Geotechn. baubegleitende Beratung + geotechn. FachBÜ Referenznummer der Bekanntmachung: AA03310158
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechn. baubegleitende Beratung + geotechn. FachBÜ
Geotechnische Beratung zur Ausführungsplanung, Bauvorbereitung und Baudurchführung sowie geotechnische Fachbauüberwachung für die RHB.
Geotechnische Beratung zur Ausführungsplanung, Bauvorbereitung und Baudurchführung sowie geotechnische Fachbauüberwachung
Ersatzneubau der Rader Hochbrücke, Ersatzneubau A-Bauwerke, Verkehrszeichenbrücken, Erdbauleistungen, Hang-/Böschungssicherungsarbeiten.
Die geplante Baumaßnahme umfasst den sechsstreifigen Ersatzneubau der Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) und den Borgstedter See sowie die Erweiterung des übrigen Streckenabschnittes der Bundesautobahn 7 (A 7) zwischen der Anschlussstelle (AS) Rendsburg/Büdelsdorf und dem Autobahnkreuz (AK) Rendsburg. Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), in Auftragsverwaltung vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Deges).
Der Bauabschnitt befindet sich in Schleswig-Holstein im Landkreis Rendsburg-Eckernförde, in den Gemeinden Rade bei Rendsburg, Borgstedt, Schacht-Audorf und Schülldorf.
Die Autobahn A7 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Sie führt als Nord-Süd-Achse von Ellund (Bundesgrenze Deutschland – Dänemark) über Flensburg, Hamburg, Hannover, Göttingen, Würzburg bis nach Füssen (kurz vor der Bundesgrenze Deutschland- Österreich) und verbindet im vorliegenden Bauabschnitt die Städte Flensburg und Hamburg. In Weiterführung der A 7 in Richtung Norden verläuft die E 45 über Dänemark bis nach Schweden.
Die Baugrundverhältnisse wurden in den Jahren 2016 (Hauptuntersuchung) und 2018/2019 (erweiterter Planungsbereich) erkundet und es wurden entsprechende geotechnische Berichte verfasst. Im Jahr 2019 wurden auf der Rader Insel Probepfahlbelastungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die weiteren Planungen eingeflossen.
Inhalt der ausgeschriebenen Leistung sind die geotechnische Fachbauüberwachung der Gründungs- und Erdbaumaßnahmen sowie die geotechnische Beratung während der Bauzeit für die gesamte Maßnahme.
Der ca. 5,3 km lange Streckenabschnitt beinhaltet im Wesentlichen folgende Bauwerke (BW), Verkehrsanlagen und technische Ausrüstungen:
— Erd- und Straßenbau einschließlich Anpassung der Dammbauwerke an die vorhandene A 7,
— Entwässerungsanlagen,
— Erneuerung eines Gewässerdurchlasses DN 600/900 (Bau-km 0 + 100),
— Ersatzneubau der Brücke über den Wirtschaftsweg Dieksredder (BW 606),
— Ersatzneubau der Brücke über die L 42 – Rendsburger Straße (BW 604),
— Ersatzneubau der Brücke über den Nord-Ostsee-Kanal und den Borgstedter See (BW 603 Rader Hochbrücke),
— Ersatzneubau der Brücke über den Rader Weg (BW 602),
— Errichtung von 2 Retentionsbodenfiltern inklusive Geschiebeschächten,
— Anpassungen der unterführten querenden Verkehrswege (Wirtschaftsweg Dieksredder, L 42 Rendsburger Straße, Rader Weg),
— Abbruch und Neubau von Verkehrszeichenbrücken und weiteren Aufstellvorrichtungen,
— Betriebswege,
— Verkehrsführungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der A7 und im nachgeordneten Netz während der Bauzeit.
Das Bauwerk der L 47 (BW 601) bleibt unverändert bestehen. Die neue Fahrbahn der A 7 ist in diesem Bereich nahezu lage- und höhengleich zum Bestand. Die Verbreiterung auf sechs Fahrstreifen kann mit reduzierten Bankett- bzw. Muldenbreiten unter dem Bauwerk geführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).