Projektträgerschaft für das Förderprogramm BMWi-Innovationsgutscheine – go-inno Referenznummer der Bekanntmachung: 17104 / 005-21#003
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Förderprogramm BMWi-Innovationsgutscheine – go-inno
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden in Deutschland die tragende Säule der Wirtschaft. Dieses weltweit einmalige Erfolgsmodell gilt es, kontinuierlich zu pflegen und weiter zu festigen, um den Wohlstand und die Wirtschaftskraft in Deutschland insgesamt zu erhalten und auszubauen. Hierauf zielt auch das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ ab.
Als Hochtechnologiestandort verfügt Deutschland über eine hervorragende Bildungsinfrastruktur und qualifiziertes Personal. Dies führt jedoch zwangsläufig zu hohen Personalkosten. Damit deutsche KMU im zunehmenden Wettbewerbsdruck, u. a. ausgelöst durch die rasch voranschreitende Digitalisierung, auf dem Weg aus der COVID-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleiben bzw. werden und Wohlstand und Beschäftigung langfristig sichern können, müssen sie innovieren. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Konzept „von der Idee zum Markterfolg“ mit verschiedenen Förderprogrammen den Prozess von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Das Programm „go-inno“ ist in diesem Konzept am Beginn, in der Übergangsphase von der Gründung zum ersten Kompetenzaufbau, angesiedelt. Es leistet einen wichtigen Beitrag in der oft schweren Phase der Umsetzung einer innovativen Idee in ein erstes Produkt bzw. einen ersten durchführbaren Prozess.
Nur sehr wenige der Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeiter verfügen über ein (effizientes) internes Innovationsmanagement. Ihnen fehlen oft die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um eine innovative Idee angehen und erfolgreich umsetzen zu können. „go-inno“ setzt hier an und fördert die Inanspruchnahme von autorisierten Beratungsunternehmen (BU) zur internen Verbesserung des Innovationsmanagements in KMU mit Sitz in Deutschland. Über den BMWi-Innovationsgutschein können bis zu 50 % der Netto-Beratungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zum bisherigen Programm finden Sie auf www.bmwi-innovations-gutscheine.de.
Im Programm „go-inno“ sollen die Vorbereitung und Durchführung von FuE- und Innovationsprojekten mit Innovationsgutscheinen gefördert und das technische und wirtschaftliche Risiko von Innovationsvorhaben reduziert werden. Grundlage ist die Richtlinie „go-inno“ mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2025. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Richtlinie formuliert. Die Beratungsleistungen führen ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durch.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Das BMWi beauftragt den AN als Projektträger mit der Durchführung des Förderprogramms „go-inno“, um mit seiner Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen und sich von Aufgaben nicht-ministerieller Art zu entlasten.
Es ist vorgesehen, den Projektträger gem. § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen.
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um maximal 24 Monate bis zum 31.12.2025.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 genannte Wert stellt den maximalen geschätzten Auftragswert für den gesamten Zeitraum von 58 Monaten – ohne Umsatzsteuer – dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms. Er wird gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden.
Es ist das bundeseigene Softwaresystem „Projektförder- und Informationssystem“ (profi) inkl. easy-Online für die gesamte Projektbewirtschaftung einzusetzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft für das Förderprogramm BMWi-Innovationsgutscheine – go-inno
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.