Postdienstleistungen HH Nagelsweg Referenznummer der Bekanntmachung: 1002811

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYYEE/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXYYEE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Postdienstleistungen HH Nagelsweg

Referenznummer der Bekanntmachung: 1002811
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64110000 Postdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ausgangspost am Standort „Nagelsweg, Hamburg“ der DAK-Gesundheit soll durch einen Postdienstleister bearbeitet werden. Leistungsinhalt ist die die Erbringung von Postdienstleistungen zwischen der DAK-Gesundheit und dem Auftragnehmer. Briefdienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der DAK-Gesundheit (nachfolgend: Sendungen) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG.

Aufgrund der Bedeutung der Dokumente ist die Zustellung der Ausgangspost an allen Werktagen (Montag bis Samstag) notwendig.

Da die Menge der tatsächlich übergebenen Sendungen vom tatsächlichen Bedarf der DAK-Gesundheit und damit vom Einzelfall abhängig ist, kann eine bestimmte Abgabemenge nicht zugesichert werden. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.

Die Leistung wird aufgeteilt in 2 Lose ausgeschrieben, wobei auf jedes Los ein Haupt- oder ein Nebenangebot eingereicht werden kann.

Die Sendungen werden dem Auftragnehmer grundsätzlich frankiert übergeben (Hauptangebot). Es ist jedoch die Abgabe eines Nebenangebots dahingehend zulässig, das dem Auftragnehmer Sendungen ohne Freimachung (unfrei / blanko) übergeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standardbrief, mit maschineller Freimachung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64110000 Postdienste
64000000 Post- und Fernmeldedienste
64100000 Post- und Kurierdienste
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

DAK-Gesundheit

Nagelsweg 27-31

20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausgangspost am Standort „Nagelsweg, Hamburg“ der DAK-Gesundheit soll durch einen Postdienstleister bearbeitet werden. Leistungsinhalt ist die die Erbringung von Postdienstleistungen zwischen der DAK-Gesundheit und dem Auftragnehmer. Briefdienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der DAK-Gesundheit (nachfolgend: Sendungen) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG.

Aufgrund der Bedeutung der Dokumente ist die Zustellung der Ausgangspost an allen Werktagen (Montag bis Samstag) notwendig.

Da die Menge der tatsächlich übergebenen Sendungen vom tatsächlichen Bedarf der DAK-Gesundheit und damit vom Einzelfall abhängig ist, kann eine bestimmte Abgabemenge nicht zugesichert werden. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.

Die Leistung wird aufgeteilt in 2 Lose ausgeschrieben, wobei auf jedes Los ein Haupt- oder ein Nebenangebot eingereicht werden kann.

Die Sendungen werden dem Auftragnehmer grundsätzlich mit einer maschinellen Freimachung übergeben (Hauptangebot). Es ist jedoch die Abgabe eines Nebenangebots dahingehend zulässig, das dem Auftragnehmer Sendungen ohne Freimachung (unfrei / blanko) übergeben werden.

Bieter können pro Los nur ein Hauptangebot oder ein Nebenangebot abgeben. D.h. bewirbt sich ein Bieter auf Los 1 und Los 2 kann er insgesamt nur 2 Angebote abgeben, aber nicht 4 Angebote. Nebenangebote sind als solche zu kennzeichnen.

Sonstige Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss.

Los 1 umfasst ausschließlich Standardbriefe mit einer maschinellen Freimachung mit durchlaufender Nummerierung und einer aufsteigenden Sortierung nach Leitregionen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Alle Brieftypen, mit maschineller Freimachung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64110000 Postdienste
64000000 Post- und Fernmeldedienste
64100000 Post- und Kurierdienste
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

DAK-Gesundheit

Nagelsweg 27-31

20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausgangspost am Standort „Nagelsweg, Hamburg“ der DAK-Gesundheit soll durch einen Postdienstleister bearbeitet werden. Leistungsinhalt ist die die Erbringung von Postdienstleistungen zwischen der DAK-Gesundheit und dem Auftragnehmer. Briefdienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der DAK-Gesundheit (nachfolgend: Sendungen) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG.

Aufgrund der Bedeutung der Dokumente ist die Zustellung der Ausgangspost an allen Werktagen (Montag bis Samstag) notwendig.

Da die Menge der tatsächlich übergebenen Sendungen vom tatsächlichen Bedarf der DAK-Gesundheit und damit vom Einzelfall abhängig ist, kann eine bestimmte Abgabemenge nicht zugesichert werden. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-Gesundheit.

Die Leistung wird aufgeteilt in 2 Lose ausgeschrieben, wobei auf jedes Los ein Haupt- oder ein Nebenangebot eingereicht werden kann.

Die Sendungen werden dem Auftragnehmer grundsätzlich mit einer maschinellen Freimachung übergeben (Hauptangebot). Es ist jedoch die Abgabe eines Nebenangebots dahingehend zulässig, das dem Auftragnehmer Sendungen ohne Freimachung (unfrei / blanko) übergeben werden.

Bieter können pro Los nur ein Hauptangebot oder ein Nebenangebot abgeben. D.h. bewirbt sich ein Bieter auf Los 1 und Los 2 kann er insgesamt nur 2 Angebote abgeben, aber nicht 4 Angebote. Nebenangebote sind als solche zu kennzeichnen.

Sonstige Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss.

Los 2 umfasst Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe mit einer maschinellen Freimachung ohne eine durchlaufende Nummerierung. Die Sendungen sind ausschließlich nach Formaten (nicht nach Leitregionen) sortiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B3) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist ausreichend, wenn die Datenschutzerklärung (Anlage B3) von einem unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Bieterunternehmens unterzeichnet bzw. signiert und mit dem Angebot eingereicht wird. Es ist nicht erforderlich, dass mit dem Angebot die von allen für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter unterzeichneten Datenschutzerklärungen eingereicht werden,

2. Kopie der Postlizenz nach § 5 Postgesetz (PostG),

3. Bestätigung durch Eigenerklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots kein Lizenzentziehungsverfahren gegen den Bieter bei der Bundesnetzagentur eingeleitet ist.

Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern (in Textform oder händisch) zu unterzeichnen bzw. zu signieren und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.

Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer II. lit. (1) (a) und (c) sowie (2) und (4) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Teil A) zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unter-schreiben bzw. zu signieren. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I.3) zwingend einzuhalten. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf Ziffer X. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.

Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot das in Ziffer 4 der Anlage B4 ausgefüllte Verzeichnis beifügen, in dem die durch den jeweiligen Nachunternehmer auszuführende Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer inkl. des von ihm zu bearbeitenden Sendungsanteils benannt ist. Das Nachunternehmerverzeichnis ist für jedes bebotene Los auszufüllen und einzureichen. Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.

Es sind lediglich Nachunternehmer auf der 1. Nachunternehmerstufe anzugeben. D.h. Nachunternehmer der Nachunternehmer müssen nicht angegeben werden.

Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.

Bei einer Einbindung der Deutschen Post AG (DPAG) als Nachunternehmer muss dies lediglich angezeigt werden. Sonstige Nachweise über den Zugriff auf die Ressourcen der DPAG oder entsprechende Verpflichtungserklärungen müssen nicht vorgelegt werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung: Pflichten gemäß Vorlage (Anlage B4).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern (in Textform oder händisch) zu unterzeichnen bzw. zu signieren und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.

Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer II. lit. (1) (a) und (c) sowie (2) und (4) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Teil A) zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unter-schreiben bzw. zu signieren. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I.3) zwingend einzuhalten. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf Ziffer X. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.

Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot das in Ziffer 4 der Anlage B4 ausgefüllte Verzeichnis beifügen, in dem die durch den jeweiligen Nachunternehmer auszuführende Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer inkl. des von ihm zu bearbeitenden Sendungsanteils benannt ist. Das Nachunternehmerverzeichnis ist für jedes bebotene Los auszufüllen und einzureichen. Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.

Es sind lediglich Nachunternehmer auf der 1. Nachunternehmerstufe anzugeben. D.h. Nachunternehmer der Nachunternehmer müssen nicht angegeben werden.

Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.

Bei einer Einbindung der Deutschen Post AG (DPAG) als Nachunternehmer muss dies lediglich angezeigt werden. Sonstige Nachweise über den Zugriff auf die Ressourcen der DPAG oder entsprechende Verpflichtungserklärungen müssen nicht vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung betreffend die Eignung gemäß Vorlage (Anlage A1)

2. Pro angebotenem Los eine Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 2 nach Inhalt/Art und Umfang vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und -umfangs, des Auftragswertes (netto), des Ver-tragspartners einschließlich der Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer), Darstellung des Leistungszeitraum bzw. der Vertragslaufzeit.

Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden:

— jede Referenz wurde zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht,

— die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet,

— die im Rahmen jeder Referenz beförderte jährliche Sendungsmenge beträgt min. 80 % der im jeweiligen Los, auf das sich der Bieter mit der Referenz bewirbt, beförderten jährlichen Sendungsmenge; ausreichend ist, wenn sich die jährliche Sendungsmenge von 80 % aus dem jährlichen Durchschnitt beider Referenzprojekte ergibt (= vergleichbar hinsichtlich Umfang) – [z.B. Referenz 1 mit 90 % und Referenz 2 mit 70 % der jährlichen Sendungsmenge = Durchschnitt 80 %),

— die Sendungsarten der jeweiligen Referenz müssen min. zu 50 % den hier ausgeschriebenen Sendungsarten entsprechen (= vergleichbar nach Inhalt/Art).

Zusätzlich müssen zu jeder Referenz folgende Aspekte dargestellt werden:

— die jährliche Sendungsmenge,

— der arbeitstägliche Zeitraum der Abholung; Angabe, ob Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Nachunternehmer erbracht wurde.

Die für ein Los eingereichte Referenzliste kann gleichfalls für das andere Los eingereicht werden. In diesem Fall muss der Bieter angeben, dass diese Referenzliste für beide Lose gelten soll. Die Einhaltung der Mindestanforderungen bzw. darzustellenden Aspekte an die Referenzen sind dabei vom Bieter sicherzustellen.

Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden. Das Angebot kann gleichfalls ausgeschlossen werden, wenn eine Referenz trotz anderweitiger Angabe des Bieters durch den Referenzgeber vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet wurde.

3. Darstellung des Unternehmens unter Angabe von:

— Eigenerklärung über Umsatz und Gesamtmitarbeiteranzahl des Bieters jeweils in 2017/2018/2019 und Schätzung 2020 (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1),

— den im Dokument „Unternehmensdarstellung“ (Anhang zu Teil A) ergänzenden Informationen unter Einhaltung der dortigen Vorgaben in einem separaten Dokument.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern (in Textform oder händisch) zu unterzeichnen bzw. zu signieren und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.

Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer II. lit. (1) (a) und (c) sowie (2) und (4) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Teil A) zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unter-schreiben bzw. zu signieren. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I.3) zwingend einzuhalten. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf Ziffer X. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Angebotsabgabe neu oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.

Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot das in Ziffer 4 der Anlage B4 ausgefüllte Verzeichnis beifügen, in dem die durch den jeweiligen Nachunternehmer auszuführende Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer inkl. des von ihm zu bearbeitenden Sendungsanteils benannt ist. Das Nachunternehmerverzeichnis ist für jedes bebotene Los auszufüllen und einzureichen. Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.

Es sind lediglich Nachunternehmer auf der 1. Nachunternehmerstufe anzugeben. D.h. Nachunternehmer der Nachunternehmer müssen nicht angegeben werden.

Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.

Bei einer Einbindung der Deutschen Post AG (DPAG) als Nachunternehmer muss dies lediglich angezeigt werden. Sonstige Nachweise über den Zugriff auf die Ressourcen der DPAG oder entsprechende Verpflichtungserklärungen müssen nicht vorgelegt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Der Auftragnehmer muss über eine aktuell noch gültige Postlizenz nach § 5 Postgesetz (PostG) verfügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/04/2021
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzend einzureichende Unterlagen:

1. Eigenerklärung des Bieters, ob umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 11 Buchstabe b) UStG erbracht werden (können) unter Angabe, welche Leistungen dies betrifft, und dass der Bieter die Leistung gemäß der Bescheinigung des Bundeszentralamts erbringt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

2. Urkalkulation entsprechend den Vorgaben von Anlage A2 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

3. Konzept entsprechend den Vorgaben des Dokuments Konzept (Anhang zu Anlage A3).

Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (Kommunikation) an die Vergabestelle zu richten. Mündliche oder telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet. Der Bieter erhält keine Eingangsbestätigung. Sollte eine Antwort auf die von dem Bieter gestellte Frage nicht innerhalb einer Woche erfolgt sein, hat der Bieter die DAK-G hierauf unter Nutzung der Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals hinzuweisen.

Fragen und Antworten werden gesammelt und anonymisiert fortlaufend in dem Deutschen Vergabeportal (Kommunikation) eingestellt.

Über Veröffentlichungen auf dem Deutschen Vergabeportal werden die Bieter per E-Mail informiert, wenn sie sich vorab für die Ausschreibung registriert haben. Es gilt zu beachten, dass hierbei die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse verwendet wird. Die korrekte Angabe der E-Mail-Adresse, deren regelmäßiger Abruf sowie ausreichend freier Speicherplatz liegen in der Verantwortung des Bieters.

Die auf dem Deutschen Vergabeportal (Kommunikation) eingestellten Antworten auf Bieterfragen sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise zugrunde zu legen, wie die Vergabeunterlagen. Ist die Internetseite an einem Tag nach mindestens 2 Versuchen im Abstand von 2 Stunden nicht erreichbar, kann der Bieter die Vergabestelle über eine in den Bewerbungsbedingungen mitgeteilte E-Mail-Adresse darüber informieren.

Es ist möglich, dass einzelne Vergabeunterlagen aufgrund von Bieterfragen angepasst werden. Die DAK-G weist auf die Anpassung bzw. den Austausch von Dokumenten in den Antworten zu den Bieterfragen hin. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters, dass er sich über die Änderungen / geänderten Dokumente informiert und die aktuellen Dokumente verwendet.

Der Vertragsschluss kommt mit dem Zuschlag durch die DAK-G (= Angebotsannahme) – übersandt über das Kommunikationsportal des Deutschen Vergabeportals – rechtswirksam zustande. Daher wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung kein seitens der DAK-G gegengezeichneter Ver-trag übersandt. Die Bieter sind durch Abgabe eines Angebots mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYEE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2021