Serviceleistungen der Telefonzentrale für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceleistungen der Telefonzentrale für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Die Leistungen der Telefonzentrale des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sollen von einem externen Dienstleister erbracht werden, der das BMWi im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern von Unternehmen und Institutionen unterstützt.
Die Telekommunikationsanlagen des BMWi in den Hauptliegenschaften Berlin und Bonn sind mit jeweils einem SIP Trunk an das externe Call Center anzubinden. Die Einrichtung und der Betrieb der SIP-Verbindungen zu den Hauptstandorten des BMWi stehen in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die SIP-Anbindungen zwischen der/den Tk-Anlage(n) des Auftragnehmers und den Hauptliegenschaften Berlin und Bonn müssen so ein gerichtet werden, dass eine Verschlüsselung der Gesprächs- und Signalisierungsdaten gewährleistet ist. Hierzu werden folgende Anforderungen an die Tk-Anlage(n) des Auftragnehmers gestellt:
— Eine Verschlüsselung der SIP Kommunikation per TLS Version 1.2 (gem. IETF RCF5246) muss unterstützt werden („SIP over TLS“),
— Eine Verschlüsselung der Gesprächsdaten mittels SRTP (gem. IETF RFC3711) muss unterstützt werden,
— TLS und SRTP sind zwingend in Kombination einzusetzen.
Die Verschlüsselung der Signalisierungs- und Gesprächsdaten ist mit dem Provider entsprechend abzustimmen.
Es ist zu gewährleisten, dass die Signalisierung der Rufnummern unverändert bleibt.
Die für die Vermittlungstätigkeit zur Verfügung gestellten Informationen sind zum Teil VS-NfD eingestuft. Sie werden nach den Vorgaben des BSI verschlüsselt vom BMWi zum Auftragnehmer übertragen. Informationen für statistische Zwecke, z. B. über das Gesprächsaufkommen des Call-Centers für das BMWi, sind vom Auftragnehmer auf Abruf bereitgzustellen.
Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Als Standort der Telefonzentrale ist zwingend ein Ort auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorzusehen.
Vorrangiges Ziel ist die professionelle (schnell, verständlich, höflich) und qualitativ hochwertige (kompetent, inhaltlich zielführend) Entgegennahme und Beantwortung bzw. Bearbeitung von Anrufen durch die Telefonzentrale im Auftrag des BMWi. Hierbei ist insbesondere ein differenziertes Vorgehen in Abhängigkeit der Anrufer/innen und des jeweiligen Anliegens von hoher Wichtigkeit, um die Organisationseinheiten des BMWi von externen Telefonanrufen weitestgehend zu entlasten.
Der Dienstleister nimmt alle eingehenden Anrufe der Telefonzentrale entgegen. Diese sollen inhaltlich, sachlich sowie problembezogen in deutscher, bei Bedarf auch in englischer Sprache, bearbeitet und ggf. beantwortet werden, z. B. bei der Suche nach allgemeinen Informationen zu einem bestimmten Thema mit Hinweis auf die BMWi-Homepage (Dossiers, FAQs usw.) oder bei konkreteren Fragen/Beschwerden mit Verweis auf BMWi-Hotlines, Web-Seiten der nachgeordneten Behörden (Bundesnetzagentur, BAFA usw.) oder thematische Satellitenseiten des BMWi (Existenzgründerportal, Deutschland machts effizient usw.).
Sofern eine Beantwortung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern nicht erfolgen kann, nimmt die Telefonzentrale die Kontaktdaten des Anrufers/der Anruferin auf, insbesondere die E-Mail-Anschrift, um eine spätere schriftliche Beantwortung durch den Bürgerdialog des BMWi zu ermöglichen.
Die Bandbreite der durch die Anrufer angesprochenen Themen ist weit und kann auch Themen umfassen, die nicht in den Verantwortungsbereich des BMWi fallen. Anfragen, die originär nicht in die Zuständigkeit des BMWi fallen, aber trotzdem an das BMWi gerichtet werden, sind kompetent weiterzuleiten oder entsprechende Zuständigkeiten sind aufzuzeigen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Optionale Vertragsverlängerung um 2 Mal 12 Monate bis maximal 31.5.2026.
Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Wert ist der rechnerische Durchschnitt einer Spanne von 515 000 bis [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. für 60 Monate.
Die Anzahl der tatsächlichen Anrufe kann starken Schwankungen unterworfen sein. Insbesondere aktuelle politische Ereignisse und Diskussionen, Krisen, Gesetzgebungsverfahren, neu anlaufende Förderprogramme sowie andere Situationen können zu einem zeitweilig erheblichen Ansteigen von Anrufen führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3. Handelsregisterauszug (A)
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister; ggf. Vereinsregister. Mindestanforderungen: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist).
2. Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (A)
Mindestanforderungen: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) vorausgesetzt. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die finanziellen Kapazitäten der einzelnen Mitglieder summiert werden. Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Subunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der Verpflichtungserklärung (Vordruck) rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet haben.
4. Im Angebot sind einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen anhand von 4 konkreten Referenzprojekten auszuweisen, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand belegen. Dazu sind zu jedem der nachstehend genannten Kriterien Ausführungen vorzunehmen und einschlägige Referenzleistungen seit 2018 darzustellen (ein Referenzprojekt pro Kriterium):
A: Kriterium 1 „Öffentlicher Auftraggeber“: Erfahrungen und Kenntnisse bei der Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber (z. B. Bund, Land, Kommune). Als öffentlicher Auftraggeber gilt dabei § 99 GWB.
B: Kriterium 2 „Umfang“: Erfahrungen und Kenntnisse bei einem Leistungsumfang, möglichst vergleichbarer Art, von mindestens mehr als 2 000 Anrufen pro Monat.
C: Kriterium 3 „Schulungskonzept“: Erfahrungen und Kenntnisse bei der Leistungserbringung, bei der vom Auftraggeber ein Schulungskonzept verlangt wurde.
D: Kriterium 4 „IT-Sicherheits- u. Datenschutzkonzept“: Erfahrungen und Kenntnisse bei der Leistungserbringung, bei der vom Auftraggeber ein Sicherheitskonzept hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutz und IT-Sicherheitsbestimmungen verlangt wurde.
Die Referenzleistungen sind jeweils einem der genannten Kriterien eindeutig zuzuordnen. Mehrfachnennungen von Auftraggebern und auch von einzelnen Referenzprojekten sind zulässig, sofern bei Letzterem dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen zu mehreren der genannten Kriterien aufweisen.
Auf die Möglichkeit, Erfahrungen und ggf. Referenzen von benannten Subunternehmern beizubringen, wird ausdrücklich hingewiesen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich verpflichtet haben.
5. Subunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) (A) sofern zutreffend: Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, hat er eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. In diesem Fall handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
1. Unternehmensdarstellung (A)
Formfreie Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weiteren Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkten). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen. Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten sowie eine Mitarbeiteranzahl von durchschnittlich mindestens 10 fest angestellten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Die Darstellung soll auch die Anzahl der Mitarbeiter/innen in Teilzeitstellen, befristeten und geringfügig beschäftigen Arbeitsverhältnissen enthalten.
6. Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) (A) sofern zutreffend: Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
7. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck) (A): Der Bieter hat mit dem Angebot eine „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“ vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
8. Ausschluss von Interessenkollisionen – Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt und dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufträgen und Auftraggebern durch strukturelle/personelle Separierungen ausgeschlossen werden. (A)
9. Vorhandensein eines Qualitätsmanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystems – Eigenerklärung über das Vorhandensein eines angemessenen unternehmensinternen Qualitätsmanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystems. (A)
10. Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Haftungsabsicherung – Nachweis des Vorliegens bzw. formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung. (A)
Mindestanforderung: Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
11. Sicherheitsüberprüfung – Eigenerklärung zum Einsatz von sicherheitsüberprüftem Personal und zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des BMWi. (A)
12. Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung (AV-V) – Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten. (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1)) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de