Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Projektmanagementleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2020R

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.reinbeckhallen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Rechtsfähige Stiftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kreativwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Projektmanagementleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2020R
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Errichtung eines Gründerzentrums als Erweiterung der bestehenden Reinbeckhallen in Berlin-Schöneweide sollen Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) für die Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen:

— Organisation/Information/Koordination/Dokumentation,

— Qualitäten und Quantitäten,

— Kosten und Finanzierung,

— Termine/Kapazitäten/Logistik,

— Verträge und Versicherungen.

Der Projektstufen:

— Planung,

— Ausführungsvorbereitung,

— Ausführung und

— Projektabschluss.

In stufenweiser Beauftragung vergeben werden.

Vorgesehen ist die Errichtung eines umfassenden Gründerzentrums für die Kreativwirtschaft. Hierfür wird ein neues Gebäude errichtet als direkte Erweiterung der bestehenden Reinbeckhallen auf dem östlich an die Reinbeckhallen angrenzenden Grundstücksareal. Auf einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.000 qm wird das Gründerzentrum mit 22 individuellen Makers- und Gründer-Spaces (Kreativstudios) in unterschiedlichen Größen sowie Gemeinschaftseinrichtungen, ein zentrales Foyer mit Empfangsbereich, Besprechungsraum, Lagerflächen und eine kleine Kantine/Bistro für ca. 70 Arbeitsplätze geschaffen. Das Gründerzentrum wird direkt an die Reinbeckhallen angebunden und ermöglicht so einen direkten Zugang. Dadurch wird den Mietern des Gründungszentrums zusätzlich die Nutzung der bereits vorhandenen Reinbeckhallen ermöglicht und für die Gründer/-innen weitere, deutlich über die Nutzung der eigenen Makers-Spaces (Studios) hinausgehende Produktionsmöglichkeiten und Synergien geschaffen. Die gewerbliche Tätigkeit der Mieter wird dadurch zusätzlich unterstützt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Projektmanagementleistungen für den Neubau eines Gründerzentrums als Erweiterung der bestehenden Reinbeckhallen in Berlin-Schöneweide.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Herangehensweise an die Projektmanagementleistungen / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Herangehensweise an die Kostenplanung und -sicherung / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Herangehensweise bei der Terminplanung und -sicherung mit Darstellung eines konkreten Terminkonzepts / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Herangehensweise an die Vergabe der Liefer- und Bauleistungen als Vergabestelle / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Herangehensweise zur Qualitätssicherung / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 35 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Projektmanagementleistungen werden stufenweise in Auftrag gegeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

000

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für die Errichtung des Gründerzentrums liegt vor. Ein Zuwendungsbescheid ergeht voraussichtlich im Oktober oder November 2020.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKD237

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“

— § 160 GWB

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

— § 135 Abs. 2 GWB: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/03/2021