Dienstleistung für das Management von Fahrplan- und Netzdaten im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg für VBB-Fahrplanauskunft und weitere Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: VBB-DaMA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung für das Management von Fahrplan- und Netzdaten im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg für VBB-Fahrplanauskunft und weitere Systeme
Der Auftragnehmer (AN) erfüllt einen Dienstleistungsauftrag für das Fahrplandatenmanagement des VBB. Der AN muss nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ein Datenmanagementsystem bereitstellen, das über Schnittstellen aus den unterschiedlichen Fahrplanungssystemen von Verkehrsunternehmen (VU) versorgt wird. Ziel ist die wöchentliche (optional 2 Mal pro Woche) Bereitstellung von Datensets für die barrierefreie und nicht barrierefreie Fahrplanauskunft im Format HAFAS 5.40 sowie regelmäßige Exporte in die Dip und in das barrierefreie GTFS-Format. Darüber hinaus müssen Exportschnittstellen zu marktgängigen Fahrplanausgabesystemen für Printprodukte zur Verfügung stehen. Für das Leistungscontrolling im SPNV setzt der VBB die Software IVU. control ein, die aus dem System des AN versorgt werden muss.
Berlin
Der Auftragnehmer (AN) erfüllt einen Dienstleistungsauftrag für das Fahrplandatenmanagement des VBB. Der AN muss nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ein Datenmanagementsystem bereitstellen, das über Schnittstellen aus den unterschiedlichen Fahrplanungssystemen von Verkehrsunternehmen (VU) versorgt wird. Ziel ist die wöchentliche (optional 2 Mal pro Woche) Bereitstellung von Datensets für die barrierefreie und nicht barrierefreie Fahrplanauskunft im Format HAFAS 5.40 sowie regelmäßige Exporte in die Dip und in das barrierefreie GTFS-Format. Darüber hinaus müssen Exportschnittstellen zu marktgängigen Fahrplanausgabesystemen für Printprodukte zur Verfügung stehen. Für das Leistungscontrolling im SPNV setzt der VBB die Software IVU. control ein, die aus dem System des AN versorgt werden muss.
Der AN importiert, integriert und harmonisiert die Fahrplandaten der VBB-Verkehrsunternehmen in einer Datenbank. Für kleinere VU ohne Planungssystem muss die Möglichkeit bestehen, Fahrplandaten über Webzugriff direkt im Datenmanagementsystem des AN einzupflegen. Dafür ist eine Mandantenfähigkeit des Datenmanagementsystems erforderlich.
Für die Positionierung und Visualisierung der Haltestellen und Linienwege muss ein Kartografie-Modul zur Verfügung stehen.
Weiterhin muss der Anbieters Erfahrung mit dem Auskunftssystem HAFAS, insbesondere deren Datenversorgung mit HAFAS-Rohdaten 5.40 im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel / Betriebszweige, der Integration liniengebundener und –ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse) und der Versorgung verbundübergreifender Fahrgastinformationsnetze wie DELFI und EU-Spirit und für weitere Systeme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.