Omnibusersatzteile Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0578-2020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Omnibusersatzteile
Lieferung von Omnibusersatzteilen.
Position 1
Diverse Omnibuswerkstätten im Stadtgebiet Berlin
Lieferung von Omnibusersatzteilen
582 Materialien – ein Material gleich ein Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs folgende Unterlagen/Angaben einzureichen:
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“,
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 2“,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage die Eigenerklärung Variante 3
— Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung (FFV),
— Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.
Die entsprechenden Formulare liegen den Unterlagen zum Teilnehmerwettbewerb bei.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertigeNachweise zu führen bzw. Gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Berlin AVG) sowie die Frauenförderverordnung (FFV) in der jeweils gültigen Fassung sind zwingend einzuhalten.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs folgende Unterlagen/Angaben einzureichen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gegenstand ist die Lieferung von Omnibusersatzteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflicht,
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer,
— zur Insolvenz und Liquidation,
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Berufsgruppen,
— dass keine schwerwiegenden Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkassen und sonstige Sozialversicherungsträger,
— über die Zahlung von Steuern.
Die entsprechenden Formulare liegen den Vergabeunterlagen bei.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs folgende Unterlagen/Angaben einzureichen:
— Angabe von Referenzen entsprechend den veröffentlichten Anforderungen (Formular „Eigenerklärung zurEignung Variante 1-3“).
Die entsprechenden Formulare liegen den Unterlagen zum Teilnehmerwettbewerb bei.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertigeNachweise zu führen bzw.
Gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs folgende Unterlagen/Angaben einzureichen:
— Formular Vertraulichkeitsvereinbarung zur Vergabe-Nr. FEM1-0578-2020,
— Formular Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.