Einrichtung und Betrieb eines bundesweit nutzbaren Rufbereitschaftsdienstes gemäß § 9c Transplantationsgesetz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesaerztekammer.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dkgev.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines bundesweit nutzbaren Rufbereitschaftsdienstes gemäß § 9c Transplantationsgesetz
Der GKV-Spitzenverband, die DKG und die BÄK sind vom Gesetzgeber beauftragt, einen bundesweit nutzbaren neurologischen/neurochirurgischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst einzurichten und zu betreiben. Dieser Dienst soll gewährleisten, dass insbesondere kleineren Entnahmekrankenhäusern jederzeit qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung, dem Lastenheft und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftrag gliedert sich in 4 Phasen:
1. Aufbau der Neurodienststelle, inklusive der Anbindung der sich beteiligenden Krankenhäuser (Konsilanbietende Stellen) und Entnahmekrankenhäuser,
2. Betrieb der Neurodienststelle 3. Übergabe der Infrastruktur, falls ein neuer Vertragspartner für den Betrieb gefunden wird.
4. Beratungs-/Unterstützungsleistungen nach erfolgter Übergabe in Phase 3.
Die Phasen 1, 3 und 4 sind dabei von kurzer Laufzeit, die Hauptaufgabe liegt in der Phase 2.
Der Dienstleistungsvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und hat eine Laufzeit bis zum 30.9.2024. Er kann zweimalig um jeweils 2 weitere Jahre verlängert werden und endet spätestens mit Ablauf des 30.9.2028.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 2 weitere Jahre.
Referenzen, Ausführungen im Kurzkonzept und Qualifikation des vorgesehenen Personals
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Umsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenen Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft beschäftigt waren sowie Angabe der Anzahl von Mitarbeitern in den Geschäftsbereichen Spezifikations-/Softwareentwicklung,
Helpdesk,
Projektmanagement,
Qualitäts-/Testmanagement.
a) Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt.
b) Der Bewerber reicht geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
c) Vorstellung der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen verantwortlichen Personen unter Angabe der beruflichen Qualifikation (in Form einer Kurzvita) und persönlichen Projektreferenzen. Vorzustellen sind:
— Projektleitung für Aufbau und Inbetriebnahme,
— Verantwortlicher Mitarbeiter für den Helpdesk und den laufenden Betrieb,
— Verantwortlicher Mitarbeiter für das Qualitäts- und Testmanagement.
d) Zertifizierung Soweit vorhanden ist der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Vorlage eines derartigen Zertifikats wird bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber positiv bewertet. Bewerber, die ein solches Zertifikat nicht vorlegen, werden nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mindestens 3 Referenzen, die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Vergleichbarkeit nachweisen:
— Aufbau und Betrieb von Webanwendungen mit Registrierung und Benutzerverwaltung: Dieser Bereich muss in jeder Referenz beinhaltet sein.
Die nachfolgenden Bereiche müssen zudem jeweils mindestens einmal kumulativ vorliegen:
— Betreiben einer Geschäftsstelle/eines Helpdesks,
— Entwicklung von Webanwendungen, deren Nutzung auch für Mobilgeräte optimiert ist,
— Verarbeitung von Daten mit besonderem Schutzniveau (personenbezogene Daten, Sozialdaten oder vergleichbar).
Kann der Bewerber darüber hinaus nachweisen, dass eingereichte Referenzen aus dem Bereich des Gesundheitswesens, vorzugsweise dem Krankenhausbereich stammen, wird dies bei der Bewertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt und mit bis zu 2 Zusatzpunkten bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.