Arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05491
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Auftragsgegenstand ist die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 der Beschäftigten der TK und der TKgesundheit GmbH an allen Standorten, wie sie sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Maßgebend sind die jeweils aktuellen Rechtsnormen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften 1 und 2) sowie der ArbMedVV und die diesen nachgelagerten Normen.
Bundesweit an allen Standorten der TK
Zu den Leistungen des AN gehören insbesondere:
— die nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2 nebst Anlagen) und den verwaltungsberufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgesehenen Betreuungsleistungen (Grundbetreuung), wie sie sich aus den Vergabeunterlagen ergeben,
— die betriebsspezifische Betreuung, die die Grundbetreuung ergänzt. Die Grundbetreuung ist im Umfang von 0,2 Std. pro Beschäftigten p. a. für alle während der Laufzeit des Vertrages bei der TK Beschäftigten sowie den Beschäftigten der TKgesundheitGmbH zu erbringen. Die Mengen der im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Betreuung erstreckt sich zum überwiegenden Teil auf Büroarbeitsplätze. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Unverzüglich nach Zuschlagserteilung werden die Abstimmungsgespräche gemäß der Leistungsbeschreibung zwischen den Vertragsparteien geführt. Im Anschluss beginnt ab 1.7.2021 die Leistungserbringung mit einer 3-monatigen Einführungsphase, in der noch nicht die kompletten Leistungen zu erbringen sind. Der AN stellt den vollständigen Leistungsumfang spätestens zum 1.10.2021 zur Verfügung. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2022. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wird er nicht gekündigt, endet der Vertrag am 30.6.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine besondere Dienstleistung gemäß § 130 GWB, § 64 VgV ff. Gemäß § 65 Abs. 2 VgV beträgt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung sechs Jahre.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD5E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.