Controlling von Generalunternehmer-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05076
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Controlling von Generalunternehmer-Leistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Objektüberwachungsleistungen zur Kontrolle und Qualitätssicherung der Bauausführungsleistungen des Generalunternehmers (sog. GU-Controlling) für das Projekt „Erweiterungsbau Bramfelder Straße 160“ (im Folgenden „Erweiterungsbau“ genannt) der TK.
Dieses Projekt betrifft die Erweiterung der TK-eigenen Unternehmenszentrale in der Bramfelder Straße in Hamburg. Die TK nutzt in der Bramfelder Straße 140 in Hamburg ihre Unternehmenszentrale als Büro- und Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage. Der Erweiterungsbau mit ca. 17 450 m2 BGF wird direkt an die bestehende Unternehmenszentrale angebaut.
Leistungsbeginn soll voraussichtlich der 11.3.2021 sein. Das Ende der Leistungen des Auftragnehmers ist voraussichtlich Ende März / Anfang April 2024.
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Objektüberwachungsleistungen zur Kontrolle und Qualitätssicherung der Bauausführungsleistungen des Generalunternehmers (sog. GU-Controlling).
Die TK möchte für die Umsetzung des Erweiterungsbaus ein möglichst vollständiges Leistungsbild des Architekten sicherstellen. Der AN hat die korrekte Ausführung des Hochbaus (KGR 300) sowie (unter Verwendung der vom Fachplaner erbrachten Zuarbeit) die Einbindung und Ausführung der technischen Anlagen der KG 400 überschlägig in seiner Überwachung zu berücksichtigen, und dies insbesondere im Hinblick auf die Schnittstellen zur KG 300 zu berücksichtigen.
Der AN überprüft beim GU die korrekte Einbindung von Fachplanerleistungen. Er ist für ein fachlich koordiniertes Prüfungsergebnis zuständig.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung des Auftragnehmers:
Leistungsstufe 1:
Projekteinarbeitung und Prüfung der vom GU zu erstellenden Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 2:
Bauüberwachung und Dokumentation (Teilleistungen der Leistungsphase 8) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI 2013.
Leistungsstufe 3:
Objektbetreuung (Teilleistungen der Leistungsphase 9) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI 2013.
Die TK beauftragt den AN fest mit den zu erbringenden Leistungen der Leistungsstufe 1. Die ergänzende Beauftragung kommt erst mit dem schriftlichen Leistungsabruf der TK zu Stande (Wirksamkeitserfordernis). Ein Anspruch des AN auf Anschlussbeauftragung besteht nicht.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung des Auftragnehmers:
Leistungsstufe 1:
Projekteinarbeitung und Prüfung der vom GU zu erstellenden Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 2:
Bauüberwachung und Dokumentation (Teilleistungen der Leistungsphase 8) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI 2013.
Leistungsstufe 3:
Objektbetreuung (Teilleistungen der Leistungsphase 9) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI 2013.
Die TK beauftragt den AN fest mit den zu erbringenden Leistungen der Leistungsstufe 1.
Der TK bleibt es vorbehalten, den AN über die Leistungsstufe 1 hinaus mit weiteren Leistungsstufen zu beauftragen. Die ergänzende Beauftragung kommt erst mit dem schriftlichen Leistungsabruf der TK zu Stande (Wirksamkeitserfordernis). Ein Anspruch des AN auf Anschlussbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Controlling von Generalunternehmer-Leistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die TK hat für diesen Leistungsgegenstand aufgrund der Entwicklungen im Gesamtprojekt „Erweiterungsbau Bramfelder Straße 160“ keinen Beschaffungsbedarf mehr.
Es ist daher auch nicht beabsichtigt, für diese Leistungen ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD5F.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.