Kodierunterstützungssoftware für semantisches Kodieren Referenznummer der Bekanntmachung: 29-20 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kodierunterstützungssoftware für semantisches Kodieren
Semantische, automatisierte Datenanalyse von klinischen Dokumenten und strukturieren Daten zur Optimierung der Primärkodierung und zur Überprüfung von Dokumentationsschwachstellen vor einer MD-Prüfung („semantisches Kodieren“).
BG Kliniken — Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH _ Erfüllungsorte sind die Standorte der 9 Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die 8 Auftraggeber sind im Vertragsentwurf aufgeführt.
Die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH tritt als bevollmächtigte Vertreterin in diesem Verfahren auf.
Ziel ist es, eine Kodierunterstützungsoftware, kurz KUS, für alle 3 KIS (Krankenhausinformationssysteme) der teilnehmenden BG Kliniken einzuführen. Aufgabe der KUS ist es, sämtliche digital lesbaren klinischen Dokumente und strukturierten Daten im KIS, kontinuierlich auf Inhalte zu durchsuchen die für die Abrechnung relevant sein könnten und dafür geeignete Abrechnungsschlüssel (Prozeduren, Diagnosen etc.) vorzuschlagen („semantisches Kodieren“). Bei Unterkodierung sollen fehlende Schlüssel vorgeschlagen werden, bei Überkodierung auf fehlende Belegstellen hingewiesen werden. Damit soll eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Abrechnungsprozesse eingeführt werden, um den Behandlungsschweregrad der Patienten valide abzubilden und alle erbrachten Leistungen auch tatsächlich den Kostenträgern in Rechnung stellen zu können. Neben der Bereitstellung der KUS sollen auch Dienstleistungen erbracht werden, die für den reibungslosen Betrieb der KUS essentiell sind (Customizing, Projektmanagement, Schulungen, Support, Wartung). Es ist eine zentrale Bereitstellung der KUS an einem Standort geplant. Von dort aus soll die KUS an den anderen BG Standorten betreiben werden. Mindestanforderung an die Software sind die Integrationsfähigkeit an alle drei im BG Kliniken - Konzern verwendeten Krankenhausinformations-systemen (Medico / Cerner, Orbis / Aqua, ISH Med / SAP).
Siehe Preisblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kodierunterstützungssoftware für semantisches Kodieren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner / ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD280.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).