Postdienstleistungen HH Nagelsweg Referenznummer der Bekanntmachung: 1002811
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen HH Nagelsweg
Die Ausgangspost am Standort „Nagelsweg, Hamburg“ der DAK-Gesundheit soll durch einen Postdienstleister bearbeitet werden. Leistungsinhalt ist die die Erbringung von Postdienstleistungen zwischen der DAK-Gesundheit und dem Auftragnehmer. Briefdienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der DAK-Gesundheit (nachfolgend: Sendungen) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG.
Aufgrund der Bedeutung der Dokumente ist die Zustellung der Ausgangspost an allen Werktagen (Montag bis Samstag) notwendig.
Da die Menge der tatsächlich übergebenen Sendungen vom tatsächlichen Bedarf der DAK-Gesundheit und damit vom Einzelfall abhängig ist, kann eine bestimmte Abgabemenge nicht zugesichert werden. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.
Die Leistung wird aufgeteilt in 2 Lose ausgeschrieben, wobei auf jedes Los ein Haupt- oder ein Nebenangebot eingereicht werden kann.
Die Sendungen werden dem Auftragnehmer grundsätzlich frankiert übergeben (Hauptangebot). Es ist jedoch die Abgabe eines Nebenangebots dahingehend zulässig, das dem Auftragnehmer Sendungen ohne Freimachung (unfrei / blanko) übergeben werden.
Standardbrief, mit maschineller Freimachung
DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Die Ausgangspost am Standort „Nagelsweg, Hamburg“ der DAK-Gesundheit soll durch einen Postdienstleister bearbeitet werden. Leistungsinhalt ist die die Erbringung von Postdienstleistungen zwischen der DAK-Gesundheit und dem Auftragnehmer. Briefdienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der DAK-Gesundheit (nachfolgend: Sendungen) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG.
Aufgrund der Bedeutung der Dokumente ist die Zustellung der Ausgangspost an allen Werktagen (Montag bis Samstag) notwendig.
Da die Menge der tatsächlich übergebenen Sendungen vom tatsächlichen Bedarf der DAK-Gesundheit und damit vom Einzelfall abhängig ist, kann eine bestimmte Abgabemenge nicht zugesichert werden. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.
Die Leistung wird aufgeteilt in 2 Lose ausgeschrieben, wobei auf jedes Los ein Haupt- oder ein Nebenangebot eingereicht werden kann.
Die Sendungen werden dem Auftragnehmer grundsätzlich mit einer maschinellen Freimachung übergeben (Hauptangebot). Es ist jedoch die Abgabe eines Nebenangebots dahingehend zulässig, das dem Auftragnehmer Sendungen ohne Freimachung (unfrei / blanko) übergeben werden.
Bieter können pro Los nur ein Hauptangebot oder ein Nebenangebot abgeben. D.h. bewirbt sich ein Bieter auf Los 1 und Los 2 kann er insgesamt nur 2 Angebote abgeben, aber nicht 4 Angebote. Nebenangebote sind als solche zu kennzeichnen.
Sonstige Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss.
Los 1 umfasst ausschließlich Standardbriefe mit einer maschinellen Freimachung mit durchlaufender Nummerierung und einer aufsteigenden Sortierung nach Leitregionen.
Alle Brieftypen, mit maschineller Freimachung
DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Die Ausgangspost am Standort „Nagelsweg, Hamburg“ der DAK-Gesundheit soll durch einen Postdienstleister bearbeitet werden. Leistungsinhalt ist die die Erbringung von Postdienstleistungen zwischen der DAK-Gesundheit und dem Auftragnehmer. Briefdienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der DAK-Gesundheit (nachfolgend: Sendungen) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG.
Aufgrund der Bedeutung der Dokumente ist die Zustellung der Ausgangspost an allen Werktagen (Montag bis Samstag) notwendig.
Da die Menge der tatsächlich übergebenen Sendungen vom tatsächlichen Bedarf der DAK-Gesundheit und damit vom Einzelfall abhängig ist, kann eine bestimmte Abgabemenge nicht zugesichert werden. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.
Die Leistung wird aufgeteilt in 2 Lose ausgeschrieben, wobei auf jedes Los ein Haupt- oder ein Nebenangebot eingereicht werden kann.
Die Sendungen werden dem Auftragnehmer grundsätzlich mit einer maschinellen Freimachung übergeben (Hauptangebot). Es ist jedoch die Abgabe eines Nebenangebots dahingehend zulässig, das dem Auftragnehmer Sendungen ohne Freimachung (unfrei / blanko) übergeben werden.
Bieter können pro Los nur ein Hauptangebot oder ein Nebenangebot abgeben. D.h. bewirbt sich ein Bieter auf Los 1 und Los 2 kann er insgesamt nur 2 Angebote abgeben, aber nicht 4 Angebote. Nebenangebote sind als solche zu kennzeichnen.
Sonstige Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss.
Los 2 umfasst Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe mit einer maschinellen Freimachung ohne eine durchlaufende Nummerierung. Die Sendungen sind ausschließlich nach Formaten (nicht nach Leitregionen) sortiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B3) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist ausreichend, wenn die Datenschutzerklärung (Anlage B3) von einem unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Bieterunternehmens unterzeichnet bzw. signiert und mit dem Angebot eingereicht wird. Es ist nicht erforderlich, dass mit dem Angebot die von allen für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter unterzeichneten Datenschutzerklärungen eingereicht werden,
2. Kopie der Postlizenz nach § 5 Postgesetz (PostG),
3. Bestätigung durch Eigenerklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots kein Lizenzentziehungsverfahren gegen den Bieter bei der Bundesnetzagentur eingeleitet ist.
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern (in Textform oder händisch) zu unterzeichnen bzw. zu signieren und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer II. lit. (1) (a) und (c) sowie (2) und (4) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Teil A) zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unter-schreiben bzw. zu signieren. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I.3) zwingend einzuhalten. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf Ziffer X. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot das in Ziffer 4 der Anlage B4 ausgefüllte Verzeichnis beifügen, in dem die durch den jeweiligen Nachunternehmer auszuführende Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer inkl. des von ihm zu bearbeitenden Sendungsanteils benannt ist. Das Nachunternehmerverzeichnis ist für jedes bebotene Los auszufüllen und einzureichen. Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Es sind lediglich Nachunternehmer auf der 1. Nachunternehmerstufe anzugeben. D.h. Nachunternehmer der Nachunternehmer müssen nicht angegeben werden.
Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.
Bei einer Einbindung der Deutschen Post AG (DPAG) als Nachunternehmer muss dies lediglich angezeigt werden. Sonstige Nachweise über den Zugriff auf die Ressourcen der DPAG oder entsprechende Verpflichtungserklärungen müssen nicht vorgelegt werden.
1. Eigenerklärung: Pflichten gemäß Vorlage (Anlage B4).
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern (in Textform oder händisch) zu unterzeichnen bzw. zu signieren und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer II. lit. (1) (a) und (c) sowie (2) und (4) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Teil A) zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unter-schreiben bzw. zu signieren. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I.3) zwingend einzuhalten. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf Ziffer X. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot das in Ziffer 4 der Anlage B4 ausgefüllte Verzeichnis beifügen, in dem die durch den jeweiligen Nachunternehmer auszuführende Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer inkl. des von ihm zu bearbeitenden Sendungsanteils benannt ist. Das Nachunternehmerverzeichnis ist für jedes bebotene Los auszufüllen und einzureichen. Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Es sind lediglich Nachunternehmer auf der 1. Nachunternehmerstufe anzugeben. D.h. Nachunternehmer der Nachunternehmer müssen nicht angegeben werden.
Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.
Bei einer Einbindung der Deutschen Post AG (DPAG) als Nachunternehmer muss dies lediglich angezeigt werden. Sonstige Nachweise über den Zugriff auf die Ressourcen der DPAG oder entsprechende Verpflichtungserklärungen müssen nicht vorgelegt werden.
1. Eigenerklärung betreffend die Eignung gemäß Vorlage (Anlage A1)
2. Pro angebotenem Los eine Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 2 nach Inhalt/Art und Umfang vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und -umfangs, des Auftragswertes (netto), des Ver-tragspartners einschließlich der Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer), Darstellung des Leistungszeitraum bzw. der Vertragslaufzeit.
Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
— jede Referenz wurde zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht,
— die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet,
— die im Rahmen jeder Referenz beförderte jährliche Sendungsmenge beträgt min. 80 % der im jeweiligen Los, auf das sich der Bieter mit der Referenz bewirbt, beförderten jährlichen Sendungsmenge; ausreichend ist, wenn sich die jährliche Sendungsmenge von 80 % aus dem jährlichen Durchschnitt beider Referenzprojekte ergibt (= vergleichbar hinsichtlich Umfang) – [z.B. Referenz 1 mit 90 % und Referenz 2 mit 70 % der jährlichen Sendungsmenge = Durchschnitt 80 %),
— die Sendungsarten der jeweiligen Referenz müssen min. zu 50 % den hier ausgeschriebenen Sendungsarten entsprechen (= vergleichbar nach Inhalt/Art).
Zusätzlich müssen zu jeder Referenz folgende Aspekte dargestellt werden:
— die jährliche Sendungsmenge,
— der arbeitstägliche Zeitraum der Abholung; Angabe, ob Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Nachunternehmer erbracht wurde.
Die für ein Los eingereichte Referenzliste kann gleichfalls für das andere Los eingereicht werden. In diesem Fall muss der Bieter angeben, dass diese Referenzliste für beide Lose gelten soll. Die Einhaltung der Mindestanforderungen bzw. darzustellenden Aspekte an die Referenzen sind dabei vom Bieter sicherzustellen.
Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden. Das Angebot kann gleichfalls ausgeschlossen werden, wenn eine Referenz trotz anderweitiger Angabe des Bieters durch den Referenzgeber vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet wurde.
3. Darstellung des Unternehmens unter Angabe von:
— Eigenerklärung über Umsatz und Gesamtmitarbeiteranzahl des Bieters jeweils in 2017/2018/2019 und Schätzung 2020 (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1),
— den im Dokument „Unternehmensdarstellung“ (Anhang zu Teil A) ergänzenden Informationen unter Einhaltung der dortigen Vorgaben in einem separaten Dokument.
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern (in Textform oder händisch) zu unterzeichnen bzw. zu signieren und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer II. lit. (1) (a) und (c) sowie (2) und (4) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Teil A) zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unter-schreiben bzw. zu signieren. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I.3) zwingend einzuhalten. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf Ziffer X. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot das in Ziffer 4 der Anlage B4 ausgefüllte Verzeichnis beifügen, in dem die durch den jeweiligen Nachunternehmer auszuführende Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer inkl. des von ihm zu bearbeitenden Sendungsanteils benannt ist. Das Nachunternehmerverzeichnis ist für jedes bebotene Los auszufüllen und einzureichen. Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Es sind lediglich Nachunternehmer auf der 1. Nachunternehmerstufe anzugeben. D.h. Nachunternehmer der Nachunternehmer müssen nicht angegeben werden.
Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.
Bei einer Einbindung der Deutschen Post AG (DPAG) als Nachunternehmer muss dies lediglich angezeigt werden. Sonstige Nachweise über den Zugriff auf die Ressourcen der DPAG oder entsprechende Verpflichtungserklärungen müssen nicht vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer muss über eine aktuell noch gültige Postlizenz nach § 5 Postgesetz (PostG) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend einzureichende Unterlagen:
1. Eigenerklärung des Bieters, ob umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 11 Buchstabe b) UStG erbracht werden (können) unter Angabe, welche Leistungen dies betrifft, und dass der Bieter die Leistung gemäß der Bescheinigung des Bundeszentralamts erbringt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
2. Urkalkulation entsprechend den Vorgaben von Anlage A2 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
3. Konzept entsprechend den Vorgaben des Dokuments Konzept (Anhang zu Anlage A3).
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (Kommunikation) an die Vergabestelle zu richten. Mündliche oder telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet. Der Bieter erhält keine Eingangsbestätigung. Sollte eine Antwort auf die von dem Bieter gestellte Frage nicht innerhalb einer Woche erfolgt sein, hat der Bieter die DAK-G hierauf unter Nutzung der Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals hinzuweisen.
Fragen und Antworten werden gesammelt und anonymisiert fortlaufend in dem Deutschen Vergabeportal (Kommunikation) eingestellt.
Über Veröffentlichungen auf dem Deutschen Vergabeportal werden die Bieter per E-Mail informiert, wenn sie sich vorab für die Ausschreibung registriert haben. Es gilt zu beachten, dass hierbei die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse verwendet wird. Die korrekte Angabe der E-Mail-Adresse, deren regelmäßiger Abruf sowie ausreichend freier Speicherplatz liegen in der Verantwortung des Bieters.
Die auf dem Deutschen Vergabeportal (Kommunikation) eingestellten Antworten auf Bieterfragen sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise zugrunde zu legen, wie die Vergabeunterlagen. Ist die Internetseite an einem Tag nach mindestens 2 Versuchen im Abstand von 2 Stunden nicht erreichbar, kann der Bieter die Vergabestelle über eine in den Bewerbungsbedingungen mitgeteilte E-Mail-Adresse darüber informieren.
Es ist möglich, dass einzelne Vergabeunterlagen aufgrund von Bieterfragen angepasst werden. Die DAK-G weist auf die Anpassung bzw. den Austausch von Dokumenten in den Antworten zu den Bieterfragen hin. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters, dass er sich über die Änderungen / geänderten Dokumente informiert und die aktuellen Dokumente verwendet.
Der Vertragsschluss kommt mit dem Zuschlag durch die DAK-G (= Angebotsannahme) – übersandt über das Kommunikationsportal des Deutschen Vergabeportals – rechtswirksam zustande. Daher wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung kein seitens der DAK-G gegengezeichneter Ver-trag übersandt. Die Bieter sind durch Abgabe eines Angebots mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYEE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.