Errichtung eines Erweiterungsbaus — Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 42-19-32 EU (BvA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Erweiterungsbaus — Außenanlagen
Erweiterungsneubau BG Ambulanz Bremen — Außenanlagen / Freianlagen.
BG Ambulanz Bremen
Industriestr. 3
28199 Bremen
Der Neubau befindet sich in der Industriestraße 7.
Die Leistung enthält diverse Abbruch und Abraumarbeiten des Geländes:
— 100 m Bauzaun,
— 879 m3 Boden lösen und entsorgen,
— 315 m3 Oberboden au dem Gelände bewegen,
— 210 m3 Oberboden liefern und einbauen,
— 86 m Dränagegräben und Dränleitungen,
— 365 m Leitungsgräben herstellen,
— 315 m PE Rohre DN 150,
— 927 m3 Tragschichtmaterial für Verkehrsflächen,
— 2 300 m2 Schottertragsschicht für Verkehrsflächen,
— 2 176 m2 Betonwerksteinplatten / Pflaster,
— 63 m Stahlgitterzaun,
Diverse Ausstattungsgegenstände in Außenanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines Erweiterungsbaus — Außenanlagen
Ort: Hoya
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD22J.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).