsschutz ist bei Zuschlagserteilung unaufgefordert – mittels Versicherungspolice – nachzuweisen.
1. Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis des Geschäftsführers und des eingesetzten Fahrpersonals),
2. Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV-Bescheinigung),
3. Bescheinigungen der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULV-Bescheinigung),
4. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULV-Bescheinigung),
5. Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.,
6. das eingesetzte Personal muss über berufliche Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Personenbeförderung verfügen. Die berufliche Erfahrung ist nachzuweisen. Dies ist durch Arbeitszeugnisse zu belegen,
7. berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringern/Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung),
8. Die eingesetzten Kraftomnibusse und Kleinbusse müssen den Anforderungskatlog für Kraftomnibusse und Kleinbusse vom 14.7.2005 entsprechen. Dies heißt, alle eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein (dies ist mit einer Kopie des Fahrzeugscheins bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 –ausgewiesenen Sitzplätzen mit Sicherheitsgurten- zu belegen),
9. Es muss durch eine Kopie des Fahrzeugscheins bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 belegt werden, dass alle eingesetzten Kleinbusse nach Behindertenfahrzeuge BTW der DIN 75078, Teil I und II ausgestattet sind.
Fahrpersonal:
— mind. 2 Jahre Fahrpraxis (nachzuweisen per Arbeitszeugnisse),
— im Besitz aller erforderlichen Qualifikationen (insbesondere Personenbeförderungsschein/ nach Zuschlag in Kopie einzureichen),
— Erlaubnisse/Führerschein (Klasse B, in Kopie mit einzureichen),
— Bezahlung nach Mindestlohn.
1. ohne Eintragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]