Abriss und Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 20-085
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/7118
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/uvk/
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Ersatzneubau
Gegenstand der Ausschreibung sind der Abriss und Neubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke, die Herstellung vereinzelter Stützwände, Kabeltiefbauarbeiten an Bahnanlagen sowie der grundhafte Ausbau der Verkehrsanlage der erweiterten Anschlussbereiche.
12683 Berlin
Ersatzneubau Südliche Blumberger Damm Brücke; technische Bearbeitung:
— 12 Stück Vorgespante Verbundträger herstellen,
— 2 500 m3 Stahlbeton herstellen,
— 14 500 m3 Erdstoff liefern und einbauen,
— 7 000 m2 Asphaltbefestigung herstellen,
— 31 Stück Lichtmaste liefern und montieren,
— 10 100 m³ Baugrube herstellen,
— 2 800 m Bordsteine setzen,
— 400 m3 Abbruch Spannbeton Überbau,
— 150 m3 Abbruch Stahlbeton Unterbau, Verkehrssicherung längerer Dauer.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) kofinanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abriss und Ersatzneubau
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß $ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/