Beschaffung von Weichen für NBS Turmstraße I Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0635-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Weichen für NBS Turmstraße I
Beschaffung von Weichen für Neubaustrecke Straßenbahn Hauptbahnhof – U Turmstraße in drei Losen.
— Los 1: Einfache Weiche EW 776 NBS,
— Los 2: Eingleisiger Abzweig EA 276 bestehend aus Weiche 276 und Kreuzung 276a,
— Los 3: Doppelte Gleisverbindung DGv bestehend aus den Weichen 372, 373, 872 und 873, sowie der Kreuzung 372a.
Einfache Weiche 776
Beschaffung von Weichen für Neubaustrecke Straßenbahn Hauptbahnhof – U Turmstraße in drei Losen.
Los 1: Einfache Weiche EW 776 NBS.
Neubaustrecke Turmstraße I; 1134-B4-T, A39023
Eingleisiger Abzweig 276
Beschaffung von Weichen für Neubaustrecke Straßenbahn Hauptbahnhof – U Turmstraße in drei Losen.
Los 2: Eingleisiger Abzweig EA 276 bestehend aus Weiche 276 und Kreuzung 276a.
Neubaustrecke Turmstraße I; 1134-B4-T, A39023
Doppelte Gleisverbindung
Beschaffung von Weichen für Neubaustrecke Straßenbahn Hauptbahnhof – U Turmstraße in drei Losen.
Los 3: Doppelte Gleisverbindung DGv bestehend aus den Weichen 372, 373, 872 und 873, sowie der Kreuzung 372a.
Neubaustrecke Turmstraße I; 1134-B4-T, A39023
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (=ohne Veröffentlichung), da die Vergabe dieses Auftrags im Rahmen eines Qualifizierungssystems stattfindet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einfache Weiche 776
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eingleisiger Abzweig 276
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Doppelte Gleisverbindung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.