Revitalisierung CCH – Dekontamination Taubenkot Referenznummer der Bekanntmachung: 2600_CCH_2021_VE1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprinkenhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung CCH – Dekontamination Taubenkot
Der Auftraggeber revitalisiert als städtische Projektgesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) das Congress Centrum Hamburg (CCH) umfassend. Nach einer bereits 2007 erfolgten Erweiterung des Centrums erfolgt nun eine Revitalisierung des 1973 errichteten Altbaus mit einem Teilneubau. Die Ausführungsplanung wird seit 2015 erarbeitet. Mit den Baumaßnahmen wurde Ende 2016 begonnen.
Die Geschäftsbesorgung für den Auftraggeber übernimmt die Sprinkenhof GmbH als städtische Projektentwicklungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft. Beide Gesellschaften werden von der FHH finanziert und kontrolliert. Für die FHH begleitet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) das Projekt. Der Auftraggeber hat mit der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) einen Konzessionsvertrag über den Betrieb des CCH abgeschlossen.
Das Gebäude wird umfassend saniert. Es sind Abriss- und Umbaumaßnahmen vorgenommen worden. Im Zuge der Baumaßnahmen sind über verschiedene Zuwege Tauben in den Baukörper eingedrungen und haben in unterschiedlichen Bereichen Nist- und Brutverhalten gezeigt. Es ist zu Kontaminationen von Bausubstanz und technischen Einbauten durch Taubenkot in unterschiedlicher Intensität gekommen. Die betroffenen Flächen sind sach- und fachgerecht zu reinigen und der Zustand vor Schadenseintritt wieder herzustellen.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Congress Centrum Hamburg Hamburg
Siehe Vergabeunterlagen.
Verlängerung bis zum Abschluss der Dekontaminationsarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzangaben 2018-2020
Referenzen über vergleichbare Leistungen
Angaben zum Personal
Geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, die mit der Leistung nach Art (Referenz beinhaltet Arbeiten nach BiostoffVO an Bauwerken einschließlich Anlagen Technischer Gebäudeausrüstung) und Umfang (mind. [Betrag gelöscht] EUR netto Auftragsvolumen) vergleichbar sind.
2. Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, die (nicht notwendig kumulativ) Erfahrungen mit den folgenden Leistungen nachweisen.
A) Demontage und Beräumung von schadstoffbelasteten KMF-Matten (Deckenauflagen),
B) Demontage und Beräumung von schadstoffbelasteten KMF- oder Armaflex Isolierungen an Kanälen oder Rohren,
C) Lieferung und Montage von KMF-Matten (Deckenauflagen),
D) Lieferung und Montage von KMF- oder Armaflex Isolierungen an Kanälen oder Rohren.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kontamination durch Taubenkot behindert die technischen Inbetriebnahmen und weitere Arbeiten auf dem kritischen Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVD2XF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Bitte beachten Sie die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]