Sportboden, Prallwand Referenznummer der Bekanntmachung: HB_214_20_OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportboden, Prallwand
Gegenstand ist der Neubau der Clay-Schule mit Standort Köpenicker Str. 45 in 12355 Berlin-Neukölln.
Clay-Schule
Köpenicker Str. 45
12355 Berlin
— Hallenboden als Sandwichkonstruktion ca. 1 980 m2,
— Beschichtung Hallenboden ca. 1 980 m2,
— Spielfeldmarkierung ca. 3 000 m,
— Wand Paneelverkleidung Sperrholz ca. 620 m2,
— Wand Akustikelemente Sperrholz ca. 310 m2,
— Einbauten als Innenfenster 2 Stück, als Tore 8 Stück, als Innentüren 5 Stück.
Anforderung an die Baumaßnahme
„Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB):
Alle Bauleistungen unterliegen den Anforderungen BNB, Kat. „Silber“.
Dieses Bauvorhaben ist ein BNB-Pilot-Projekt mit angestrebter Zertifizierung silber.
Verbindliche Ausführungsfristen mit folgenden Einzelfristen:
— Zwischentermin für Bemusterung / Werkplanung / Bestellzeiten: 12.3.2021 — 3.1.2022,
— Hauptleistung: 3.1.2022 — 25.3.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 30.12.2020 um 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: [removed]