Generalplanerleistungen zur Realisierung des Projektes Future Charlottenburg der Vattenfall Wärme Berlin AG Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000919
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen zur Realisierung des Projektes Future Charlottenburg der Vattenfall Wärme Berlin AG
Ziel des Gesamtprojektes „Future Charlottenburg“ ist die Errichtung einer Kraft-Wärme Kopplungsanlage bestehend aus einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel (ca. 160 MWth/120 MWel). Als weiterer Teil des Projektes soll eine PTH-Anlage (Elektroden-Heißwassererzeuger/E-HWE) (ca. 80 MWth) errichtet werden. Beide neuen Anlagen sollen die derzeit noch im Betrieb befindlichen Altanlagen ersetzen. Die Errichtung der neuen Anlagen soll auf dem Grundstück des Heizkraftwerkes Charlottenburg (Am Spreebord 5, 10589 Berlin) in einem bestehenden und bereits zu weiten Teilen entkernten Gebäude, welches ehemals eine Rauchgasentschwefelungsanlage beinhaltete, erfolgen. Die neuen Anlagen müssen in die bestehende Infrastruktur eingebunden werden und sich in die vorherrschenden räumlichen Bedingungen des Bestandsgebäudes einfügen. Die KWK-Anlage soll in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Vorplanung wurde bereits abgeschlossen und das Projekt befindet sich in der Genehmigungsphase.
Um eine größtmögliche Transparenz und Gleichbehandlung im Verfahren zu gewährleisten, weist die Vergabestelle schon jetzt darauf hin, dass sich die Vergabestelle bereits im Vorfeld dieser Ausschreibung der Unterstützung Dritter zur Erstellung der Verdingungsunterlagen für diese Ausschreibung bedient hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Dritten gleichfalls als Bewerber/ Bieter an dieser Ausschreibung teilnehmen. In diesem Fall wird die Vergabestelle dafür Sorge tragen, dass mögliche Informationsvorsprünge im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter durch eine entsprechende Gestaltung der Verdingungsunterlagen sowie durch eine adäquate Berechnung der Angebotserstellungsfrist ausgeglichen werden.
Mit dieser Bekanntmachung werden Generalplanerleistungen für das Projekt „Future Charlottenburg“ ausgeschrieben.
Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu den Generalplanerleistungen, die spätere Ausführung in 4 Teillosen zu vergeben:
— GT als Power Island (Ausführungsplanung, GT-Package, Verdichter, Trafo),
— EPC-Light (Ausführungsplanung, verfahrenstechnischen Komponenten inkl. Abhitzekessel außer E-HWE,Schnittstellenkoordination),
— Bau (Ausführungsplanung, alle bautechnischen Maßnahmen inkl. Turbinenfundament),
— E-HWE (Ausführungsplanung, PtH- Anlage),
Weiterhin ist geplant, vorbereitende und aus verschiedenen terminlichen Gründen vorzuziehende Maßnahmen, bereits vor Beginn des eigentlichen Hauptprojektes zu vergeben und auszuführen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Vorbereitung von Schnittstellen zum Bestand.
Ausgeschrieben werden Generalplanerleistung mit den folgenden Aufgabenschwerpunkten angelehnt an die HOAI:
— Unterstützung des AG bei der Fertigstellung der Entwurfsplanung,
— Unterstützung des AG bei der Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen der Gasturbine,
— Unterstützung des AG bei der Erlangung der BImSchG-Genehmigung,
— Unterstützung des AG beim Vergabeprozess des Loses GT/Power Island,
— Erstellung der Ausschreibungsunterlagen des Loses EPC-Light auf Basis der fertiggestellten Entwurfsplanung BDP (Basic Design Package),
— Unterstützung des AG im Vergabeprozess des EPC-Light-Loses,
— Engineering der Schnittstellen zwischen den Einzellosen Inside Boundary Limits (ISBL) sowie zwischen den Neuanlagen und dem Bestand Outside Boundary Limits (OSBL),
— Erstellung der Ausschreibungsunterlagen des Loses E-HWE (PtH) auf Basis der fertiggestellten Entwurfsplanung (BDP),
— Unterstützung des AG im Vergabeprozess des E-HWE-Loses,
— Unterstützung des AG bei Vorbereitung und Koordination der Schnittstellen sowie bei der Steuerung und Überwachung der ausführenden Unternehmen,
— Losübergreifende Begleitung der Ausführungsplanung (OPTIONAL),
— Losübergreifende Begleitung des Änderungsgenehmigungsprozesses (OPTIONAL),
— Losübergreifende Begleitung des Dokumentenmanagements (OPTIONAL).
Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen.
Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung (III.1.3. Register N) vorgelegten Referenzen gewertet.
(a) (Gewichtung 30 %): Referenzen in Bezug auf das Alter der durchgeführten Generalplanerleistungen für KWK-Anlagen mit Gasturbinen und einer Mindestleistung von 40MWth abgeschlossen in den letzten Jahren: Die chronologisch jüngste Referenz wird gewertet.
— 0 bis 2 Jahre = 6 Punkte,
— 2 bis 4 Jahre = 4 Punkte,
— 4 bis 8 Jahre = 2 Punkt,
— keine Angaben oder älter als 8 Jahre = 0 Punkte.
Bei (a) können maximal 6 Punkte erreicht werden.
(b) (Gewichtung 30 %): Referenzen in Bezug auf das Alter der durchgeführten Generalplanerleistungen für eine KWK-Anlage mit Gasturbinen und einer Mindestleistung von 40MWth unter besonderer Berücksichtigung „Planen im Bestand“. Die chronologisch jüngste Referenz wird gewertet.
— 0 bis 3 Jahre = 3 Punkte,
— 3 bis 5 Jahre = 2 Punkte,
— 5 bis 10 Jahre = 1 Punkt,
— keine Angaben oder älter als 10 Jahre = 0 Punkte.
Bei (b) können maximal 3 Punkte erreicht werden.
(c) (Gewichtung 20 %) Referenzen in Bezug auf Generalplanerleistungen im Rahmen der Regelwerke VDE, DVGW und VGB innerhalb der letzten 3 Jahre:
— VDE = 3 Punkte,
— DVGW = 3 Punkte,
— VGB = 3 Punkte.
Bei (c) können maximal 9 Punkte erreicht werden.
(d) (Gewichtung 20 %) Referenzen in Bezug auf Anzahl durchgeführter Generalplanerleistungen im Zusammenhang mit Wasserstoff fördernder oder verarbeitender Anlagentechnik.
— mehr als 2 Referenzen = 4 Punkte,
— 1 bis 2 Referenzen = 2 Punkte,
— Keine Referenz = 0 Punkte,
Bei (d) können maximal 4 Punkte erreicht werden.
Zunächst ermittelt die Vergabestelle anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb jeder Kategorie (a, b, c, d). Anschließend werden die erreichten Punkte pro Kategorie wie angegeben gewichtet (a = 30 %, b = 30 %, c = 20 %, d = 20 %. Die maximal 5 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 5 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
— Losübergreifende Begleitung der Ausführungsplanung (Optional),
— Losübergreifende Begleitung des Änderungsgenehmigungsprozesses (Optional),
— Losübergreifende Begleitung des Dokumentenmanagements (Optional).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Register A) Anschreiben & Unternehmenspräsentation
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnissen) mit mind.
Folgenden Angaben:
— Unternehmens HRB Nr./Steuer-Nr.,
— Historie,
— Struktur,
— Leistungsportfolio,
— Zertifikate,
— Umsatz nach Geschäftsfeldern,
— Arbeitskräfteentwicklung der letzten 3 Jahre,
— Haupt-Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Register B) Berufs- oder Handelsregistereintrag [„Mindestbedingung“]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) Nachweis des Finanzamtes [„Mindestbedingung“]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) Sozialversicherungsträger [„Mindestbedingung“]
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträger s über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) Gewerbezentralregister [„Mindestbedingung“]
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F) Berufsgenossenschaft
Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
Register G) Erklärung fakultative Ausschlussgründe[„Mindestbedingung“]
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H) Vattenfall Verhaltenskodex Lieferanten [„Mindestbedingung“]
Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat.
Der Kodex findet sich unter:
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Der Bewerber/Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Register I) Eigenerklärung zur VSB im Auftragsfall [„Mindestbedingung“]
Erklärung des Bewerbers im Vergabefalle zur Registrierung in der Vattenfall Supplier Bank (VSB) mindestens der Stufe 1. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern den Nachweis der Registrierung in VSB Stufe 2 zu fordern. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/.
Bei der Registrierung in Stufe 2 können Kosten anfallen, die vom Bewerber zu tragen sind.
Fragen bezüglich der Registrierung können an supplierqualification.management@ vattenfall.com gerichtet werden.
Register J) Auskunft Bank [„Mindestbedingung“]
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Register K) Wirtschaftsauskunft [„Mindestbedingung“]
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.
Register L) Haftpflichtversicherung [„Mindestbedingung“]
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 2 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden und mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die voraussichtlichen zur Verfügung stehenden Nachunternehmer vorzulegen.
Register M) Vergleichbarer Umsatz
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(Den Nachweis hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.).
Register N) Referenzliste
Nachweis über die Tätigkeit als Generalplaner im ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungsumfeld (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4) durch Referenzen.
Mit den Referenzen hat der Bewerber seine Erfahrungen insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, in folgenden
Themengebieten nachzuweisen:
1. Erfahrung als Generalplaner einer KWK-Anlage mit Gasturbinen und einer Mindestleistung von 40MWth,
2. Erfahrung in der Planung einer KWK-Anlage mit Gasturbinen und einer Mindestleistung von 40MWth im Bestand,
3. Erfahrung in der Planung unter besonderer Berücksichtigung der Normen VDE, DVGW, VGB innerhalb der letzten 3 Jahre,
4. Durchgeführte Generalplanerleistungen im Zusammenhang mit Wasserstoff fördernder oder verarbeitender Anlagentechnik.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Datum Auftragsvergabe....
Auftrags- und Schlussrechnungswert
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: ....
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Register O) Nachweis QS-System [„Mindestbedingung“]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystem s entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystem s zu erbringen.
Register P) Nachweis Umweltmanagementsystem [
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.
Register Q) Nachhaltigkeit – CO2-Emissionen
Für Vattenfall ist der CO2-Ausstoß eines der klarsten Ziele, um die geleistete Arbeit zur Umstellung auf nachhaltiges Wirtschaften zu messen. Vattenfall selbst hat mit „Fossil-free within a generation“ eine klare Vision entwickelt.
Vattenfall bittet Sie daher, in maximal 200 Wörtern, kurz zu beschreiben, wie Sie sich für die Reduzierung der CO2-Emissionen einsetzen. Um Ihnen bei der Beantwortung zu helfen, geben wir einige Leit-Fragen vor.
1. Haben Sie sich klare CO2-Ziele gesetzt, um die CO2-Emissionen des Unternehmens zu reduzieren und wie messen Sie diese in ihrem Geschäftsplan?
2. Haben Sie eine Studie durchgeführt, um zu sehen, worauf die größten Emissionen des Unternehmens zurückzuführen sind?
3. Nehmen Sie an einem Programm zur Reduzierung der CO2-Emissionen teil?
4. Wann planen Sie als Unternehmen, CO2-neutral zu sein?
5. Wie kommunizieren Sie Ihre Ziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen intern und extern?
Register R) Arbeitskräfteanzahl
Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gewerken / Aufgabenfeldern / Qualifikationen.
Register S) Arbeitskräfte am Ausführungsort Erklärung, dass der Bewerber und seine Nachunternehmer im Auftragsfall bereit und in der Lage sind, Nachweise über Qualifikation, Ausbildung und Erfahrung aller am Ausführungsort beschäftigen Arbeiter auf erstes Anfordern vorzulegen.
Register T) Deutsches Recht im Auftragsfall [„Mindestbedingung“]
Bestätigung, dass im Auftragsfall deutsches Recht zur Anwendung kommt.
Register U) Sprache, EUR, Projektleiter [„Mindestbedingung“]
Erklärung Bewerbers, dass er in der Lage ist
a) die Vertrags-/Projektabwicklu ng auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache sowie in Euro durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen, und in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Gemäß Auftragsunterlagen
Siehe Vertragsunterlagen.
Siehe Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstitutiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig durch.
Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt „Eigene Anlagen“) und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXX XXXXXXX_2015_XX_XX“).
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung der Eignungskriterien zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
„K.O.-Kriterien“ sind Mindestbedingungen, „Mussangaben“ müssen zwingend angegeben werden.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen
Die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht Namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern IIII.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit aus seine Muttergesellschaft berufen will, muss er eine Erklärung der Muttergesellschaft beifügen, dass diese im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang ihrer Tochtergesellschaft zu übernehmen (Konzernbürgschaft).
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der K.O.-Kriterien/Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die K.O.-Kriterien/Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
2. Prüfung
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung,
3. Abschichtung.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 5 Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach einem Bewertungsschema. Siehe hierzu „II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“.
3. Angebotsverfahren / Vorgaben an Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).