Planung, schlüsselfertige Errichtung, Betreiben und Rückbau von Mietcontainern (Los1 und 2); Ankauf einer Containeranlage mit Wartungsverträgen (Los 3), VOEK 075-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 075-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, schlüsselfertige Errichtung, Betreiben und Rückbau von Mietcontainern (Los1 und 2); Ankauf einer Containeranlage mit Wartungsverträgen (Los 3), VOEK 075-21
Los 1 Anmietung Containeranlage zur Nutzung und zum Betrieb zu Lehrsaal-/Bürozwecken
Planung, schlüsselfertige Errichtung, Vermieten, Betreiben und Rückbau einer Containeranlage zur Miete
Los 2 Anmietung Containeranlage zur Nutzung und zum Betrieb als Küche/Speisesaal
Planung, schlüsselfertige Errichtung, Vermieten, Betreiben und Rückbau einer Containeranlage zur Miete
Los 3 Ankauf Containeranlage als Wachgebäude
Planung, Transport und Errichtung inkl. Wartungsvertrag und Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung für 3 Jahre
Auf der Liegenschaft Bundespolizeiausbildungsstätte in Bielefeld.
Anmietung Containeranlage zur Nutzung und zum Betrieb zu Lehrsaal-/Bürozwecken
Liegenschaft Bundespolizeiausbildungsstätte
Detmolder Straße 440
33605 Bielefeld
Anmietung Containeranlage zur Nutzung und zum Betrieb zu Lehrsaal-/Bürozwecken inklusive Panung, schlüsselfertige Errichtung, Vermieten, Betreiben und Rückbau.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend BImA genannt) plant den Neubau einer Containeranlage auf der Liegenschaft: Bundespolizeiausbildungsstätte (BPOL AST) für eine Standzeit von 36 Monaten plus 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 3 Monaten, mithin insgesamt 42 Monaten.
Die Containeranlage dient als temporäres Lehrsaal- und Bürogebäude für 450 Auszubildende sowie Beschäftigte der Bundespolizei.
Durch die BImA wird ein Lageplan und Grundrissskizzen für die Gebäude zur Unterbringung der gewünschten Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese dienen als Planungsgrundlage für diese Ausschreibung (siehe Anlagen).
Sofern statisch kein anderes Erfordernis besteht, geht die BIMA davon aus, dass diese als Gründungsfläche zum Aufstellen der Containeranlage genutzt werden kann.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine schlüsselfertige Containeranlage zur Miete abzugeben, mit einer Verlängerungsoption am Ende der Festmietzeit.
Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Anlage durch den Vermieter entsprechend vollständig zurückzubauen.
Es dürfen ausschließlich neue Container oder Container in einem neuwertigen Zustand (lediglich 1 Benutzung mit anschließender Generalüberholung) angeboten werden.
Die Gebäude sind vomVermieter als schlüsselfertige Leistung zu erstellen.
Der Vermieter schuldet alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, die für das Bauvorhaben erforderlich sind. Zuständig ist die untere Baubehörde der Stadt Bielefeld. Für die Baugenehmigung ist vom Vermieter ein öffentlich, rechtlich, bestellter Sachverständiger zu binden. Als baurechtliche Planungsgrundlage gelten das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung NRW. Es sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Anlage durch den Vermieter entsprechend vollständig zurückzubauen incl. Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das GEG (Gebäudenenergiegesetz) und die damit verbundenen energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzuhalten sind.
Der Vermieter führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind,
Einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben.
Alle sich aus den vorgenannten Punkten ergebenden Einflüsse, Regeln, Kosten und Gebühren sowie alle hiermit verbundenen erforderlichen Abstimmungen obliegen dem Vermieter. Für die funktionale Leistungsbeschreibung und die darin enthaltenen Formulierungen wie „sind zu beachten“, „sind umzusetzen“, „sind auszuführen“, „sind zu gewährleisten“, „sind zu erbringen“ und/oder „liegen im Verantwortungsbereich des Bieters/Vermieters“ etc. gilt, dass die dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen und Kosten etc. für die jeweils im Text beschriebenen Aufgaben und Leistungen durch den Bieter/Vermieter zu kalkulieren und zu tragen sind.
Gegebenenfalls notwendige Vollmachten werden bei Bedarf durch die BImA zur Verfügung gestellt.
Es sind grundsätzlich alle zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne, Autokräne, Aufzüge etc. einzukalkulieren.
Abnahme/ Übergabe der bezugsfertigen Leistung: spätestens 30.7.2021.
Darüber hinaus räumt der Vermieter die Option zur Vertragsverlängerung ab dem 1.8.2024 für die Dauer von 2 x 3 Monaten ein. Will der Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so muss er den Vermieter spätestens 6 Monate vor dem Ende der Festmietzeit davon durch eingeschriebenen Brief unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Posteingang beim Vermieter. Wird die erste Option nicht ausgeübt, erlöschen auch darauffolgende Optionen ersatzlos.
Zuschlagskriterium Angebotspreis (Wertungssumme) aus dem Angebotsschreiben
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich:
1. aus dem monatlichen Mietpreisangebot in Euro (brutto) pauschal für die Festlaufzeit aus dem Angebotsschreiben unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen +,
2. aus dem Mietpreisangebot in Euro (brutto) pauschal für die Verlängerungsoption aus dem Angebotsschreiben unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen.
Anmietung Containeranlage zur Nutzung und zum Betrieb als Küche/Speisesaal
Liegenschaft Bundespolizeiausbildungsstätte
Detmolder Straße 440
33605 Bielefeld
Anmietung Containeranlage zur Nutzung und zum Betrieb als Küche/Speisesaal inklusive Planung, schlüsselfertige Errichtung, Vermieten, Betreiben und Rückbau zur Miete
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend BImA genannt) plant den Neubau einer Containeranlage in der Liegenschaft: Bundespolizeiausbildungsstätte (BPOL AST) für eine Standzeit von 36 Monaten plus 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 3 Monaten, mithin insgesamt 42 Monaten.
Die Containeranlage dient als temporäres Wirtschaftsgebäude (Küche/Speisesaal) zur Verpflegung von 450 Auszubildenden sowie Bestandspersonal der Bundespolizei.
Durch die BImA werden ein Lageplan und eine Grundrissskizze für das Gebäude zur Unterbringung der gewünschten Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese dienen als Planungsgrundlage für diese Ausschreibung (siehe Anlagen).
Sofern statisch kein anderes Erfordernis besteht, geht die BIMA davon aus, dass diese als Gründungsfläche zum Aufstellen der Containeranlage genutzt werden kann.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine schlüsselfertige Containeranlage zur Miete abzugeben, mit einer Verlängerungsoption am Ende der Festmietzeit.
Herstellen, Liefern und Errichten eines Gebäudes in Containerbauweise gem. funktionaler Leistungsbeschreibung.
Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Anlage durch den Vermieter entsprechend vollständig zurückzubauen.
Es dürfen ausschließlich neue Container oder Container einem neuwertigen Zustand (lediglich 1 Benutzung mit anschließender Generalüberholung) angeboten werden.
Die Gebäude sind vom AN als schlüsselfertige Leistung zu erstellen.
Der Vermieter schuldet alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen die für das Bauvorhaben erforderlich sind. Zuständig ist die untere Baubehörde der Stadt Bielefeld. Für die Baugenehmigung ist vom Vermieter ein öffentlich, rechtlich, bestellter Sachverständiger zu binden. Als baurechtliche Planungsgrundlage gelten das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung NRW. Es sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Anlage durch den Vermieter entsprechend vollständig zurückzubauen incl. Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das GEG (Gebäudenenergiegesetz) und die damit verbundenen energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzuhalten sind.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass der bereitstehende Strom, der für die Liegenschaft zur Ver-fügung steht, nicht für eine Heizung mit Strom ausreicht.
Der Vermieter führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben.
Die Einschaltung eines Fachplaners für Küchen ist aufgrund der speziellen Planungsaufgabe unerlässlich und muss mit einkalkuliert werden.
Alle sich aus den vorgenannten Punkten ergebenden Einflüsse, Regeln, Kosten und Gebühren sowie alle hiermit verbundenen erforderlichen Abstimmungen obliegen dem Vermieter. Für die funktionale Leistungsbeschreibung und die darin enthaltenen Formulierungen wie „sind zu beachten“, „sind umzusetzen“, „sind auszuführen“, „sind zu gewährleisten“, „sind zu erbringen“ und/oder „liegen im Verantwortungsbereich des Bieters“ etc. gilt, dass die dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen und Kosten etc. für die jeweils im Text beschriebenen Aufgaben und Leistungen durch den Bieter/Vermieter zu kalkulieren und zu tragen sind. Sofern in der funktionalen Leistungsbeschreibung eine Leistung als ‚optional‘ ausgewiesen ist, sind diese Leistungen kostenmäßig separat auszuweisen.
Gegebenenfalls notwendige Vollmachten werden bei Bedarf durch die BImA zur Verfügung gestellt.
Es sind grundsätzlich alle zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne, Autokräne, Aufzüge etc. einzukalkulieren.
Abnahme/ Übergabe der bezugsfertigen Leistung: spätestens 30.7.2021.
Darüber hinaus räumt der Vermieter die Option zur Vertragsverlängerung ab dem 1.8.2024 für die Dauer von 2 x 3 Monaten ein. Will der Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so muss er den Vermieter spätestens 6 Monate vor dem Ende der Festmietzeit davon durch eingeschriebenen Brief unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Posteingang beim Vermieter. Wird die erste Option nicht ausgeübt, erlöschen auch darauffolgende Optionen ersatzlos.
Zuschlagskriterium Angebotspreis (Wertungssumme) aus dem Angebotsschreiben
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich:
1. aus dem monatlichen Mietpreisangebot in Euro (brutto) pauschal für die Festlaufzeit aus dem Angebotsschreiben unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen +,
2. aus dem monatlichen Mietpreisangebot in Euro (brutto) pauschal für die Verlängerungsoption aus dem Angebotsschreiben unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen.
Ankauf Containeranlage als Wachgebäude inkl. Wartungsvertrag und Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung
Liegenschaft Bundespolizeiausbildungsstätte
Detmolder Straße 440
33605 Bielefeld
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend BImA genannt) plant den Neubau und Kauf einer Containeranlage in der Liegenschaft: Bundespolizeiausbildungsstätte (BPOL AST) für eine Standzeit von 42 Monaten.
Die Containeranlage dient als temporäres Wachgebäude für die Liegenschaft der Bundespolizei.
Auf der Liegenschaft werden in 2 weiteren Losen Containeranlagen als Wirtschaftsgebäude (Küche, Mensa) und Lehrsaal-/Bürogebäude zur Miete ausgeschrieben.
Durch die BImA wird ein Lageplan und Grundrissskizzen für das Gebäude zur Unterbringung der gewünschten Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese dienen als Planungsgrundlage für diese Ausschreibung (siehe Anlagen).
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine schlüsselfertige Containeranlage zum Kauf abzugeben.
Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen.
Herstellen, Liefern und Errichten eines Gebäudes in Containerbauweise gem. funktionaler Leistungsbeschreibung.
Es dürfen ausschließlich neue Container angeboten werden.
Das Gebäude ist vom AN als schlüsselfertige Leistung zu erstellen.
Der AN schuldet alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen die für das Bauvorhaben erforderlich sind. Zuständig ist die untere Baubehörde der Stadt Bielefeld. Für die Baugenehmigung ist vom AN ein öffentlich, rechtlich, bestellter Sachverständiger zu binden. Als baurechtliche Planungsgrundlage gelten das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung NRW. Es sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das GEG (Gebäudenenergiegesetz) und die damit verbundenen energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzuhalten sind.
Gegenfalls kann zur Wärmeerzeugung Strom hinzugezogen werden, falls die anderen Containeranbieter genügend Erneuerbare Energien für das Wärmekonto der Liegenschaft erstellen.
Der AN führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsferti-gen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind
Einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt (siehe KG 400)
Einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben.
Alle sich aus den vorgenannten Punkten ergebenden Einflüsse, Regeln, Kosten und Gebühren sowie alle hiermit verbundenen erforderlichen Abstimmungen obliegen dem AN. Für die funktionale Leistungsbeschreibung und die darin enthaltenen Formulierungen wie „sind zu beachten“, „sind umzusetzen“, „sind auszuführen“, „sind zu gewährleisten“, „sind zu erbringen“ und/oder „liegen im Verantwortungsbereich des Bieters“ etc. gilt, dass die dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen und Kosten etc. für die jeweils im Text beschriebenen Aufgaben und Leistungen durch den Bieter zu kalkulieren und zu tragen sind. Sofern in der funktionalen Leistungsbeschreibung eine Leistung als ‚optional‘ ausgewiesen ist, sind diese Leistungen kostenmäßig separat auszuweisen.
Gegebenenfalls notwendige Vollmachten werden bei Bedarf durch die BImA zur Verfügung gestellt.
Es sind grundsätzlich alle zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne, Autokräne, Aufzüge etc. einzukalkulieren.
Abnahme/ Übergabe der bezugsfertigen Leistung: spätestens 30.7.2021.
Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (Wertungssumme)
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus:
1. der Gesamtangebotssumme (brutto) pauschal aus dem Angebotsschreiben unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen +,
2. der Angebotssumme (brutto) aus dem „Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)“ unter „5.1 Vergütung pro Jahr“ für die vertraglich vorgesehene Laufzeit von 3 Jahren +,
3. der Angebotssumme (brutto) aus dem „Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung“ für 3 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, den beigefügten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ ausgefüllt Einzureichen.
Der Bieter kann alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Angaben nach. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen zur Bestätigung durch Bescheinigungen/Nachweise durch den
Bieter einzureichen. Im Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind folgende Angaben zu machen:
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB,
3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen,
4. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften,
5. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen und zur Eignungsleihe.
Im Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB,
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Folgende Deckungssummen sind einzuhalten:
Los 1: Personenschäden: mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall; Sonstige Schäden: mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert)
Los 2: Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. EUR pro Schadensfall; Sonstige Schäden: mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert)
Los 3: Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. EUR pro Schadensfall; Sonstige Schäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert)
3. Eigenerklärung zum Umsatz
Die Angaben zu 1.-3. sind in der„Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ enthalten. Kommt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesonderte Anforderung eine Bankerklärung (Bonitätsauskunft), die nicht älter als 6 Monate
Ist, einzureichen. Die Bankerklärung muss die gegenwärtige Finanz- und Liquidationslage enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformationsdienst anzufordern.
Ausgefüllter Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ oder ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Die geforderten Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung sind spätestens nach Auftragserteilung einzuhalten, dies gilt für alle Lose.
Im Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
2. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen
Die Vergabestelle wird die Referenzen in der Wertungsphase prüfen. Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen.
3. Dem Angebot sind sämtliche zur Beurteilung des Angebots
Erforderlichen Konstruktionsprinzipien,
Aussagekräftige Produktdatenblätter, Broschüren und Beschreibungen der angebotenen Container/Bauwerke entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung beizulegen.
Sowie
Zeit-/Ablaufplan der vollständigen Lieferung und Errichtung mit folgenden Terminen:
a) Start der Planung,
b) Antrag auf Einreichung Baugenehmigung,
c) Start Bauausführung,
d) Fertigstellung, Übergabe an Nutzer.
Aufstellskizze Containeranlagen mit Abbildung der Funktionalitäten
Angaben zum Beheizungskonzept (unter Berücksichtigung des GEG)
Organigramm des geplanten, qualifizierten Einsatzpersonals, insbesondere Namen und Qualifikationen der Projektleitung nebst Stellvertretung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
Für Los 1 und 2: die Erklärung zum Zustand der Module/Container (neu/gebraucht neuwertig).
Für das Los 3, Ankauf Containeranlage, sind ausschließlich neue Container/Bauwerke anzubieten.
Die angebotenen Produkte Container/Bauwerke müssen den Anforderungen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen.
Mindestanforderung an die Referenzen:
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unterlagen zu 3.
1. Die Baumaßnahme muss durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung (BauStVO) geplant und überwacht werden. Der SiGeKo ist durch den Vermieter/Auftragnehmer zu beauftragen und im Leistungsumfang des Bieters einzukalkulieren.
2. Den Mitarbeitern des Bieters/Vermieters/Auftragnehmers ist der Zutritt zur Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Regelung gilt auch für beauftragte Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist je Los in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt VHB 234 in gleicher Form sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das Formblatt „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ vorzulegen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genanntenTermin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Ausgefülltes Angebotsschreiben je Los mit Preisangaben; ausgefüllter Wartungs- und Ergänzungsvertrag zur Störungsbeseitigung für Los 3; Angaben zu den Konstruktionsprinzipien; Broschüren und Beschreibungen der angebotenen Container/Bauwerke entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung; Zeit-/Ablaufplan der vollständigen Lieferung und Errichtung mit den abgefragten Terminen; Aufstellskizze Containeranlagen mit Abbildung der Funktionalitäten.
(5) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anhang Datenschutzerklärung BImA) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
(6) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bzw. per Email an [removed] einzureichen sind, endet am 31.3.2021, 12.00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(7) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(8) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) [removed], E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bonn
Land: Deutschland