LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 20-B-Ver-0187
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und dazugehörige Leibungen.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Das 1. Los beinhaltet die Tischler- und Metallbauarbeiten für die Sanierung der Innentüren und das 2. Los die Metallbauarbeiten für die Rohrrahmentüren.
Innentüren
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 1).
Rohrahmentüren
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland