Sanierung und Umbau für Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule, Schwenckestraße 91, SBH VOB VI 060-21 – hier: Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB VI 060-21
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau für Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule, Schwenckestraße 91, SBH VOB VI 060-21 – hier: Gerüstbau
Siehe II.2.4.
Hamburg
Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf ist die Gerüststellung länger vorzuhalten, als zum Zeitpunkt der Beauftragung abzusehen war.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: schnellstmöglich nach Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Ausschreibung SBH VOB OV 073 19 IE ist die Leistung Gerüstbauarbeiten für das Bauvorhaben „Sanierung und Umbau für die Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule“ EU-weit im Offenen Verfahren ausgeschrieben worden. Für das Gewerk Gerüstbau ist das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt worden.
Durch massive Probleme in der Bausubstanz des Schulgebäudes, die erst während der Bauausführung bekannt wurden, kam es zu Verzögerungen im Bauablauf. Infolgedessen muss die Gerüststellung länger, als anfangs vorgesehen, vorgehalten werden.
Mit dieser weiteren Bauleistung soll der bereits beauftragte Unternehmer zusätzlich – und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens – beauftragt werden.
Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da
1. sich der Preis um unter 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,
2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,
3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.
Hierzu im Einzelnen:
1. Die ergänzende Beauftragung mit o. g. Leistungen wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 48 %, bezogen auf den ursprünglichen Hauptauftragswertes, geschätzt.
2. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf ist die Gerüststellung länger vorzuhalten, als zum Zeitpunkt der Beauftragung abzusehen war.
3. Da die Gerüste ineinander greifen und je nach Baufortschritt entsprechend angepasst werden müssen, ist ein Wechsel des AN nicht in den, in Realisierung befindlichen, Bauablauf integrierbar.
4. Die Beauftragung einer neuen Firma würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme führen und damit zu übermäßigen Mehrkosten für den AG, die über den Wert dieser Zusatzleistungen weit hinausgehen würden.