Fraunhofer MEVIS Institut für Digitale Medizin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.mevis.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer MEVIS Institut für Digitale Medizin
Das Fraunhofer MEVIS Institut für Digitale Medizin mit Sitz in Bremen ist ein Institut der Fraunhofer-Gesellschaft. Seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwickung in der Informatik und den Naturwissenschaften zuzuordnen. Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 4 000 qm Bodenfläche und 1 100 m2 Fensterfläche, verteilt über mehrere Etagen, die regelmäßig in verschiedenen Zeitabständen gereinigt werden müssen.
Unterhaltsreinigung
28359 Bremen
Das Fraunhofer MEVIS Institut für Digitale Medizin mit Sitz in Bremen ist ein Institut der Fraunhofer-Gesellschaft. Seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in der Informatik und den Naturwissenschaften zuzuordnen. Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 4 000 qm Bodenfläche und 1 769 m2 Fensterfläche, verteilt über mehrere Etagen, die regelmäßig in verschiedenen Zeitabständen gereinigt werden müssen.
Achtung: Für Los 1 findet keine Objektbesichtigung statt; nur für Los 2 (Fensterreinigung) ist eine Objketbsichtigung geplant in KW 48
Fensterreinigung
28359 Bremen
Das Fraunhofer MEVIS Institut für Digitale Medizin mit Sitz in Bremen ist ein Institut der Fraunhofer-Gesellschaft. Seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in der Informatik und den Naturwissenschaften zuzuordnen. Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 1 769 m2 Fensterfläche, verteilt über mehrere Etagen, die regelmäßig in verschiedenen Zeitabständen gereinigt werden müssen.
Achtung: Für Los ist in in KW 48 eine Objektbesichtigung geplant. Nähere Informationen in Anlage A – letzte Seite – und Anlage K.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bockholdt.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fensterreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28309
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.dussmann.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).