Verkehrsstationen Oberlahnstein, Rolandseck,Bad Hönningen, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44142
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsstationen Oberlahnstein, Rolandseck,Bad Hönningen, Planungsleistungen
Hp Rolandseck
Gesamthonorar Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Rolandseck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hp Rolandseck
Gesamthonorar Los 2
Nachtrag 01: Erweiterte vermessungstechnische Bestandsaufnahme
Der Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich, da die Leistungen ineinandergreifen und aufeinander aufbauen. Die Vermessungsarbeiten können nur gesamthaft erbracht werden.