Technical Due Diligence Referenznummer der Bekanntmachung: X-HPI-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hpi-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technical Due Diligence
Ingenieurleistung zur Durchführung einer Technische due diligence (TDD) für die drei Gebäude des HPIs (Haus 1, Haus 2 und Haus 3) unter Berücksichtigung der Belange des Hochbaus, der technischen Gebäudeausrüstung, des Brandschutzes, der Tragwerksplanung und der Barrierefreiheit, sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, Aufstellung der Kostenschätzungen nach DIN 276 und Erstellung sämtlicher hierfür erforderlicher Planunterlagen gem. HOAI, Lph. 1 bis Lip. 2 für folgende Gewerke:
— Hochbau,
— Technische Ausrüstung,
— Brandschutz,
— Tragwerksplanung
— Barrierefreiheit.
Die AG beabsichtigt, in insgesamt vier Bereichen der Häuser 1, 2 und 3 Umbaumaßnahmen durchzuführen, vergleiche hierzu beiliegende. Entwurfspläne. Es handelt sich hierbei um folgende Bauabschnitte:
— BA 1, Haus 2, EG – „TP-MIA S2-Labore“, (BGF = 390 m2),
— BA 2, Haus 3, EG+UG – „S3 – Labore“, (BGF = 460 m2),
— BA 3, Haus 3, 2. OG – „S2/S3** – Labore“, (BGF = 300 m2),
— BA 4, Haus 3, UG „S2/S3** – Labore Tierhaltung“, (BGF = 800 m2).
Aufgrund des Umfanges der geplanten baulichen Maßnahmen in diesen vier Bauabschnitten bleiben diese Flächen bei der Erstellung der TDD unberücksichtigt.
Die zu erbringende Leistung umfasst u. a.:
— Prüfung und Auswertung der relevanten Planunterlagen, sowie detaillierte Prüfung sämtlicher im Datenraum zur Verfügung gestellten Dokumentationen,
— Intensive Begehung der Gebäudeteile und Räumlichkeiten,
— Bauteilbezogene bzw. raumweise Begutachtung der Bausubstanz,
— Umfassende Fotodokumentation der Bauteile, Besonderheiten und Mängel,
— Detaillierte und umfassende Zustandsbeschreibung aller Gebäudeteile,
— Feststellung der Mängel mit monetärer Bewertung.
Maßnahmenkataloge über durchzuführende Sanierungsarbeiten getrennt nach:
I) kurzfristig durchzuführende Sanierungsarbeiten (sofort bis in 2 Jahren nach TDD),
II) mittelfristig durchzuführende Sanierungsarbeiten (innerhalb von 2 bis 5 Jahren nach TDD),
III) langfristig durchzuführende Sanierungsarbeiten (innerhalb von 5 bis 10 Jahren nach TDD).
Heinrich-Pette-Institut Leibniz-Institut für Experimentelle Virologie (HPI)
Martinstraße 52
20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
Das Heinrich-Pette-Institut, Leibniz-Institut für Experimentelle Virologie (HPI) widmet sich der Erforschung der Biologie humaner Virusarten, der Pathogenese von Viruserkrankungen, der Abwehrreaktion des Organismus und damit zusammenhängender Probleme. Ziel der Forschungsarbeiten am Heinrich-Pette-Institut ist es, virusbedingte Erkrankungen zu verstehen und neue Ansatzpunkte für verbesserte Therapien bei Viruserkrankungen und virusassoziierten Tumorerkrankungen zu erkennen. Um dabei immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein, werden die Räumlichkeiten und Laboranlagen im Heinrich Pette Institut regelmäßig erweitert bzw. erneuert um auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein- So wird die Wettbewerbsfähigkeit des HPI auf dem Gebiet der Erforschung von Viren und deren Wirkungsweise nachhaltig gesichert. Die Arbeiten finden in drei Häusern statt, die zusammen die Liegenschaft des Heinrich Pette Instituts bilden.
Um einen reibungslosen und betrieblich sicheren Ablauf der Prozesse zu gewährleisten, müssen sich die Gebäudeteile und die technische Gebäudeausrüstung der Gebäude des Heinrich-Pette-Instituts in mangelfreien Zustand sein. Bei einer Unterbrechung der Forschungsarbeiten durch Defekte bzw. Mängel am Gebäude, die baulich behoben werden müssen, kann es neben wirtschaftlichen Nachteilen auch zu Nachteilen im Wettbewerb kommen.
Deshalb möchte das HPI eine Technical-Due-Diligence-Prüfung zur Untersuchung der Gebäudesubstanz und der darin enthaltenen technischen Gebäudeausrüstung durchführen lassen. Darüber hinaus soll im Zuge der TDD die Funktionsfähigkeit und der technische und der bauliche Zustand der kompletten Gebäude überprüft, analysiert, festgestellt und beschrieben werden. Im Rahmen der Technical-Due-Diligence sollen auch die Übereinstimmung des Istzustandes mit den brandschutztechnischen Anforderungen der bisherigen Genehmigungen und die Einhaltung brandschutztechnischer Schutzziele durch einen Brandschutzsachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, sowie die Standfestigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Tragwerks durch einen eingetragenen Tragwerksplaner überprüft und bewertet werden. Darüber hinaus ist zu überprüfen und zu bewerten, inwiefern bei den drei Gebäuden die Barrierefreiheit gemäß Bauprüfdienst 2019-2 „Barrierefreies Bauen“ eingehalten ist. Sofern für die einzelnen Kosten- bzw. Anlagengruppen keine verwertbaren Bestandsunterlagen in Form von Grundrissen, Ansichten und Schnitten bestehen, sind diese im Rahmen der Technical Due-Diligence durch den Anbieter zu erstellen. Die Technical Due Diligence wird auf Grundlage der dem Eigentümer und der Genehmigungsbehörde vorliegenden Bestands- und Genehmigungsunterlagen durchgeführt. Die Umsetzung der Genehmigungen ist in den Gebäuden hinsichtlich ihrer hochbaulichen, gebäudetechnischen, brandschutztechnischen und tragwerksplanerischen Übereinstimmung zu überprüfen. Für eine vollständige Erfassung der Bestandsunterlagen ist im Rahmen der TDD eine Bauakteneinsicht durchzuführen. Im Hinblick auf den Fertigstellungstermin ist die Beantragungsfrist für eine Bauakteneinsicht bei der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen. Abweichungen von den Genehmigungs- bzw. Bestandsunterlagen sind zu dokumentieren und in den Planunterlagen einzutragen. Ziel der Technical-Due-Diligence-Prüfung ist es, Abweichungen zu den Bestandsunterlagen, Mängel und mögliche Risiken an den drei Gebäuden festzustellen und in entsprechenden Berichten und Fotodokumentationen zu dokumentieren. Hochbauliche Abweichungen und abweichende Leitungsverläufe der Gebäudetechnik, die bei den Begehungen festgestellt werden, sind in die Bestandspläne einzuzeichnen. In der Fotodokumentation sind sämtliche Brandschotts, Versorgungsschächte, bauliche Mängel, technischer Mängel, etc. zu dokumentieren. Die Zuordnung der Fotos erfolgt auf den Grundrissen des betreffenden Geschosses und in tabellarischer Form mit Beschreibung des Mangels. Für Abweichungen von brandschutztechnischen Anforderungen von den Genehmigungsunterlagen bzw. bei brandschutztechnischen Mängeln sind durch den Brandschutzsachverständigen Lösungskonzepte zu entwickeln, die, sofern es erforderlich ist, in den Grundrissen, Ansichten bzw. Schnitten des Gebäudes darzustellen sind. Daraus sollen jeweils geeignete kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Beseitigung der zuvor dokumentierten Mängel und Risiken erarbeitet werden. Die erarbeiteten Maßnahmen sind jeweils in einer eigenständigen Tabelle als kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen aufzulisten. Für die Maßnahmen ist deshalb innerhalb der Kostengruppen gemäß DIN 276 eine Kostenschätzung vorzunehmen. Die Kostenschätzung und die im Rahmen der Technical-Due-Diligence erstellten Pläne dienen als Grundlage für die später durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen. Die Planunterlagen müssen in Form von Grundrissen, Schnitten, Ansichten, so ausgearbeitet sein, dass sie einer Vorplanung gemäß der Leistungsphase 2 der HOAI entsprechen. Statische Lösungsvorschläge für statisch relevante, beschädigte Bauteile sind im Rahmen der TDD durchzuführen.
Beschreibung der zu untersuchenden Gebäude- und Bauteile:
Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Fachplanung, Hochbau, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz und Barrierefreiheit. Dabei sind folgenden Kostengruppen gemäß DIN 276 zu prüfen.
— Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion,
— Kostengruppe 330: Außenwände Vertikale Baukonstruktionen, außen,
— Kostengruppe 340: Innenwände, Vertikale Baukonstruktionen, innen,
— Kostengruppe 350: Decken,
— Kostengruppe 360: Dächer,
— Kostengruppe 370: Infrastrukturanlagen,
— Kostengruppe 380: Baukonstruktive Einbauten,
— Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen,
— Kostengruppe 410: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— Kostengruppe 420: Wärmeversorgungsanlagen,
— Kostengruppe 430: Raumlufttechnische Anlagen,
— Kostengruppe 440: Elektrische Anlagen,
— Kostengruppe 450: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen,
— Kostengruppe 460: Förderanlagen,
— Kostengruppe 470: Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen,
— Kostengruppe 480: Gebäude- und Anlagenautomation,
— Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen,
— Kostengruppe 530: Oberbau und Deckschichten,
— Kostengruppe 540: Baukonstruktionen der Außenanlagen,
— Kostengruppe 550: Technische Anlagen,
— Kostengruppe 560: Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen.
Die einzelnen Bauteile der Kostengruppen sind im Rahmen der TDD so zu untersuchen und die Maßnahmen derart vorzusehen, dass die Nutzung der Liegenschaft nach Durchführung der Untersuchung bzw. der daraus abgeleiteten Ertüchtigungen technisch und wirtschaftlich uneingeschränkt möglich ist.
Die TDD ist inklusive Inhaltsverzeichnis in 8-facher (achtfacher) Ausführung in Papierform sowie in digitaler Form zu Übergeben. Die im Zuge der TDD erstellten Planunterlagen sind in der digitalen Version in einem bearbeitbaren Format (z.B. als dwg-Datei) anzuhängen.
Sollten mehr als 5 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber diejenigen 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen, die die geforderten fachlichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dabei erfolgt die Bewerberauswahl nach der Qualität und Anzahl der eingereichten vergleichbaren Referenzprojekte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter muss mindestens 2 Ingenieur/innen im festen Angestelltenverhältnis (Vollzeit) beschäftigen, die Ihren Abschluss an einer technischen Hochschule in Deutschland absolviert haben.
Außerdem muss der Anbieter mindestens eine/n Architekt/In im festen Angestelltenverhältnis (Vollzeit) beschäftigen, die/der ihren Abschluss an einer technischen Hochschule in Deutschland absolviert haben.
— Nachweis der Zulassung mindestens eines fest angestellten Architekten/Ingenieurs (Vollzeit) als Entwurfsverfassers gemäß den Anforderungen für das Bundesland Hamburg,
— Nachweis der Zulassung mindestens eines Ingenieurs als Tragwerksplaner gemäß den Anforderungen für das Bundesland Hamburg,
— Nachweis der Berufsqualifikation „Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz“ des Auftragnehmers bzw. von fest Angestellten des Auftragnehmers,
— Nachweis der Berechtigung zur Erstellung von Energieausweisen,
— Nachweis über einen Beschäftigungszeitraum der Vollzeitkräfte über mindestens 24 Monate im Unternehmen,
— Benennung eines Elektroingenieurs, eines Tragwerksplaners und eines TGA-Planers, die dieses Projekt betreuen,
— Nachweis von aktuell mindestens 8 fest angestellten Mitarbeitern im Unternehmen,
— Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung Mindestlohn gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. zur Selbstreinigung.
Es ist eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) inklusive Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug erforderlich.
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung,
— Bankauskunft über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bewerber und eventuellen Auffälligkeiten,
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Es ist eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) inklusive Bankauskunft erforderlich.
Mindestdeckungssummen bei einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden bei doppelter Jahreshöchstleistung. sowie 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden bei doppelter Jahreshöchstleistung.
— Erfahrungsnachweis durch Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang oder ansonsten den vorliegenden Planungsanforderungen vergleichbare, in den letzten 2 Jahren erbrachte Leistungen für eine Technical-Due-Diligence inkl. Maßnahmenentwicklung. Innerhalb des 2-jährigen Zeitraums können alle Projekte angegeben werden, bei denen im Laufe dieser Zeit vergleichbare Planungsleistungen erbracht wurden. Dies ist von den Bewerbern jeweils durch die Angabe des Leistungszeitraums in den Referenzobjekten nachvollziehbar zu machen. Es kommt nicht darauf an, ob die Instandsetzungsmaßnahmen aus den Projekten selbst bereits baulich umgesetzt und abgeschlossen sind,
— es sind Referenzen vorzuweisen, bei denen es sich um Gebäude mit Labortechnik und Schulungsräumen handelt,
— es sind Ansprechpartner auf Auftraggeberseite mit Kontaktdaten zu benennen. Vorteilhaft sind ferner Referenzen, welche für öffentliche Auftraggeber durchgeführt wurden,
— Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten 2 Jahren insgesamt.
Es ist eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erforderlich.
— Mindestens eine Referenz für Gebäude mit mindestens S2-Laboren in den letzten 2 Jahren.
— Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (Qualifikationsnachweis),
— Bauvorlagenberechtigte/r Angestellte/r gemäß § 67 HBauO in Ingenieurkammer eingetragener Tragwerksplaner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterkriterien, aus denen sich der technische Wert mit insgesamt 50 % zusammensetzt, lauten wie folgt:
— Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 25 %,
— Verfügbarkeit des Projektleiters: 15 %,
— Personaleinsatzplan: 10 %.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]