Ticketing-Backend für die BVG-Shops (App und Web) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0338-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Ticketing-Backend für die BVG-Shops (App und Web)
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 14 600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1 064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können.
Die App „FahrInfo“ bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
Google Play Store (Android)
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.eos.uptrade.android.fahrinfo.berlin&hl=de
Apple App Store (iOS)
https://apps.apple.com/de/app/bvg-fahrinfo-plus-berlin/id284971745
Die „Ticket-App“ – ebenfalls für Android und iOS verfügbar – bietet den Komfort mit nur 3 Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden – ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
Google Play Store (Android)
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bvg.ticket&hl=de
Apple App Store (iOS)
https://apps.apple.com/de/app/bvg-tickets-berlin/id[removed]
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden.
Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden. Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
O1 BestPrice O2 WebShop O3 Verkauf durch Dritte O4 VDV Barcode Mobile+ O5 Hochverfügbarkeit 99,95 % keine Pflichtoptionen O6 Hochverfügbarkeit 99,99 % keine Pflichtoptionen Die Optionen O1 bis O6 werden gemäß Anlage 2 BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibung näher erläutert. Optionen O1 bis O6 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden. Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional 4 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese Optionen müssen spätestens 6 Monate vor Vetragsende beauftragt werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Preisanpassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ticketing-Backend für die BVG-Shops (App und Web)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.