Sanierung und Umbau für Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule, Schwenckestraße 91, SBH VOB VI 060-21 – hier: Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB VI 060-21

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung und Umbau für Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule, Schwenckestraße 91, SBH VOB VI 060-21 – hier: Gerüstbau

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB VI 060-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45113000 Baustelleneinrichtung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Siehe II.2.4.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf ist die Gerüststellung länger vorzuhalten, als zum Zeitpunkt der Beauftragung abzusehen war.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussichtlicher Ausführungstermin: schnellstmöglich nach Beauftragung.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
22/03/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Ausschreibung SBH VOB OV 073 19 IE ist die Leistung Gerüstbauarbeiten für das Bauvorhaben „Sanierung und Umbau für die Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule“ EU-weit im Offenen Verfahren ausgeschrieben worden. Für das Gewerk Gerüstbau ist das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt worden.

Durch massive Probleme in der Bausubstanz des Schulgebäudes, die erst während der Bauausführung bekannt wurden, kam es zu Verzögerungen im Bauablauf. Infolgedessen muss die Gerüststellung länger, als anfangs vorgesehen, vorgehalten werden.

Mit dieser weiteren Bauleistung soll der bereits beauftragte Unternehmer zusätzlich – und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens – beauftragt werden.

Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da

1. sich der Preis um unter 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,

2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,

3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und

4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.

Hierzu im Einzelnen:

1. Die ergänzende Beauftragung mit o. g. Leistungen wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 48 %, bezogen auf den ursprünglichen Hauptauftragswertes, geschätzt.

2. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf ist die Gerüststellung länger vorzuhalten, als zum Zeitpunkt der Beauftragung abzusehen war.

3. Da die Gerüste ineinander greifen und je nach Baufortschritt entsprechend angepasst werden müssen, ist ein Wechsel des AN nicht in den, in Realisierung befindlichen, Bauablauf integrierbar.

4. Die Beauftragung einer neuen Firma würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme führen und damit zu übermäßigen Mehrkosten für den AG, die über den Wert dieser Zusatzleistungen weit hinausgehen würden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2021