A4, VKE 3611, UVS, LBP, ASB, FFH-VP, Bes. Leistungen, GIS-Projekt Referenznummer der Bekanntmachung: A361310100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A4, VKE 3611, UVS, LBP, ASB, FFH-VP, Bes. Leistungen, GIS-Projekt
BAB 4, Ausbau Dresden-West bis AS Dresden-Neustadt, VKE 3611
UVS, LBP, ASB, FFH-VP, Bes. Leistungen, GIS-Projekt.
Freistaat Sachsen, Dresden Kreisfreie Stadt
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH den 8-streifigen Ausbau der BAB 4 vom Autobahndreieck Nossen (BAB 14) bis zur Anschlussstelle Dresden-Flughafen.
Darunter auch der Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Dresden-West und der Anschlussstelle Dresden-Neustadt, welcher Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.
Im Rahmen der Vorplanung bzw. Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist die Erstellung umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten:
Die BAB 4 quert in diesem Abschnitt Siedlungsflächen und Gewerbegebiete der Stadt Dresden und führt weiterhin durch land- und/oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Neben Elbe und Flutrinne quert die BAB 4 neben zahlreichen Verbindungen des untergeordneten Straßennetzes kleinere Fließgewässer, die Eisenbahnstrecke 6248 Berlin – Dresden (nahe der Elbebrücke) sowie Straßenbahnanlagen der Dresdner Verkehrsbetriebe (nahe der AS Dresden-Neustadt). Zudem wird die BAB 4 mehr-fach von Hochspannungsleitungen gekreuzt.
Der westliche Bereich des Abschnitts ist gekennzeichnet durch einen Wechsel von Offenland und Siedlungsbereichen der Stadt Dresden. Zudem befinden sich ca. 600 m südlich der Autobahn einzelne Gehölzbestände und Wiesen des SPA-Gebietes „Linkselbische Bachtäler“ bzw. des FFH-Gebiets „Linkselbische Täler zwischen Dresden und Meißen“. Anschließend überspannt die BAB 4 in östlicher Richtung die Elbe mit ihren Elbwiesen und das SPA- sowie FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“. Entlang des Industrie- und Gewerbegebietes an der Washingtonstraße führt die Autobahn über den Kaditzer Flutgraben bis hin zur Anschlussstelle Dresden-Neustadt. Jenseits der Elbe dominieren neben Gewerbe- und Siedlungsstrukturen der Landeshauptstadt Dresden, Grünlandflächen sowie einzelne Gehölzbestände und kleinere Standgewässer das Autobahnumfeld.
Folgende Leistungen sind für die BAB 4, Ausbau Dresden-West bis AS Dresden-Neustadt, VKE 3611 zu erbringen:
— Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1, Nr. 1.1.1 (2) HOAI,
— Landschaftspflegerischen Begleitplan gem. § 26 HOAI,
— Besondere Leistungen im Rahmen von UVS und LBP,
— Erstellung Artenschutzbeitrag (ASB),
— FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP),
— Erstellung eines GIS-Projektes „Umwelt“.
— Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV) [nur Mindeststandard],
— Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.].
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
MA 1: mit Schwerpunkt Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) [20 v.H.]
MA 2: mit Schwerpunkt Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) [20 v.H.]
MA 3: mit Schwerpunkt Artenschutz (Natura 2000, ASB) [20 v.H.]
Mit folgender Unterwichtung:
Berufliche Eignung (Berufserfahrung) 25 v.H.
Referenzprojekte 75 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [40 v.H.]
Mit folgender Unterwichtung:
Berufliche Eignung (Berufserfahrung/Qualifikation) 25 v.H.
Referenzprojekte 75 v.H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 7 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der technischen Leitung bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).