Vergabe über Dienstleistungen zur Zustandserfassung und -bewertung auf Bundesautobahnen 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10113
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe über Dienstleistungen zur Zustandserfassung und -bewertung auf Bundesautobahnen 2021
Das Projekt „Zustandserfassung und bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“ ist ein kooperativ betriebenes Verfahren. Es unterteilt sich in 4 Teilprojekte (TP):
Die Teilprojekte 1 bis 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Das Teilprojekt 4 umfasst neben der Bewertung und standardisierten Auswertung dieser Zustandsgrößen die Bereitstellung von Grunddaten als auch Kontroll- und Prüfaufgaben. TP 4 ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Niederlassung West und Niederlassung Südwest TP1 und TP 3
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen West und Südwest (hauptsächlich Saarland, Rheinland-Pfalz, tw. Hessen, Baden Würtemberg)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Die Teilprojekte 1 und 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst:
— auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und
— auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis über personenbezogene Daten erlangen. Personenbezogene Merkmale, wie Kfz-Kennzeichen oder Gesichter von Personen, sind bereits beim Erhebungsvorgang oder unmittelbar danach und vor der Übergabe an die auftraggebenden Stellen sind vollständig zu anonymisieren.
Im TP 3 sind Seitenbilderfür den Hauptfahrstreifen zu erfassen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Niederlassung Bayern Nord und Niederlassung Bayern Süd TP1 und TP 3
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Bayern Nord und Bayern Süd (hauptsächlich Bayern)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Die Teilprojekte 1 und 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst:
— auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und
— auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis über personenbezogene Daten erlangen. Personenbezogene Merkmale, wie Kfz-Kennzeichen oder Gesichter von Personen, sind bereits beim Erhebungsvorgang oder unmittelbar danach und vor der Übergabe an die auftraggebenden Stellen sind vollständig zu anonymisieren.
Im TP 3 sind Seitenbilderfür den Hauptfahrstreifen zu erfassen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Niederlassung Nordwest und ZEB Dauermessstrecke TP1 und TP 3
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Nordwest und ZEB Dauermessstrecke (hauptsächlich Niedersachsen, Bremen, tw. Hessen)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Die Teilprojekte 1 und 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst:
— auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und
— auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis über personenbezogene Daten erlangen. Personenbezogene Merkmale, wie Kfz-Kennzeichen oder Gesichter von Personen, sind bereits beim Erhebungsvorgang oder unmittelbar danach und vor der Übergabe an die auftraggebenden Stellen sind vollständig zu anonymisieren.
Im TP 3 sind Seitenbilderfür den Hauptfahrstreifen zu erfassen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Niederlassung West und Niederlassung Südwest TP 2
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen West und Südwest (hauptsächlich Saarland, Rheinland-Pfalz, tw. Hessen, Baden Würtemberg)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Das Teilprojekt 2 umfasst die Zustandserfassung der Griffigkeit. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst:
— auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und
— auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis über personenbezogene Daten erlangen. Personenbezogene Merkmale, wie Kfz-Kennzeichen oder Gesichter von Personen, sind bereits beim Erhebungsvorgang oder unmittelbar danach und vor der Übergabe an die auftraggebenden Stellen sind vollständig zu anonymisieren.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Niederlassung Bayern Nord und Niederlassung Bayern Süd TP 2
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Bayern Nord und Bayern Süd (hauptsächlich Bayern)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Das Teilprojekt 2 umfasst die Zustandserfassung der Griffigkeit. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst:
— auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und
— auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis über personenbezogene Daten erlangen. Personenbezogene Merkmale, wie Kfz-Kennzeichen oder Gesichter von Personen, sind bereits beim Erhebungsvorgang oder unmittelbar danach und vor der Übergabe an die auftraggebenden Stellen sind vollständig zu anonymisieren.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Niederlassung Nordwest und ZEB Dauermessstrecke TP 2
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Nordwest und ZEB Dauermessstrecke (hauptsächlich Niedersachsen, Bremen, tw. Hessen)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Das Teilprojekt 2 umfasst die Zustandserfassung der Griffigkeit. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst:
— auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und
— auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis über personenbezogene Daten erlangen. Personenbezogene Merkmale, wie Kfz-Kennzeichen oder Gesichter von Personen, sind bereits beim Erhebungsvorgang oder unmittelbar danach und vor der Übergabe an die auftraggebenden Stellen sind vollständig zu anonymisieren.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlassung West und Niederlassung Südwest TP1 und TP 3
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlassung Bayern Nord und Niederlassung Bayern Süd TP1 und TP 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlassung Nordwest und ZEB Dauermessstrecke TP1 und TP 3
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlassung West und Niederlassung Südwest TP 2
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlassung Bayern Nord und Niederlassung Bayern Süd TP 2
Ort: Seddiner See
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlassung Nordwest und ZEB Dauermessstrecke TP 2
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.dedurchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 27.10.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1) Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]