Digitale Beteiligungsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 1970-02-B14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Beteiligungsplattform
Betrieb und Weiterentwicklung der landesweiten E-Partizipationsplattform mein.berlin.de als zentrale Seite für die Bürgerbeteiligung im Land Berlin.
Technischer Betrieb der Beteiligungsplattform und Beibehaltung aller bisher enthaltenen Daten von Nutzern und Beteiligungsprojekten, außerdem die Weiterentwicklung der zugrunde liegenden Software und ein begleitendes Projektmanagement mit Beratungs- und Schulungsleistungen.
Die AN kann den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern (einseitiges Optionsrecht). Dies hat die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages der/dem AN schriftlich mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE),
2. Keine Eintragung im Korruptionsregister und Gewerbezentralregister,
3. Angabe eines Referenzprojektes aus den letzten 3 Jahren (mindestens einjährige technische Betreuung und Weiterentwicklung einer digitalen Beteiligungsplattform in der Programmiersprache „Python“, Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR, für einen öffentlichen Auftraggeber) unter Verwendung der Anlage „Unternehmensreferenz“,
4. Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganistion (Hauptsitz, Niederlassungen, Mitarbeiterzahl [mindestens 5], Vorhandensein und Nennung eines/einer Datenschutzbeauftragten) unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen“.
Mindestnettojahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre im hier gegenständlichen Tätigkeitsbereich/Geschäftsfeld von EUR 200 000,00.
Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 29 VgV. Dort und in der Leistungsbeschreibung / dem Vertrag sind u. a. Zahlungsbedingungen geregelt.
Maßgeblich sind:
1. Besondere Vertragsbedingungen („BVB“) und Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung Teil A (Wirt-2141),
2. BVB Mindeststundenentgelt Teil A (Wirt-214),
3. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003,
4. BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A) (Wirt-2143),
5. BVB Kontrollen u Sanktionen nach dem BerlAVG Teil B (Wirt-2144),
6. BVB Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen (Wirt-2142).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.